Lexikon: BU trotz Vorerkrankung von A bis Z
Von „Abfragezeitraum“ bis „Zurückstellung“: die wichtigsten Begriffe rund um Gesundheitsfragen, Anzeigepflicht, Risikoprüfung und anonyme Risikovoranfrage zur Berufsunfähigkeitsversicherung – kurz erklärt, mit Fundstelle und Stand Oktober 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
- Abfragezeitraum
- Zeitraum, für den eine Gesundheitsfrage im Antrag gilt, zum Beispiel „in den letzten fünf Jahren“; gerechnet in der Regel ab dem Tag der Antragsunterschrift. Beispiele aus Versichererangaben (Stand 2026): ambulant drei bis fünf Jahre, Psychotherapie meist fünf Jahre, stationär meist zehn Jahre, bestehende Beschwerden ohne Zeitgrenze. Mehr dazu →
- Anonyme Risikovoranfrage
- Anfrage bei mehreren Versicherern vor dem Antrag: Ein Experte legt Angaben ohne Namen und ohne Antrag vor, die Versicherer antworten mit einem unverbindlichen Votum. Ergebnisse werden nach Versichererangaben nicht in der Wagnisdatei (HIS) gespeichert (LV 1871, 18.08.2026). Mehr dazu →
- Anpassung (Vertragsanpassung)
- Rückwirkende Änderung der Vertragsbedingungen, etwa durch Zuschlag oder Ausschluss, wenn der Versicherer bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände zu anderen Bedingungen abgeschlossen hätte (§ 19 Abs. 4 VVG). Bei mehr als 10 % Prämienerhöhung oder einem Ausschluss kann der Versicherungsnehmer binnen eines Monats kündigen (§ 19 Abs. 6 VVG). Mehr dazu →
- Anzeigepflicht (vorvertragliche)
- Pflicht, dem Versicherer vor Abgabe der Vertragserklärung die bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen er in Textform gefragt hat (§ 19 Abs. 1 VVG). Auch Fragen nach der Vertragserklärung, aber vor der Annahme sind zu beantworten. Mehr dazu →
- Arglist
- Vorsätzliche Täuschung des Versicherers. Tritt der Versicherer wegen arglistiger Verletzung der Anzeigepflicht zurück, besteht keine Leistungspflicht – auch wenn der Umstand nicht ursächlich war (§ 21 Abs. 2 VVG); die Rechte des Versicherers erlöschen erst nach zehn Jahren (§ 21 Abs. 3 VVG). Mehr dazu →
- Ausschlussklausel
- Vereinbarung, dass bestimmte Vorerkrankungen oder Körperbereiche vom Schutz ausgenommen sind; der Antrag wird angenommen, andere Ursachen bleiben versichert (LV 1871, 07.08.2026). Bei einem Ausschluss kann der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats kündigen (§ 19 Abs. 6 VVG, bei Vertragsanpassung). Mehr dazu →
- Behandlungsakte
- Dokumentation der Behandlung in der Praxis. Patienten können Einsicht und Abschriften verlangen; die erste Abschrift ist unentgeltlich (§ 630g Abs. 1 BGB). Grundlage für belegte Antworten auf Gesundheitsfragen. Mehr dazu →
- Beitragsbefreiung
- Der Versicherer übernimmt bei Berufsunfähigkeit die Beiträge, zahlt aber keine Rente. Bei Modellen „ohne Gesundheitsfragen mit Wartezeit“ meist die einzige Leistung; die Wartezeit beträgt laut Makler oft drei Jahre (23.10.2026). Mehr dazu →
- Berufsgruppe
- Einstufung des Berufs nach Risiko, die den Beitrag mitbestimmt; sie kann sich je Versicherer unterscheiden. Eine Voranfrage kann auch zu einer Anpassung der Berufsgruppe führen (Leitfaden eines Versicherers, 10/2025). Mehr dazu →
- Berufsunfähigkeit (BU)
- Berufsunfähig ist, wer den zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann (§ 172 Abs. 2 VVG). Die Grenzen „50 %“ und „6 Monate“ stehen in den Bedingungen, nicht im Gesetz. Mehr dazu →
- Besurance HIS GmbH
- Betreiberin des Hinweis- und Informationssystems der Versicherungswirtschaft (HIS), Wiesbaden (GDV, Stand 01.10.2025). Dort können Betroffene die Selbstauskunft anfordern. Mehr dazu →
