Vorerkrankung

Berufsunfähigkeitsversicherung bei psychischer Erkrankung: Überblick

Psychische Erkrankungen sind der Bereich, in dem Versicherer in der Berufsunfähigkeitsversicherung am ausführlichsten fragen – und der Bereich, in dem Menschen am häufigsten zögern, überhaupt anzufragen. Dieser Überblick ordnet ein: Welche Fragen kommen, welche Zeiträume gelten typischerweise, welche Ergebnisse sind möglich und wie die anonyme Voranfrage den ersten Antrag absichert.

Redaktion BU-Vorerkrankung.de Aktualisiert am 25. Oktober 2026 8 Min. Lesezeit
Inhalt (13 Abschnitte)
  1. Welche Fragen stellen Versicherer zu psychischen Erkrankungen?
  2. Wie weit zurück reichen die Fragen bei psychischen Erkrankungen?
  3. Was sagen die Zahlen zu psychischen Ursachen im Leistungsfall?
  4. Welche Unterlagen helfen bei der anonymen Risikovoranfrage zu psychischen Themen?
  5. Welche Ergebnisse sind bei psychischer Vorerkrankung möglich?
  6. Wie gehen Sie vor?
  7. Was gilt für die Anzeigepflicht bei psychischen Themen?
  8. Welche Alternativen gibt es bei psychischer Vorerkrankung?
  9. Welche Fehler sind bei psychischer Vorerkrankung typisch?
  10. Checkliste: Unterlagen bei mehreren psychischen Themen
  11. Welche Fragen klären Sie mit dem Experten bei mehreren psychischen Themen?
  12. Übersicht: Welcher Ratgeber passt zu welchem Thema?
  13. Wie geht es weiter?
Das Wichtigste in Kürze
  • Psychische Erkrankungen sind mit 32,3 % die häufigste Ursache im BU-Leistungsfall (Morgen & Morgen, April 2026) – Versicherer fragen deshalb ausführlich.
  • Typische Fragefenster laut geprüften Beispielen: psychische Erkrankungen und Psychotherapie meist fünf Jahre, stationäre Aufenthalte oft zehn Jahre, bestehende Beschwerden ohne Zeitgrenze.
  • Einen gesetzlichen Abfragezeitraum gibt es nicht; es zählt der Wortlaut der Antragsfragen (§ 19 Abs. 1 VVG).
  • Mögliche Entscheidungen: normale Annahme, Ausschlussklausel und/oder Risikozuschlag, Zurückstellung, Ablehnung, reduzierte Absicherungshöhe oder andere Berufsgruppe.
  • Die anonyme Risikovoranfrage vergleicht mehrere Voten vor dem Antrag; Ergebnisse werden nach Versichererangaben nicht im HIS gespeichert.

Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung fragen Versicherer psychische Erkrankungen und Psychotherapie typischerweise meist fünf Jahre zurück, stationäre Aufenthalte häufig zehn Jahre und bestehende Beschwerden ohne Zeitgrenze (Stand Oktober 2026). Psychische Erkrankungen sind mit 32,3 % die häufigste Ursache im Leistungsfall. Mögliche Ergebnisse: Annahme, Ausschluss, Zuschlag, Zurückstellung, Ablehnung – die anonyme Voranfrage zeigt sie vor dem Antrag.

Welche Fragen stellen Versicherer zu psychischen Erkrankungen?

Psychische Themen tauchen in mehreren Fragen gleichzeitig auf. Das macht den Überblick wichtig: Wer nur auf das Stichwort „Depression“ oder „Therapie“ achtet, übersieht Medikamenten-, Klinik- und Arbeitsunfähigkeitsfragen. Die folgenden Fragetypen stammen aus Beispielen veröffentlichter Fragebögen und Versicherer-Seiten.

