Ratgeber

Anonyme Risikovoranfrage zur BU: So prüfen Sie vor dem Antrag, wer Sie nimmt

Mit Vorgeschichte ist der erste Antrag der wichtigste – und der riskanteste. Die anonyme Risikovoranfrage dreht die Reihenfolge um: Erst geben mehrere Versicherer ein unverbindliches Votum, dann beantragen Sie. Hier lesen Sie Ablauf, Unterlagen, Datenschutz, Dauer und die Grenzen – ohne dass Sie uns Ihre Gesundheitsdaten nennen müssen.

Redaktion BU-Vorerkrankung.de Aktualisiert am 25. Oktober 2026 11 Min. Lesezeit
Inhalt (17 Abschnitte)
  1. Was ist eine anonyme Risikovoranfrage – und was nicht?
  2. Warum lohnt sich die Voranfrage vor dem Antrag?
  3. Wie läuft die anonyme Risikovoranfrage in acht Schritten ab?
  4. Welche Angaben und Unterlagen gehören in die Voranfrage?
  5. Welche Rolle hat der Partner-Experte – und wie werden Ihre Daten geschützt?
  6. Was passiert nach dem Votum bis zum Antrag?
  7. Welche Missverständnisse gibt es rund um die Risikovoranfrage?
  8. Welche typischen Fehler gibt es bei der Voranfrage?
  9. Welche Entscheidungen kann ein Versicherer treffen?
  10. Was passiert mit dem HIS?
  11. Wie lange dauert eine anonyme Risikovoranfrage?
  12. Was kostet die anonyme Risikovoranfrage?
  13. Kann ich die Risikovoranfrage selbst stellen?
  14. Welche Fragen sollten Sie dem Experten stellen?
  15. Was passiert mit Ihren Unterlagen und Daten?
  16. Welche Grenzen hat die Voranfrage?
  17. Für wen ist die Voranfrage?
Das Wichtigste in Kürze
  • Bei der anonymen Risikovoranfrage legt ein Experte Ihre Angaben ohne Namen und ohne Antrag mehreren Versicherern vor; die antworten mit einem unverbindlichen Votum.
  • Mögliche Entscheidungen: normale Annahme, Ausschlussklausel und/oder Risikozuschlag, Zurückstellung, Ablehnung, reduzierte Absicherungshöhe oder geänderte Berufsgruppe (Leitfaden eines Versicherers, 10/2025).
  • Ergebnisse einer anonymen Voranfrage werden nach Versichererangaben nicht in der zentralen Wagnisdatei (HIS) gespeichert.
  • Das Votum ist unverbindlich und gilt vorbehaltlich eines vollständigen Antrags mit denselben Unterlagen; bei neuen Informationen erfolgt eine Neubewertung.
  • Der Service ist für Sie kostenlos. Die Dauer ist nicht verbindlich festgelegt – der Zeitplan-Rechner rechnet rückwärts mit Ihren Annahmen.

Bei der anonymen Risikovoranfrage zur BU legt ein Experte Ihre aufbereiteten Angaben ohne Namen und ohne Antrag mehreren Versicherern vor. Die Versicherer sagen vorab unverbindlich, ob sie Sie normal, mit Ausschluss oder Zuschlag, zurückgestellt oder gar nicht annehmen würden. Ergebnisse einer anonymen Voranfrage werden nach Versichererangaben nicht in der Wagnisdatei (HIS) gespeichert (Stand Oktober 2026).

Was ist eine anonyme Risikovoranfrage – und was nicht?

Sie ist eine Anfrage vor dem Antrag, bei der ein Experte Ihre Angaben ohne Namen und Anschrift mehreren Versicherern vorlegt. Die Antwort ist ein unverbindliches Votum, kein Vertrag und keine Zusage. Sie ersetzt weder den Antrag noch die Gesundheitserklärung.

