Inhalt (14 Abschnitte)
- Wie erfassen Antragsfragen Allergien und Asthma?
- Wie weit zurück reicht die Abfrage bei Allergien und Asthma?
- Was sagen Versicherer und Beratungsportale zur Einordnung?
- Welche Unterlagen helfen bei Allergien und Asthma?
- Welche Ergebnisse sind bei Allergie und Asthma möglich?
- Wie gehen Sie vor?
- Was gilt für die Anzeigepflicht bei Allergien und Asthma?
- Welche Alternativen gibt es, wenn die BU eng ausfällt?
- Welche Fehler sind bei Allergie und Asthma typisch?
- Checkliste: Unterlagen bei Allergie und Asthma
- Zeitplan: Wann ist bei saisonalen Allergien ein guter Startpunkt?
- Welche Fragen klären Sie mit dem Experten bei Allergie und Asthma?
- Beruf, Umgebung und Ihre Vorgeschichte: Was die Berufsgruppe damit zu tun hat
- Wie geht es weiter?
- Allergien und Asthma werden über Fragen zu „Haut, Allergien“ und „Lunge, Bronchien“ erfasst; Beispielfragen blicken meist fünf Jahre zurück (transparent-beraten.de, 08.10.2026).
- Ein Versicherer verwendet den Fragebogen Allergien/Unverträglichkeiten und den Fragebogen Erkrankungen der Lunge und Atemwege (Die Bayerische, 10/2025).
- Ein Beratungsportal ordnet leichte Allergien aus seiner Beratungserfahrung eher dem Bereich ein, der oft zur Normalannahme oder zu einem kleinen Zuschlag führt; chronische Bronchitis nennt es bei Annahme mit Zuschlag oder Ausschluss – Erfahrungswerte, keine Prognose.
- Mögliche Entscheidungen: normale Annahme, Ausschluss und/oder Zuschlag, Zurückstellung, Ablehnung, reduzierte Absicherungshöhe oder andere Berufsgruppe.
- Die anonyme Risikovoranfrage vergleicht mehrere Voten ohne Antrag; Ergebnisse werden nach Versichererangaben nicht im HIS gespeichert.
Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung fragen Anträge Allergien und Asthma typischerweise über Fragen zu Haut und Allergien sowie zu Lunge und Bronchien ab, meist fünf Jahre zurück; ein Versicherer nutzt eigene Zusatzfragebögen (Stand Oktober 2026). Mögliche Ergebnisse: Annahme, Ausschluss, Zuschlag, Zurückstellung oder Ablehnung. Die anonyme Risikovoranfrage zeigt sie vor dem Antrag.
Wie erfassen Antragsfragen Allergien und Asthma?
Allergien und Asthma gehören zu den Themen, bei denen die Antragsfragen mehrere Körpersysteme berühren: Haut, Atemwege, Augen, Verdauung. Die Beispielfragen laut transparent-beraten.de (08.10.2026) listen unter anderem „an Lunge, Bronchien, Zwerchfell“ und „der Haut, Allergien“ mit einem Rückblick von fünf Jahren; LV 1871 nennt Allergien in einer Beispielfrage zu ärztlicher Behandlung der letzten fünf Jahre. Ein Versicherer arbeitet mit eigenen Fragebögen (Die Bayerische, 10/2025).
- Haut und Allergien: ärztlich behandelte Beschwerden der Haut und Allergien, meist fünf Jahre zurück (Beispielfrage).
- Lunge und Bronchien: Krankheiten und Beschwerden der Atemwege; Asthma wird in einer Tendenzliste mit eigenem Fragebogen geführt.
- Medikamente: regelmäßig angewendete Arzneimittel; LV 1871 fragt nach Einnahme länger als zwei Wochen innerhalb von fünf Jahren.
- Behandlungen: ärztliche Behandlung, Tests und Therapien, soweit der Antrag nach Behandlungen oder Untersuchungen fragt.
- Zusatzfragebögen: Allergien/Unverträglichkeiten sowie Erkrankungen der Lunge und Atemwege bei einem Versicherer.
- Aktueller Stand: bestehende Beschwerden ohne Zeitgrenze.