  • Krankheiten und Beschwerden der Psyche: Beispielfrage laut transparent-beraten.de (08.10.2026), fünf Jahre zurück.
  • Psychologische oder psychotherapeutische Behandlung: Beispielfrage von LV 1871, fünf Jahre.
  • Angst-, Ess- und Schlafstörungen: bei der Alten Leipziger ausdrücklich genannt.
  • Medikamente: Einnahme länger als zwei Wochen innerhalb von fünf Jahren (LV 1871).
  • Stationäre Behandlung, Reha, Kur: häufig fünf bis zehn Jahre zurück.
  • Zusatzfragebögen: zum Beispiel Condors Erklärung zu „Nerven- und Gemütserkrankungen“.
  • Bestehende Beschwerden: ohne Zeitgrenze; geplante Behandlungen für die nächsten zwölf Monate.

Für Einzelthemen gibt es eigene Ratgeber: Psychotherapie, Depression, Burnout, ADHS und Angststörung.

Wie weit zurück reichen die Fragen bei psychischen Erkrankungen?

Das Gesetz kennt keinen Abfragezeitraum: Der Versicherer darf fragen, was er für erheblich hält, und Sie müssen antworten, wonach in Textform gefragt wird (§ 19 Abs. 1 VVG). In der Praxis haben sich Fenster etabliert, die sich je Versicherer unterscheiden. Für psychische Themen nennen die geprüften Quellen meist fünf Jahre; ambulante Behandlungen insgesamt drei bis fünf Jahre, stationäre meist zehn Jahre.

Beispiele aus Versichererangaben: transparent-beraten.de (08.10.2026; Alte Leipziger, Signal Iduna), LV 1871 (18.08.2026). Marktbreite nicht erhoben.
Typische FrageZeitraum (Beispiele)Hinweis
Psychische Erkrankungen, Psychotherapiemeist fünf JahreAlte Leipziger, LV 1871
Stationäre Behandlungen, Operationenmeist zehn JahreAlte Leipziger, Signal Iduna
Medikamente über längere Zeitlänger als zwei Wochen, meist fünf JahreLV 1871

So weit reichen Gesundheitsfragen typischerweise zurück (Beispiele)

Stationär, Operationen10 JahreAmbulant (Signal Iduna, LV 1871)5 JahrePsychotherapie5 JahreAmbulant (Alte Leipziger)3 Jahre

Beispiele aus Versichererangaben: transparent-beraten.de (08.10.2026, Alte Leipziger und Signal Iduna), LV 1871 (18.08.2026). Bestehende Beschwerden: ohne Zeitgrenze. Es gibt keinen gesetzlichen Zeitraum – maßgeblich ist der Wortlaut Ihres Antrags.

Rechnen Sie Ihre Stichtage mit dem Zeitraum-Rechner, der keine Gesundheitsangaben abfragt. Eine Übersicht aller Fenster bietet der Ratgeber Abfragezeiträume.

Was sagen die Zahlen zu psychischen Ursachen im Leistungsfall?

Psychische Erkrankungen stehen in der Leistungsstatistik an erster Stelle: Morgen & Morgen nennt für April 2026 einen Anteil von 32,3 % an den BU-Leistungsfällen, vor Skelett/Bewegungsapparat (17,6 %) und Krebs (16,3 %). Finanztest nennt Psyche unabhängig vom Beruf als Hauptursache (Stiftung Warentest, 19.05.2026).

32,3 %
der BU-Leistungsfälle gehen auf psychische Erkrankungen zurück
Morgen & Morgen, Stand April 2026, via LV 1871
17,6 %
Skelett und Bewegungsapparat
Morgen & Morgen, Stand April 2026
16,3 %
Krebserkrankungen
Morgen & Morgen, Stand April 2026

Diese Zahlen beschreiben Leistungsfälle und keine Wahrscheinlichkeit für Einzelne. Sie erklären, warum Versicherer bei psychischen Themen ausführlich fragen. Bei der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente lag der Anteil psychischer Erkrankungen an den Neuzugängen 2016 bei 42,8 % (DRV-Bund-Daten, zitiert von der Deutschen Aktuarvereinigung, 03.12.2018) – ein Hinweis darauf, dass das Thema auch die staatliche Absicherung prägt.

Welche Unterlagen helfen bei der anonymen Risikovoranfrage zu psychischen Themen?