Das Prinzip ist einfach: Bei einem Antrag unterschreiben Sie eine Gesundheitserklärung, die Grundlage Ihres Vertrags wird. Bei der Voranfrage existiert dieser Antrag noch nicht. Ein Versicherer beschreibt sie in seinem Leitfaden als „erste unverbindliche Risikoeinschätzung“ und nimmt sie vollständig anonymisiert an – ohne Name, Adresse und Unterschrift – oder mit Einwilligungserklärung des Kunden. Ein anderer Versicherer (LV 1871) weist darauf hin, dass die Ergebnisse nicht in der zentralen Wagnisdatei des Hinweis- und Informationssystems (HIS) gespeichert werden, sodass Sie bei mehreren Gesellschaften anfragen können, ohne dass ein Negativeintrag entsteht. Kurz: Die Voranfrage ist ein Werkzeug zum Vergleichen, nicht zum Beantragen.

Warum lohnt sich die Voranfrage vor dem Antrag?

Weil Versicherer dieselbe Vorgeschichte unterschiedlich bewerten und ein Antrag Ihre Gesundheitserklärung enthält. Die Voranfrage zeigt mehrere Voten im Vergleich, bevor Sie sich festlegen – und zwingt dazu, die Unterlagen vorab vollständig zu ordnen, was später vor Streit schützt.

Vergleich statt Einzelentscheidung

Ein Versicherer kann annehmen, ein anderer einen Aufschlag oder Ausschluss verlangen. Erst mehrere Voten zeigen die passenden Bedingungen.

Kein Antrag, kein HIS-Eintrag

Nach den Angaben von LV 1871 und der Bayerischen werden Voranfragen nicht im HIS gespeichert. Anders kann es bei Anträgen aussehen (GDV: Erschwernis-Meldungen).

Vollständige Unterlagen

Wer Akte und Kassenauskunft vorab prüft, beantwortet später jede Frage belegt – das schützt vor Rücktritt (§§ 19, 21 VVG).

Planbarkeit

Sie kennen Bedingungen und Kosten, bevor der Wunschtermin drängt. Der Zeitplan-Rechner zeigt, wann Sie starten sollten.

Wie läuft die anonyme Risikovoranfrage in acht Schritten ab?

Erstgespräch, Einwilligung, Unterlagen, Aufbereitung, Voranfrage, Vergleich der Voten, Antrag und Nachbereitung. Die Reihenfolge ist wichtig: Gesundheitsdaten werden erst nach Ihrer ausdrücklichen Einwilligung besprochen, und der Antrag kommt erst, wenn Sie die Voten kennen.

1. Erstgespräch

Ziel, Beruf, gewünschte Rente und Zeitrahmen werden besprochen – noch ohne Gesundheitsdetails. Der Voranfrage-Fahrplan auf dieser Website bereitet genau das vor.

2. Einwilligung

Für Gesundheitsdaten braucht der Experte Ihre gesonderte, ausdrückliche Einwilligung (Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO), die Sie jederzeit widerrufen können. Online fragen wir keine Gesundheitsdaten ab.

3. Unterlagen beschaffen

Behandlungsakten bei den Praxen (erste Abschrift unentgeltlich, § 630g BGB) und die Auskunft der Krankenkasse (§ 305 SGB V) für die abgefragten Zeiträume.

4. Aufbereitung

Der Experte ordnet die Angaben vollständig und belegt und entfernt, was Sie identifizieren würde: Name, Adresse, Unterschrift.

5. Voranfrage

Die anonymisierte Anfrage geht an mehrere Versicherer, die zu Ihrem Beruf und Ihrer Vorgeschichte passen können.

6. Voten vergleichen

Normale Annahme, Ausschlussklausel, Zuschlag, Zurückstellung oder Ablehnung – der Experte stellt sie mit Ihnen gegenüber, mit allen Vor- und Nachteilen. Mehr: Ergebnis verstehen.