Zur Orientierung: Ein Versicherer führt in seinem Leitfaden auch Fälle auf, die nicht angabepflichtig sind, etwa akute Erkältungskrankheiten, Zahnarztbesuche mit Zahnbehandlung, komplikationsfreie Schwangerschaftsuntersuchungen und unauffällige altersbezogene Vorsorge (Die Bayerische, 10/2025). Das gilt nur für diesen Versicherer und nur, wenn die Fragen so gestellt sind.
Wie weit zurück reicht die Abfrage bei Allergien und Asthma?
Es gibt keinen gesetzlichen Abfragezeitraum. Aus den geprüften Beispielen ergibt sich: drei bis fünf Jahre für ambulante Behandlungen, meist zehn Jahre für stationäre Behandlungen, ohne Zeitgrenze für bestehende Beschwerden. Bei Allergien und Asthma ist deshalb oft weniger der Beginn entscheidend als die Frage, ob in den letzten Jahren behandelt wurde oder Beschwerden bestehen.
| Typische Frage | Zeitraum (Beispiele) | Hinweis |
|---|---|---|
| Haut, Allergien | fünf Jahre | Beispielfrage transparent-beraten.de |
| Lunge, Bronchien, Zwerchfell | fünf Jahre | Beispielfrage |
| Medikamente über längere Zeit | länger als zwei Wochen, meist fünf Jahre | LV 1871 |
| Stationäre Behandlungen | meist zehn Jahre | z. B. Klinikaufenthalt wegen Asthma |
Ihre Stichtage rechnet der Zeitraum-Rechner aus – ohne Gesundheitsangaben. Mehr zu den Zeitfenstern: Abfragezeiträume.
Was sagen Versicherer und Beratungsportale zur Einordnung?
In der Tendenzliste der Bayerischen (Leitfaden 10/2025) trägt Allergien und Asthma das Zeichen „–“ (Erschwerung, eventuell Ablehnung); verlangt wird zusätzlich je einen Zusatzfragebogen (Allergien/Unverträglichkeiten bzw. Erkrankungen der Lunge und Atemwege). Der Versicherer stellt klar: keine verbindliche Entscheidung, immer individuelle Risikobeurteilung.
Ein Beratungsportal ordnet Vorerkrankungen aus seiner Beratungserfahrung in drei Gruppen ein: Leichte Migräne, Heuschnupfen oder eine Tierhaarallergie führten häufig zur Normalannahme oder zu einem kleinen Zuschlag; bei Übergewicht, Bluthochdruck, chronischer Bronchitis oder bestimmten Hobbys sei ein Vertrag meist möglich, aber mit Zuschlag oder Ausschluss (transparent-beraten.de, 08.10.2026). Das ist eine Einschätzung eines Anbieters, kein Marktwert, und sie sagt nichts über Ihren Fall.
Beide Aussagen zeigen vor allem eines: Allergien und Asthma sind kein einheitlicher Block. Art, Schwere, Behandlung und Verlauf sind die Punkte, auf die es ankommt – und die sich nur an Ihren Unterlagen festmachen lassen.
Welche Unterlagen helfen bei Allergien und Asthma?
Vollständige und belegte Angaben erleichtern jede Voranfrage. Bei Allergien und Asthma sind das vor allem Befunde, Behandlungsnachweise und Medikationsübersichten. Weil die Unterlagen oft bei mehreren Stellen liegen – Hausarzt, Lungenfachärztin, Allergologe, Klinik –, lohnt der frühe Start.
- Behandlungsakte der Hausarzt- und Facharztpraxen als Abschrift (§ 630g BGB; erste Abschrift unentgeltlich).
- Befundberichte über Allergietests und Untersuchungen der Atemwege, soweit vorhanden.
- Medikationsübersicht mit Präparaten und Anwendungszeiträumen.
- Klinik- und Notfallberichte, falls es stationäre oder notfallmäßige Behandlungen gab.
- Leistungsauskunft der Krankenkasse (§ 305 SGB V) zum Abgleich mit der Akte.
- Verlaufsdokumentation der aktuellen Beschwerden, soweit ärztlich festgehalten.
Unterlagen nicht selbst kürzen: Umfang und Form legt der Experte mit Ihnen fest, und der Antrag muss später dazu passen (Die Bayerische, 10/2025). Weiterführend: Risikovoranfrage: Unterlagen.
Welche Ergebnisse sind bei Allergie und Asthma möglich?