Je mehr Fragen gleichzeitig zutreffen, desto wichtiger sind geordnete Belege. Beschaffen Sie die Unterlagen früh; die Frage, wie lange das dauert, lässt sich nicht verbindlich beantworten. Der Zeitplan-Rechner hilft bei der Planung.

  • Behandlungsakten von Hausarzt, Facharzt, Therapeutin oder Klinik als Abschrift (§ 630g BGB; erste Abschrift unentgeltlich; bei erheblichen therapeutischen Gründen kann die Einsicht abgelehnt werden, dann mit Begründung).
  • Leistungsauskunft der Krankenkasse mit abgerechneten Leistungen und Arbeitsunfähigkeitszeiten (§ 305 SGB V).
  • Entlassungs- und Reha-Berichte von Klinikaufenthalten.
  • Medikationsnachweise mit Beginn, Ende und Dauer.
  • Verlaufs- und Abschlussberichte der Behandlung.
  • Korrekturen: Falsche Einträge sollten vor dem Antrag berichtigt werden (LV 1871).

Welche Dokumente Sie in welcher Form einreichen, klären Sie vorab mit dem Experten; ungeschwärzte Unterlagen aus der Voranfrage sind später auch dem Antrag beizufügen (Die Bayerische, 10/2025). Siehe Patientenakte anfordern.

Welche Ergebnisse sind bei psychischer Vorerkrankung möglich?

Die Risikoprüfung kann normale Annahme, Ausschlussklausel und/oder Risikozuschlag, Zurückstellung, Ablehnung, reduzierte Absicherungshöhe oder geänderte Berufsgruppe ergeben (Die Bayerische, Leitfaden 10/2025). Das Ergebnis hängt vom Versicherer, vom Verlauf und von den belegten Angaben ab; diese Seite gibt keine Prognose. Die Tabelle erläutert die Entscheidungsarten im Zusammenhang mit psychischen Vorgeschichten. Ausschlaggebend sind Richtlinien des Versicherers und Ihre dokumentierten Angaben – keine Seite kann das im Voraus sagen.

Quellen: Die Bayerische (10/2025), LV 1871 (07.08.2026). Möglichkeiten, keine Häufigkeiten.
EntscheidungBedeutungBezug zum Thema psychische Vorerkrankung
Normale AnnahmeAnnahme zu den StandardbedingungenMöglich, wenn der Versicherer nach Prüfung kein erhöhtes Risiko sieht.
AusschlussklauselAnnahme, aber bestimmte Erkrankungen oder Körperbereiche sind vom Schutz ausgenommenKann psychische Ursachen ausnehmen; andere Ursachen bleiben versichert. Mehr zur Ausschlussklausel.
Risikozuschlagvoller Schutz bei höherem BeitragVoller Schutz gegen höheren Beitrag; mit dem Zuschlag-Szenario lassen sich Beispielaufschläge durchrechnen.
ZurückstellungEntscheidung wird vertagt und später neu geprüftKann in Betracht kommen, wenn eine Behandlung noch läuft (transparent-beraten.de). Mehr zur Zurückstellung.
Ablehnungkein Vertrag bei diesem VersichererLV 1871 nennt psychische Vorerkrankungen als möglichen Grund für Ablehnungen. Ein späterer Neuanlauf kann möglich sein, wenn die Erkrankung ausgeheilt ist und längere Zeit keine Behandlung stattfand. BU abgelehnt: Wege.
Weitere Anpassungenreduzierte Absicherungshöhe oder geänderte BerufsgruppeKann an die Stelle einer Ablehnung treten.

Die Erfahrung eines Beratungsportals (transparent-beraten.de, 08.10.2026): Psychische Vorgeschichten führten bei ihm meist zu einem Ausschluss und nicht zur Ablehnung; eine Absage sei kein Urteil des ganzen Marktes. Das ist kein Marktwert und keine Prognose, spricht aber dafür, mehrere Voten einzuholen. Mehr: Votum verstehen.

Wie gehen Sie vor?