7. Antrag

Sie beantragen beim gewählten Versicherer mit denselben, vollständigen Angaben und den eingereichten Unterlagen.

8. Nachbereitung

Unterlagen und Antragskopie aufbewahren; Rückfragen des Versicherers vor der Annahme beantworten (§ 19 Abs. 1 VVG).

Eine genauere Beschreibung jeder Stufe steht im Ratgeber Ablauf der BU-Risikovoranfrage, die Unterlagen listet die Seite Risikovoranfrage: diese Unterlagen brauchen Sie.

Welche Angaben und Unterlagen gehören in die Voranfrage?

Gebraucht werden Beruf, Alter, gewünschte Rente und die Angaben zu den abgefragten Gesundheitsthemen – aufbereitet und belegt. Behandlungsakten und Krankenkassen-Auskunft liefern die Grundlage; der Experte entfernt alles, was Sie identifiziert. Nach einem Versicherer-Leitfaden sind Anfragen vollständig anonymisiert ohne Name, Adresse und Unterschrift möglich.

  • Persönliche Eckdaten: Beruf und Tätigkeit, Alter beziehungsweise Geburtsjahr, gewünschte Rente und Laufzeit – ohne Namen und Anschrift.
  • Medizinische Angaben: geordnet nach den Fragen, die Versicherer typischerweise stellen (ambulant, stationär, Psychotherapie, Medikamente) – Details bespricht der Experte mit Ihnen, nicht diese Website.
  • Belege: Behandlungsakte (erste Abschrift unentgeltlich, § 630g BGB), Auskunft der Krankenkasse (§ 305 SGB V), Arztbriefe und Befunde. Ein Versicherer weist darauf hin, dass sein Votum nur gilt, wenn Sie später sämtliche bereits eingereichten Unterlagen ungeschwärzt mit dem Antrag einreichen.
  • Zeiträume: Stichtage für Ihr Antragsdatum rechnet der Zeitraum-Rechner – ohne Gesundheitsangaben.

Welche Rolle hat der Partner-Experte – und wie werden Ihre Daten geschützt?

Er stellt die Voranfrage für Sie: Er bereitet Ihre Angaben auf, fragt ohne Ihren Namen bei mehreren Versicherern an und bespricht die Voten mit Ihnen. Ihre Gesundheitsdaten verarbeitet er nur mit Ihrer ausdrücklichen, gesonderten Einwilligung (Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO), die Sie jederzeit widerrufen können.

Diese Website fragt keine Gesundheitsdaten ab: Weder der Voranfrage-Fahrplan noch die Rechner enthalten Fragen zu Diagnosen, Therapien oder Medikamenten, und die Website überträgt weder Seitenpfad noch Rechnerwerte mit Ihrer Anfrage. Die Weitergabe Ihrer Kontaktdaten an einen Experten aus dem Partnernetzwerk erfolgt nur, wenn Sie das Formular absenden. Die Experten sind Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO; wir selbst sind ein Informations- und Rechnerportal und kein Versicherungsmakler. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Was passiert nach dem Votum bis zum Antrag?

Sie vergleichen die Voten und wählen; dann stellt der Experte den Antrag mit denselben, vollständigen Angaben und den eingereichten Unterlagen. Bei einem Versicherer gilt das Votum vorbehaltlich eines vollständigen Antrags inklusive Gesundheitserklärung und – bei Ausschluss oder Zuschlag – des vom Kunden unterzeichneten Votums.

Voten gegenüberstellen

Normale Annahme, Ausschluss, Zuschlag, Zurückstellung oder Ablehnung: Der Experte zeigt, was jede Variante für Beitrag, Schutz und Bedingungen bedeutet.

Entscheiden

Sie wählen den Versicherer und die Bedingungen, die zu Ihnen passen. Kein Votum verpflichtet Sie zum Antrag.

Antrag stellen

Mit denselben Angaben wie in der Voranfrage; neue Umstände seit der Voranfrage sind anzugeben (§ 19 Abs. 1 VVG).