Nach dem Leitfaden eines Versicherers kommen normale Annahme, Ausschlussklausel und/oder Risikozuschlag, Zurückstellung, Ablehnung, reduzierte Absicherungshöhe oder geänderte Berufsgruppe in Betracht. Die Entscheidung folgt den Annahmerichtlinien des Versicherers und Ihren belegten Angaben; eine Prognose gibt diese Seite nicht.
| Entscheidung | Bedeutung | Bezug zum Thema Allergie und Asthma |
|---|---|---|
| Normale Annahme | Annahme zu den Standardbedingungen | Möglich, wenn der Versicherer nach Prüfung der Unterlagen kein erhöhtes Risiko sieht. |
| Ausschlussklausel | Annahme, aber bestimmte Erkrankungen oder Körperbereiche sind vom Schutz ausgenommen | Kann bestimmte Erkrankungen, etwa der Atemwege, vom Schutz ausnehmen; andere Ursachen bleiben versichert (LV 1871). Mehr zur Ausschlussklausel. |
| Risikozuschlag | voller Schutz bei höherem Beitrag | Voller Schutz gegen höheren Beitrag; das Zuschlag-Szenario rechnet Beispielwerte durch. |
| Zurückstellung | Entscheidung wird vertagt und später neu geprüft | Kann in Betracht kommen, wenn eine Abklärung oder Behandlung noch nicht abgeschlossen ist. Mehr zur Zurückstellung. |
| Ablehnung | kein Vertrag bei diesem Versicherer | Bei einem Versicherer möglich; ein späterer Neuanlauf ist denkbar. BU abgelehnt: Wege. |
| Weitere Anpassungen | reduzierte Absicherungshöhe oder geänderte Berufsgruppe | Kann an die Stelle einer Ablehnung treten. |
Vergleichen Sie Voten statt Einzelentscheidungen: Versicherer fragen unterschiedlich und bewerten dieselbe Vorgeschichte unterschiedlich (LV 1871, Die Bayerische). Zur Einordnung eines Votums: Votum verstehen; zu den Beitragsaufschlägen: Risikozuschlag.
Wie gehen Sie vor?
Die Voranfrage schiebt die Entscheidung vor den Antrag (ausführlich: Ablauf der Risikovoranfrage):
- Unterlagen sammeln: Behandlungsakte (§ 630g BGB, erste Abschrift unentgeltlich) und Leistungsauskunft der Krankenkasse (§ 305 SGB V) für die abgefragten Zeiträume.
- Erstgespräch: Ziel, Beruf, Rente und Zeitrahmen mit dem Partner-Experten klären – Gesundheitsdaten erst nach Ihrer ausdrücklichen Einwilligung.
- Anonym voranfragen: Die aufbereiteten Angaben gehen ohne Namen an mehrere passende Versicherer.
- Voten vergleichen: Annahme, Ausschluss, Zuschlag, Zurückstellung oder Ablehnung mit allen Vor- und Nachteilen gegenüberstellen.
- Beantragen: mit denselben, vollständigen Angaben wie in der Voranfrage; Rückfragen bis zur Annahme beantworten (§ 19 Abs. 1 VVG).
Behandlung und Medikation sind Sache Ihrer Behandelnden.
Was gilt für die Anzeigepflicht bei Allergien und Asthma?
Angegeben wird, was der Antrag in Textform fragt. Bei Allergien und Asthma kann dieselbe Vorgeschichte mehrere Fragen berühren: Haut, Atemwege, Medikamente, Behandlungen. Wichtig ist, dass die Antworten untereinander und mit der Akte übereinstimmen. Zweifel, ob eine leichte oder saisonale Beschwerde unter die Frage fällt, klären Sie mit dem Experten vor der Unterschrift.
Zur Verjährung und zu den Folgen falscher Angaben: Rücktritt des Versicherers und falsch beantwortete Gesundheitsfragen. Bei Streit hilft ein Fachanwalt für Versicherungsrecht.
Welche Alternativen gibt es, wenn die BU eng ausfällt?
Allergien und Asthma schließen die Absicherung nicht aus, können sie aber enger machen. Wenn Ausschluss oder Zuschlag die Rechnung verändern, lohnt der Vergleich der Optionen anhand der Voten.
Weitere Wege: Gruppenvertrag und Grundfähigkeitsversicherung.