Für alle psychischen Vorerkrankungen gilt derselbe Weg in fünf Schritten (ausführlich: anonyme Risikovoranfrage):

  1. Unterlagen sammeln: Behandlungsakte (§ 630g BGB, erste Abschrift unentgeltlich) und Leistungsauskunft der Krankenkasse (§ 305 SGB V) für die abgefragten Zeiträume.
  2. Erstgespräch: Ziel, Beruf, Rente und Zeitrahmen mit dem Partner-Experten klären – Gesundheitsdaten erst nach Ihrer ausdrücklichen Einwilligung.
  3. Anonym voranfragen: Die aufbereiteten Angaben gehen ohne Namen an mehrere passende Versicherer.
  4. Voten vergleichen: Annahme, Ausschluss, Zuschlag, Zurückstellung oder Ablehnung mit allen Vor- und Nachteilen gegenüberstellen.
  5. Beantragen: mit denselben, vollständigen Angaben wie in der Voranfrage; Rückfragen bis zur Annahme beantworten (§ 19 Abs. 1 VVG).

Behandlungen und Medikation entscheiden Sie mit Ihren Behandelnden, unabhängig von jedem Antrag.

Was gilt für die Anzeigepflicht bei psychischen Themen?

Die Anzeigepflicht verlangt vollständige, wahrheitsgemäße Antworten auf die Fragen des Versicherers – nicht mehr, aber auch nicht weniger. Bei psychischen Themen kommen mehrere Fragen zusammen, jede mit eigenem Zeitfenster. LV 1871 rät, nur Diagnosen aus dem abgefragten Zeitraum anzugeben und nichts hinzuzufügen, was nicht gefragt ist. Zuordnungsfragen klären Sie vor der Unterschrift mit dem Experten.

Zur Verjährung und zu den Folgen falscher Angaben: Rücktritt des Versicherers und falsch beantwortete Gesundheitsfragen. Bei Streit hilft ein Fachanwalt für Versicherungsrecht.

Welche Alternativen gibt es bei psychischer Vorerkrankung?

Wenn die klassische BU nicht oder nur eingeschränkt zustande kommt, lohnt der Blick auf Alternativen. Welche davon passt, ist eine Abwägung nach Beruf, Alter und Budget und sollte nach den Voten erfolgen.

Weitere Wege: Aktionen und Erwerbsunfähigkeitsversicherung.

Welche Fehler sind bei psychischer Vorerkrankung typisch?

Vermeidbare Stolpersteine:

  • Nur das Stichwort beantworten, nicht die Frage – Behandlung, Beschwerden und Medikamente sind getrennte Fragen.
  • Ohne Akte und Kassenauskunft antworten.
  • Zu früh aufgeben, weil ein Versicherer abgelehnt hat.
  • Mehrere Anträge nacheinander stellen statt anonym vorzufragen.
  • Behandlung oder Medikation wegen des Antrags verändern.
  • Den bestehenden Schutz kündigen, bevor der neue zugesagt ist.

Checkliste: Unterlagen bei mehreren psychischen Themen

Wenn mehrere Diagnosen oder Behandlungen zusammenkommen, hilft eine Ordnung nach Zeitraum und Stelle.

Anlaufstellen und Hinweise zu Ihrer Unterlagenmappe; Rechtsgrundlagen § 630g BGB, § 305 SGB V (abgerufen 24.10.2026).
StelleWas Sie anfordernWorauf Sie achten
Alle behandelnden PraxenAkten für den abgefragten ZeitraumPro Praxis eine Zeitleiste anlegen
Kliniken und RehaEntlassungsberichteStationäre Fenster sind oft länger
Apotheke oder PraxisMedikationsübersichtBeginn und Ende je Präparat
KrankenkasseLeistungsauskunft und KrankschreibungszeitenMit allen Akten abgleichen

Eine einfache Zeitleiste pro Jahr (Behandler, Diagnose, Medikation, Krankschreibung) macht sichtbar, welche Antragsfrage welchen Abschnitt erfasst. Das erleichtert das Gespräch mit dem Experten erheblich.