Annahme abwarten

Fragen des Versicherers vor der Annahme beantworten; Kopie des Antrags und der Unterlagen aufbewahren.

Welche Missverständnisse gibt es rund um die Risikovoranfrage?

Drei sind verbreitet: Das Votum sei verbindlich, die anonyme Anfrage ersetze die Gesundheitserklärung, und eine Voranfrage sei „Verschleierung“. Alle drei stimmen nicht – und zu verstehen, warum, schützt Sie vor falschen Erwartungen.

  • „Das Votum ist eine Zusage.“ Nein: Es ist eine unverbindliche Einschätzung auf Basis der vorgelegten Angaben; bei neuen Informationen erfolgt eine Neubewertung.
  • „Mit der Voranfrage erfülle ich meine Anzeigepflicht.“ Nein: Die Anzeigepflicht besteht gegenüber dem Versicherer beim Antrag (§ 19 Abs. 1 VVG). Die Voranfrage ersetzt die Gesundheitserklärung nicht.
  • „Anonym heißt, dass ich etwas verheimliche.“ Nein: Anonym heißt nur, dass Ihr Name nicht Teil der Anfrage ist. Die Angaben sind vollständig – und beim Antrag nennen Sie dieselben.

Wichtig zu wissenDie Voranfrage ist ein Werkzeug zum Vergleichen. Sie ändert nichts daran, dass Sie im Antrag alles wahrheitsgemäß und vollständig angeben müssen, wonach der Versicherer in Textform fragt.

Welche typischen Fehler gibt es bei der Voranfrage?

Zu spät anfangen, Unterlagen weglassen, nur einen Versicherer anfragen und im Antrag etwas anderes angeben als in der Voranfrage. Alle vier lassen sich mit einem Zeitplan und einer Checkliste vermeiden.

  • Zeitplan rückwärts vom Wunschbeginn rechnen – mit Puffer (Zeitplan-Rechner).
  • Unterlagen vollständig und ungeschwärzt für den Antrag aufheben.
  • Mehrere passende Versicherer anfragen lassen, nicht nur einen.
  • Im Antrag dieselben Angaben machen wie in der Voranfrage; neue Umstände ergänzen.
  • Nicht kündigen, bevor der neue Schutz zugesagt ist.

Welche Entscheidungen kann ein Versicherer treffen?

Laut dem Leitfaden eines Versicherers (10/2025) sind möglich: normale Annahme, Vereinbarung einer Ausschlussklausel und/oder eines Risikozuschlags, Zurückstellung, Ablehnung, Reduzierung der Absicherungshöhe sowie die Anpassung der Berufsgruppe. Welche in Ihrem Fall auftritt, lässt sich nicht pauschal sagen.

Begriffe nach LV 1871 (07.08.2026) und Die Bayerische (Leitfaden 10/2025); keine Aussage über Häufigkeiten.
EntscheidungBedeutung
Normale AnnahmeAnnahme zu den Standardbedingungen
AusschlussklauselAnnahme, aber bestimmte Vorerkrankungen oder Körperbereiche sind vom Schutz ausgenommen; andere Ursachen bleiben versichert
RisikozuschlagVoller Schutz, aber höherer Beitrag
ZurückstellungDer Antrag wird für einen Zeitraum zurückgestellt und kann später neu geprüft werden
AblehnungEs kommt kein Vertrag zustande; ein späterer Neuanlauf kann möglich sein, wenn die Erkrankung ausgeheilt ist und längere Zeit keine Behandlung stattfand (LV 1871)
Weitere AnpassungenReduzierte Absicherungshöhe (finanzielle Angemessenheitsprüfung) oder andere Berufsgruppe

Zu den einzelnen Entscheidungen gibt es eigene Ratgeber: Ausschlussklausel, Risikozuschlag, Zurückstellung und BU abgelehnt – was tun?. Was ein Aufschlag über die Jahre kostet, zeigt das Zuschlag-Szenario.