Welche Fehler sind bei Allergie und Asthma typisch?
Häufige Stolpersteine:
- Leichte Beschwerden für unwichtig halten und weglassen, obwohl der Antrag danach fragt.
- Nur das Asthma angeben, nicht aber begleitende Haut- oder Medikamentenfragen.
- Zusatzfragebögen ohne Akte beantworten.
- Nach nur einer Absage aufgeben.
- Unterlagen für die Voranfrage anders darstellen als später im Antrag.
Checkliste: Unterlagen bei Allergie und Asthma
Allergien und Atemwegserkrankungen werden oft von mehreren Fachrichtungen betreut.
| Stelle | Was Sie anfordern | Worauf Sie achten |
|---|---|---|
| Hausarztpraxis | Akte mit Diagnosen und Verordnungen | Dauermedikation und Bedarfsmedikation getrennt führen |
| Allergologie oder Lungenheilkunde | Testergebnisse, Lungenfunktionsberichte | Datum der Untersuchungen notieren |
| Klinik | Berichte zu stationären oder Notfallbehandlungen | Aufenthalte einzeln aufführen |
| Krankenkasse | Leistungsauskunft | Mit der Akte abgleichen |
Wenn ein Versicherer getrennte Fragebögen für Allergien und für Atemwege vorlegt, sollten beide aus denselben Unterlagen beantwortet werden. Widersprüche zwischen den Bögen sind ein typischer Ansatzpunkt für Rückfragen.
Zeitplan: Wann ist bei saisonalen Allergien ein guter Startpunkt?
Bei saisonalen Allergien kann der Zeitpunkt der Dokumentation eine Rolle spielen: Aktuelle Befunde bilden den heutigen Stand ab. Planen Sie die Voranfrage so, dass Unterlagen zeitnah vorliegen. Der Zeitplan-Rechner rechnet rückwärts vom Wunschbeginn.
Welche Fragen klären Sie mit dem Experten bei Allergie und Asthma?
Allergien und Asthma berühren mehrere Antragsfragen. Besprechen Sie mit dem Experten, ob die Beschwerden saisonal oder dauerhaft dokumentiert sind, welche Medikamente verordnet wurden und ob Allergietests oder Lungenfunktionsberichte vorliegen. Fragen Sie, ob getrennte Fragebögen für Allergien und Atemwege zu erwarten sind.
Klären Sie außerdem, wie der Versicherer leichte Beschwerden von behandelten Erkrankungen unterscheidet und welche Rolle Ihr Beruf spielt. Eine klare Zuordnung vor der Unterschrift verhindert Widersprüche zwischen den Bögen.
Beruf, Umgebung und Ihre Vorgeschichte: Was die Berufsgruppe damit zu tun hat
Neben Gesundheitsfragen prüfen Versicherer den Beruf. Beides greift in der Risikoprüfung zusammen: Die Bayerische nennt als mögliche Entscheidung auch die Anpassung der Berufsgruppe (Leitfaden 10/2025). Welche Rolle das bei Atemwegsthemen spielt, hängt von der Tätigkeit ab; die geprüften Quellen enthalten dazu keine allgemeinen Aussagen, und diese Seite macht keine. Für die Voranfrage genügt es, Beruf und Tätigkeit sauber zu beschreiben – ohne Gesundheitsdetails im Erstgespräch.
Eine Besonderheit: Wer bereits eine BU besitzt, muss später auftretende Erkrankungen nicht nachmelden (LV 1871). Die Gesundheitsfragen sind also in erster Linie beim Abschluss relevant – und bei jedem neuen Antrag, etwa bei einem Versichererwechsel. Mehr zu den Folgen für bestehende Verträge: BU wechseln.
Wie geht es weiter?
Weitere Ratgeber zu körperlichen Themen: Bluthochdruck, Übergewicht und BMI, Diabetes und Migräne. Alle Diagnose-Ratgeber: BU und Vorerkrankungen.
Voranfrage-Fahrplan kostenlos per E-Mail
Ablauf, Unterlagen, Musterbriefe, Checkliste und Fristen auf 10 Seiten. Sie brauchen dafür keine Gesundheitsangaben.