- Dienstobliegenheitserklärung
- Erklärung, die bei manchen Gruppenverträgen anstelle einer Gesundheitsprüfung verlangt wird, nach Angaben eines Maklers (23.10.2026) etwa bei Verzicht auf die Prüfung; Einzelheiten stehen in den Bedingungen. Mehr dazu →
- Elektronische Patientenakte (ePA)
- Digitale Akte für gesetzlich Versicherte; seit 15.01.2025 in der Regel automatisch angelegt, sofern nicht widersprochen wurde. Ältere Befunde fehlen dort meist (transparent-beraten.de, 08.10.2026). Mehr dazu →
- Erschwernis (HIS)
- Meldekriterium im HIS bei erhöhtem Risiko, etwa gefahrträchtigem Beruf oder risikoerheblicher Vorerkrankung; die Person wird vermerkt, die Krankheit oder der Beruf werden nicht genannt (GDV, 01.10.2025). Mehr dazu →
- Erwerbsminderungsrente (EM-Rente)
- Gesetzliche Rente bei verminderter Erwerbsfähigkeit: voll bei unter drei Stunden täglicher Arbeitsfähigkeit, teilweise bei unter sechs Stunden (§ 43 SGB VI). Durchschnittlich 1.041 € monatlich bei neuen Renten 2024; Berufsschutz nur für vor dem 02.01.1961 Geborene. Mehr dazu →
- Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU)
- Private Versicherung, die leistet, wenn keine oder nur eine stark eingeschränkte Erwerbstätigkeit mehr möglich ist; nach Angaben von CosmosDirekt mit geringeren Leistungen, aber niedrigeren Beiträgen als die BU. Hier nur als Hinweis auf eine Alternative. Mehr dazu →
- Gesundheitserklärung
- Teil des Antrags, in dem Sie die Gesundheitsfragen beantworten und unterschreiben; sie wird Grundlage des Vertrags. Ergebnisse einer Voranfrage gelten nur vorbehaltlich eines vollständigen Antrags mit denselben Angaben. Mehr dazu →
- Gesundheitsfragen
- Fragen im Antrag zu Gesundheitszustand und Behandlungsvorgeschichte. Zeiträume und Wortlaut bestimmt der Versicherer; anzugeben ist, was in Textform gefragt wird (§ 19 Abs. 1 VVG). Mehr dazu →
- Grundfähigkeitsversicherung
- Private Versicherung, die bei Verlust bestimmter Fähigkeiten (z. B. Sehen, Gehen) leistet, unabhängig vom Beruf. Hier nur als Hinweis auf eine Alternative bei eingeschränkter BU; Details bei dem Portal. Mehr dazu →
- Gruppenvertrag
- Versicherung, bei der der Arbeitgeber Versicherungsnehmer ist und die Beschäftigten versichert sind. Teils vereinfachte Gesundheitsfragen oder Verzicht auf die Prüfung; Nachteile laut Makler: begrenzte Anpassung, Bindung an das Arbeitsverhältnis. Mehr dazu →
- Hinweis- und Informationssystem (HIS)
- Auskunftei der deutschen Versicherer, betrieben von der Besurance HIS GmbH; für alle Sparten außer der privaten Krankenversicherung. Regelmäßige Löschfrist vier Kalenderjahre, Höchstspeicherdauer zehn Jahre; eine Meldung führt für sich allein nicht zur Ablehnung (GDV, 01.10.2025). Mehr dazu →
- Kollektiv
- Siehe Gruppenvertrag: Versicherungsschutz für eine Gruppe, etwa die Belegschaft eines Unternehmens. Mehr dazu →
- Krankenkassen-Auskunft
- Auskunft der Krankenkasse über die in Anspruch genommenen Leistungen und deren Kosten auf Antrag des Versicherten (§ 305 Abs. 1 Satz 1 SGB V); das Gesetz nennt keine Frist und keine Form. Mehr dazu →
- Nachversicherungsgarantie
- Vertragsoption, die Rente bei bestimmten Ereignissen (z. B. Hochzeit, Hausbau, Gehaltserhöhung) ohne neue Gesundheitsprüfung zu erhöhen; mit Obergrenzen. Ob und wie sie gilt, steht in den Bedingungen. Details zu Klauseln bei dem Portal. Mehr dazu →
- Neubewertung
- Erhält der Versicherer nach einer Voranfrage im Antrag neue Informationen, bewertet er das Risiko neu (Leitfaden eines Versicherers, 10/2025). Mehr dazu →