Was passiert mit dem HIS?

Ergebnisse einer anonymen Voranfrage werden nach Versichererangaben nicht in der zentralen Wagnisdatei (HIS) gespeichert. Bei Anträgen kann das anders sein: Das HIS kennt Meldungen bei erhöhtem Risiko (Erschwernis), wobei die Krankheit oder der Beruf nicht genannt werden.

Das HIS (Betreiber: Besurance HIS GmbH, Wiesbaden) ist für alle Versicherungssparten außer der privaten Krankenversicherung konzipiert und wird nach Sparten getrennt geführt. In der BU kann es laut GDV zu einer Meldung kommen, wenn ein Versicherer feststellt, dass ein Grund für einen erheblich höheren Beitrag vorliegt, etwa eine schwere Erkrankung oder ein besonders risikoträchtiger Beruf. Die regelmäßige Löschfrist beträgt vier Kalenderjahre, die Höchstspeicherdauer zehn Jahre. Eine Meldung löst keinen Automatismus aus: Ein Versicherer prüft dann genauer, lehnt aber nicht allein deswegen ab. Betroffene können bei der Betreiberin eine Selbstauskunft anfordern. Alles Weitere im Ratgeber HIS-Eintrag und Wagnisdatei bei der BU.

Wie lange dauert eine anonyme Risikovoranfrage?

Eine verbindliche Dauer nennt keine der geprüften Quellen. Sie hängt vom Beschaffen der Unterlagen, vom Versicherer und von Rückfragen ab. Planen Sie deshalb mit mehreren Wochen für Unterlagen, Voranfrage und Antrag zusammen und lassen Sie einen Puffer.

Der Zeitplan-Rechner rechnet rückwärts vom gewünschten Versicherungsbeginn und lässt Sie die Dauer jeder Phase selbst einstellen – die Voreinstellung (3 + 2 + 4 + 1 Wochen) ist eine Planungshilfe, kein Marktdurchschnitt. Wer weit zurückliegende Unterlagen braucht, sollte früh anfragen: Nach transparent-beraten.de löschen Krankenkassen Abrechnungsdaten spätestens nach zehn Jahren.

Was kostet die anonyme Risikovoranfrage?

Der Service ist für Sie kostenlos – auch die Voranfrage über einen spezialisierten Experten aus unserem Partnernetzwerk. Betreiber dieser Website ist ein Informations- und Rechnerportal, kein Versicherungsmakler; die Experten sind Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO. Weitere Einzelheiten stehen im Ratgeber Was kostet die Risikovoranfrage?.

Kann ich die Risikovoranfrage selbst stellen?

Teilweise ja: Ein Versicherer beschreibt in seinem Leitfaden, dass Voranfragen vollständig anonymisiert eingereicht werden können. Die Praxis ist aber je Versicherer unterschiedlich, und ohne Marktüberblick wissen Sie nicht, welche Gesellschaften für Ihre Vorgeschichte infrage kommen. Auch die Aufbereitung der Unterlagen braucht Erfahrung.

Wer es selbst versuchen möchte, findet Hinweise im Ratgeber Risikovoranfrage selbst stellen – geht das?. Wichtig bleibt in jedem Fall: vollständige Angaben, Unterlagen aufbewahren, und beim späteren Antrag nichts ändern, was das Votum betreffen könnte.

Welche Fragen sollten Sie dem Experten stellen?

Stellen Sie Fragen zu Ablauf, Anonymität, Auswahl der Versicherer, Vergütung und Datenschutz – und erwarten Sie klare Antworten, bevor Sie Gesundheitsdaten besprechen. Ein seriöses Vorgehen erkennen Sie an Einwilligung vorab, Transparenz und dem Verzicht auf Druck zum schnellen Antrag.