- Schritt für Schritt zur anonymen Risikovoranfrage
- Musterbriefe für Behandlungsakte und Krankenkasse
- Fristen: Abfragezeiträume und Rücktrittsrechte auf einen Blick
Geschafft! Vielen Dank! Wir senden Ihnen Ihr Ergebnis per E-Mail. Innerhalb der nächsten 24 Stunden (werktags) meldet sich der passende Spezialist aus unserem Partnernetzwerk telefonisch bei Ihnen – 100 % kostenlos und unverbindlich.
Voranfrage-Fahrplan (PDF)Häufige Fragen
Kann ich mit Asthma eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen?
Das hängt vom Versicherer, vom Verlauf und von den belegten Angaben ab. Anträge fragen Asthma über die Fragen zu Lunge und Bronchien ab; ein Versicherer nutzt einen eigenen Fragebogen zu Erkrankungen der Lunge und Atemwege. Eine pauschale Antwort gibt es nicht – die anonyme Risikovoranfrage zeigt mehrere Voten.
Muss ich eine Allergie im BU-Antrag angeben?
Wenn der Antrag nach Allergien, Haut- oder Atemwegserkrankungen fragt, ja – soweit die Beschwerden in den abgefragten Zeitraum fallen oder derzeit bestehen. Ein Beispiel-Fragebogen nennt „der Haut, Allergien“ mit fünf Jahren Rückblick (transparent-beraten.de, 08.10.2026). Ein Versicherer verwendet dazu einen eigenen Fragebogen.
Zählt Heuschnupfen als Vorerkrankung in der BU?
Ob Heuschnupfen unter eine Frage fällt, hängt vom Wortlaut ab. Ein Beratungsportal schreibt, Heuschnupfen oder eine Tierhaarallergie führten nach seiner Beratungserfahrung oft zur Normalannahme oder zu einem kleinen Zuschlag; im Einzelfall entscheidet der Versicherer.
Wie weit fragen Versicherer nach Allergien und Asthma zurück?
Beispielfragen nennen fünf Jahre für Krankheiten und medizinisch behandelte Beschwerden, bei ambulanten Behandlungen drei bis fünf Jahre, bei Operationen und stationären Aufenthalten oft zehn Jahre. „Derzeit bestehende“ Beschwerden werden ohne Zeitgrenze erfragt.
Was ist ein Zusatzfragebogen Allergien/Unverträglichkeiten?
Ein Versicherer verlangt bei Allergien (und bei Zöliakie) einen eigenen Fragebogen (Die Bayerische, 10/2025). Inhalt und Umfang legt jeder Versicherer fest; er ist Teil der Gesundheitserklärung und muss vollständig beantwortet werden.
Quellen
- transparent-beraten.de: Typische Gesundheitsfragen der BU (Abfragezeiträume, Beispiele aus Fragebögen) – Stand 08.10.2026, Beratungsportal, Sekundärquelle
- Die Bayerische: Leitfaden Berufsunfähigkeitsversicherung (Risikovoranfragen, Entscheidungen, Tendenzliste) – Stand 10/2025
- LV 1871: Gesundheitsfragen der Berufsunfähigkeitsversicherung (Beispielfragen, anonyme Risikovoranfrage, Wagnisdatei) – Stand 18.08.2026
- LV 1871: Ausschlusskriterien bei der Berufsunfähigkeitsversicherung (Ausschluss, Zuschlag, Ablehnung) – Stand 07.08.2026
- § 630g BGB – Einsichtnahme in die Patientenakte – abgerufen 24.10.2026
- § 305 SGB V – Auskünfte an Versicherte – abgerufen 24.10.2026
- § 19 VVG – Vorvertragliche Anzeigepflicht – abgerufen 24.10.2026
- § 21 VVG – Ausübung der Rechte des Versicherers – abgerufen 24.10.2026
- CosmosDirekt: BU ohne Gesundheitsfragen (vereinfachte Fragen, Nachversicherungsgarantie, Alternative EU) – Versicherer-Seite 2026, ohne Datum, abgerufen 24.10.2026
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Berufsunfähigkeitsversicherung mit Vorerkrankungen (Stand: 25. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Gesundheitliche Angaben auf dieser Seite sind allgemeine Erfahrungswerte aus genannten Quellen, keine Prognose und keine ärztliche Beratung; über Annahme, Zuschlag oder Ausschluss entscheidet allein der Versicherer. Herausgeber: BU-Vorerkrankung.de. BU-Vorerkrankung.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.