- Patientenquittung
- Beleg über erbrachte Leistungen, den die Praxis auf Verlangen ausstellt (transparent-beraten.de, 08.10.2026); eine Hilfe für belegte Antworten, aber kein Ersatz für Akte und Kassenauskunft. Mehr dazu →
- Risikoprüfung
- Prüfung des Antrags durch den Versicherer. Mögliche Ergebnisse laut Leitfaden eines Versicherers (10/2025): normale Annahme, Ausschlussklausel und/oder Risikozuschlag, Zurückstellung, Ablehnung, reduzierte Absicherungshöhe, Anpassung der Berufsgruppe. Mehr dazu →
- Risikozuschlag
- Aufschlag auf den Beitrag bei erhöhtem Risiko, bei vollem Versicherungsschutz. Eine allgemeine Höhe ist nicht belegt; als Beispiel nennt ein Versicherer 12,00 % wegen BMI oder Rauchverhalten, mit Überprüfungsmöglichkeit bei geändertem Lebensstil (10/2025). Mehr dazu →
- Rücktritt
- Der Versicherer löst sich wegen einer Anzeigepflichtverletzung vom Vertrag (§ 19 Abs. 2 VVG); bei nur einfacher Fahrlässigkeit oder ohne Verschulden ausgeschlossen, dann kommt eine Kündigung mit Monatsfrist in Betracht (§ 19 Abs. 3 VVG). Die Rechte erlöschen nach fünf Jahren, bei Vorsatz oder Arglist nach zehn Jahren (§ 21 Abs. 3 VVG). Mehr dazu →
- Selbstauskunft (HIS)
- Auskunft darüber, ob und mit welchen Daten man im HIS gespeichert ist; schriftlich oder über ein Onlineformular bei der Betreiberin anzufordern (GDV, 01.10.2025). Bei unrichtigen Meldungen besteht ein Anspruch auf Korrektur oder Löschung. Mehr dazu →
- Textform
- Form im Sinne des Gesetzes, z. B. E-Mail oder Brief; relevant für Fragen des Versicherers (§ 19 Abs. 1 VVG) und für den Hinweis auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung (§ 19 Abs. 5 VVG). Mehr dazu →
- Vereinfachte Gesundheitsfragen
- Verkürzte Fragen oder kürzere Abfragezeiträume bei bestimmten Angeboten, oft mit Einschränkungen bei Rente, Laufzeit oder Anpassung (Makler, 23.10.2026). Mehr dazu →
- Versicherungsfall
- Eintritt der Berufsunfähigkeit im Sinne der Bedingungen. Tritt er vor Ablauf der Fristen des § 21 Abs. 3 VVG ein, bleiben die Rechte des Versicherers wegen falscher Angaben bestehen. Mehr dazu →
- Votum
- Unverbindliche Antwort eines Versicherers auf eine Risikovoranfrage: normale Annahme, Annahme mit Ausschluss oder Zuschlag, Zurückstellung oder Ablehnung. Gilt vorbehaltlich eines vollständigen Antrags (Leitfaden eines Versicherers, 10/2025). Mehr dazu →
- Wagnisdatei
- Umgangssprachlich für das zentrale Datensystem, über das sich Versicherer zu erhöhten Risiken austauschen; gemeint ist meist das HIS. Ergebnisse anonymer Voranfragen werden dort nach Versichererangaben nicht gespeichert. Mehr dazu →
- Wartezeit (Beitragsbefreiung)
- Zeitraum, nach dem bei Modellen „ohne Gesundheitsfragen“ eine Leistung frühestens greift; nach Angaben eines Maklers oft drei Jahre, meist mit Beitragsbefreiung statt Rente. Mehr dazu →
- Zurückstellung
- Der Versicherer stellt den Antrag für einen Zeitraum zurück und prüft später erneut, etwa nach Abschluss einer Behandlung. Eine feste Dauer nennen wir nicht, sie ist nicht verlässlich belegt. Mehr dazu →
- Zusatzfragebogen
- Ergänzender Fragebogen zu einem bestimmten Thema (z. B. Wirbelsäule oder Allergien), den ein Versicherer bei Bedarf anfordert (Leitfaden eines Versicherers, 10/2025). Mehr dazu →
- Zuschlag-Szenario
- Unser Rechner zeigt, was ein frei gewählter Prozentaufschlag über die Laufzeit kostet – eine Rechenannahme, keine Aussage über die Gesundheit des Nutzers. Mehr dazu →
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