  • Wie wird anonymisiert – welche Angaben verlassen das Haus, welche nicht?
  • Bei wie vielen und bei welchen Versicherern wird angefragt, und nach welchen Kriterien werden sie ausgewählt?
  • Wie lange dauert das Verfahren nach Einschätzung des Experten – und was hängt von mir ab?
  • Welche Unterlagen werden gebraucht, und was passiert damit nach der Voranfrage?
  • Wie ist der Experte vergütet, und welche Kosten entstehen mir?
  • Wie kann ich meine Einwilligung widerrufen, und wann werden Daten gelöscht?
  • Was bedeutet jedes Votum für Beitrag, Schutz und spätere Änderungen?

Die Experten aus unserem Partnernetzwerk sind Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO und führen das Gespräch mit Ihnen; für Sie ist der Service kostenlos. Wir selbst beraten nicht und vermitteln keine Verträge.

Was passiert mit Ihren Unterlagen und Daten?

Gesundheitsdaten werden nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung verarbeitet und nur für den vereinbarten Zweck. Bei der Voranfrage entfernt der Experte Name, Adresse und Unterschrift; bei einem späteren Antrag müssen die eingereichten Unterlagen ungeschwärzt zur Verfügung stehen, damit das Votum gilt.

Zum Datenschutz gehört auch: Sie können jederzeit verlangen, dass jede Erhebung von Gesundheitsdaten bei Dritten nur mit gesonderter Zustimmung erfolgt (§ 213 Abs. 3 VVG), und Sie können eine Selbstauskunft beim HIS anfordern (Besurance HIS GmbH, schriftlich oder online). Bewahren Sie alle Unterlagen und Antragskopien an einem sicheren Ort auf – im Streitfall zeigen sie, was Sie wann angegeben haben.

Welche Grenzen hat die Voranfrage?

  • Unverbindlich: Das Votum ist keine Zusage. Erhält der Versicherer im Antrag neue Informationen, erfolgt eine Neubewertung (Leitfaden 10/2025).
  • Unter Vorbehalt: Das Votum gilt vorbehaltlich eines vollständigen Antrags mit Gesundheitserklärung, aller eingereichten Unterlagen und der Annahmerichtlinien des Versicherers.
  • Finanzielle Prüfung: Ob die gewünschte Absicherungshöhe zu Ihrem Einkommen passt, prüft der Versicherer häufig erst beim Antrag.
  • Keine Wirkung für die Zukunft: Was nach der Voranfrage neu hinzukommt, ist im Antrag anzugeben (§ 19 Abs. 1 VVG).
  • Kein Ersatz für Beratung: Die Voranfrage zeigt Bedingungen, keine Empfehlung. Die Entscheidung treffen Sie.

Für wen ist die Voranfrage?

Sie lohnt sich für alle, die eine BU abschließen oder aufstocken wollen und sich bei Gesundheitsfragen unsicher sind. Sie ergänzt jeden anderen Weg: Auch wenn ein Gruppenvertrag mit verkürzten Fragen in Betracht kommt, zeigt die Voranfrage, ob eine klassische BU bessere Bedingungen bietet – BU ohne Gesundheitsfragen erklärt die Sonderwege.

Starten Sie mit dem kostenlosen Voranfrage-Fahrplan: Er fragt Beruf, Alter, Stand des Vorhabens, Wunschrente und Zeitrahmen – keine Gesundheitsangaben – und zeigt Ihre Schritte in der richtigen Reihenfolge. Die Stichtage für Ihr Antragsdatum rechnet der Gesundheitsfragen-Zeitraum-Rechner; die Gesundheitsfragen selbst erklärt der Ratgeber BU-Gesundheitsfragen.

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  • Schritt für Schritt zur anonymen Risikovoranfrage
  • Musterbriefe für Behandlungsakte und Krankenkasse
  • Fristen: Abfragezeiträume und Rücktrittsrechte auf einen Blick

Häufige Fragen

Was ist eine anonyme Risikovoranfrage bei der BU?

Eine Anfrage bei mehreren Versicherern vor dem eigentlichen Antrag. Ein Experte legt Ihre aufbereiteten Angaben ohne Namen und Anschrift vor; die Versicherer antworten mit einem unverbindlichen Votum, ob sie Sie normal, mit Zuschlag, mit Ausschluss, zurückgestellt oder gar nicht annehmen würden. Erst danach beantragen Sie – dort, wo das Ergebnis passt.

Warum anonyme Risikovoranfrage statt direktem Antrag?

Weil ein Antrag Ihre Gesundheitserklärung enthält und Versicherer dieselbe Vorgeschichte unterschiedlich bewerten. Die Voranfrage zeigt mehrere Voten im Vergleich, ohne dass ein Antrag existiert; nach Versichererangaben (LV 1871, Die Bayerische) landen ihre Ergebnisse nicht in der zentralen Wagnisdatei HIS.

Kann ich eine anonyme Risikovoranfrage selbst stellen?

Einzelne Versicherer nehmen Voranfragen vollständig anonymisiert an; die Praxis ist je Versicherer unterschiedlich. Ohne Marktüberblick wissen Sie aber nicht, welche Versicherer für Ihre Vorgeschichte infrage kommen. Mehr dazu auf der Seite zur Voranfrage in Eigenregie.

Was kostet eine anonyme Risikovoranfrage?

Der Service ist für Sie kostenlos – das gilt auch für die Voranfrage über einen spezialisierten Experten aus unserem Partnernetzwerk.

Ist das Votum der Versicherer verbindlich?

Nein. Ein Versicherer beschreibt in seinem Leitfaden (10/2025) die Voranfrage als erste unverbindliche Risikoeinschätzung; das Votum gilt vorbehaltlich eines vollständigen Antrags mit Gesundheitserklärung und der eingereichten Unterlagen. Erhält er im Rahmen der Antragsprüfung neue Informationen, erfolgt eine Neubewertung.

Wie lange dauert eine Risikovoranfrage?

Eine verbindliche Dauer haben wir nicht gefunden; sie hängt von Unterlagen, Versicherer und Rückfragen ab. Rechnen Sie mit mehreren Wochen für Unterlagen, Voranfrage und Antrag zusammen und planen Sie mit dem Zeitplan-Rechner rückwärts vom Wunschbeginn.

Quellen

  1. LV 1871: Gesundheitsfragen der Berufsunfähigkeitsversicherung (anonyme Risikovoranfrage, Wagnisdatei) – Stand 18.08.2026
  2. Die Bayerische: Leitfaden Berufsunfähigkeitsversicherung (Risikovoranfragen, Entscheidungen, Votum unter Vorbehalt) – Stand 10/2025
  3. GDV: Hinweis- und Informationssystem der deutschen Versicherer (HIS) – Stand 01.10.2025
  4. § 19 VVG – Vorvertragliche Anzeigepflicht – abgerufen 24.10.2026
  5. § 630g BGB – Einsichtnahme in die Behandlungsakte – abgerufen 24.10.2026
  6. § 305 SGB V – Auskünfte an Versicherte – abgerufen 24.10.2026
  7. Art. 9 DSGVO – Besondere Kategorien personenbezogener Daten – abgerufen 24.10.2026
  8. LV 1871: Ausschlusskriterien bei der Berufsunfähigkeitsversicherung (Begriffe) – Stand 07.08.2026
Redaktion BU-Vorerkrankung.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Berufsunfähigkeitsversicherung mit Vorerkrankungen (Stand: 25. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Gesundheitliche Angaben auf dieser Seite sind allgemeine Erfahrungswerte aus genannten Quellen, keine Prognose und keine ärztliche Beratung; über Annahme, Zuschlag oder Ausschluss entscheidet allein der Versicherer. Herausgeber: BU-Vorerkrankung.de. BU-Vorerkrankung.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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