Welche Fragen klären Sie mit dem Experten bei mehreren psychischen Themen?

Wenn mehrere psychische Themen zusammenkommen, hilft eine Gliederung: Welche Diagnose wann, welche Behandlung wie lange, welche Medikation, welche Klinikzeiten? Bitten Sie den Experten, diese Zeitleiste mit Ihnen den Antragsfragen zuzuordnen und zu prüfen, welche Fenster für welchen Punkt gelten.

Fragen Sie, welche Versicherer Zusatzfragebögen verwenden und wie sie mit mehreren Diagnosen umgehen. Klären Sie, ob ein Gesamtbild oder Einzelfragen bewertet werden, und wie die Voranfrage so aufgebaut wird, dass alle Punkte vollständig erfasst sind.

Übersicht: Welcher Ratgeber passt zu welchem Thema?

Die psychischen Einzelthemen unterscheiden sich weniger in den Antragsfragen als in dem, was in den Unterlagen steht. Die Tabelle ordnet zu, wo Sie weiterlesen.

Überblick über die Ratgeber dieser Website zu psychischen Themen; Fragetypen nach Beispielen von LV 1871 (18.08.2026) und transparent-beraten.de (08.10.2026).
ThemaTypische FragetypenRatgeber
PsychotherapieBehandlung bei Psychotherapeuten und Psychologen, Zeitraum meist fünf JahreBU nach Psychotherapie
DepressionPsyche, Behandlung, Medikamente, KlinikBU und Depression
BurnoutPsyche, Krankschreibungen, RehaBU nach Burnout
ADHSPsyche, Nervensystem, MedikamenteBU mit ADHS
AngststörungPsyche inkl. Angststörungen, ZusatzfragebogenBU mit Angststörung

Weitere Gesundheitsthemen, bei denen Anträge Zusatzfragebögen kennen, behandeln wir in eigenen Ratgebern, etwa Rücken und Bandscheibe oder Migräne. Wie der Antrag insgesamt aufgebaut ist, beschreibt der Ratgeber Beispiele für Gesundheitsfragen.

Wie geht es weiter?

Die Einzelthemen im Detail: Psychotherapie, Depression, Burnout, ADHS, Angststörung. Alle Diagnose-Ratgeber: BU und Vorerkrankungen.

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Häufige Fragen

Kann man mit einer psychischen Vorerkrankung eine Berufsunfähigkeitsversicherung bekommen?

Das hängt von Art, Verlauf und Zeitraum der Erkrankung sowie vom Versicherer ab. LV 1871 schreibt, psychische Vorerkrankungen könnten zu Ablehnungen oder individuellen Ausschlüssen führen (Stand 07.08.2026); ein Beratungsportal berichtet, bei ihm endeten sie meist mit einem Ausschluss statt mit einer Ablehnung (08.10.2026). Eine Prognose für Ihren Fall gibt es nicht; die anonyme Risikovoranfrage zeigt mehrere Voten.

Wie lange muss die psychische Erkrankung zurückliegen?

Eine feste Frist gibt es nicht. Die geprüften Beispiele nennen meist fünf Jahre für psychische Erkrankungen und Psychotherapie, häufig zehn Jahre für stationäre Behandlungen. Bestehende Beschwerden werden ohne Zeitgrenze gefragt. Was außerhalb des Fensters liegt, müssen Sie bei dieser Frage in der Regel nicht angeben.

Was gilt als psychische Erkrankung im BU-Antrag?

Das legt der Antrag fest. Beispiele aus Fragebögen nennen Krankheiten der Psyche, Angst-, Ess- und Schlafstörungen, psychologische oder psychotherapeutische Behandlung sowie Medikamente. Einige Versicherer arbeiten mit Zusatzfragebögen zu Nerven- und Gemütserkrankungen.

Muss ich eine Psychotherapie angeben, wenn sie über fünf Jahre zurückliegt?

Das hängt vom Wortlaut ab. Fragt der Antrag nach den letzten fünf Jahren, liegen ältere Behandlungen außerhalb dieser Frage. Fragen nach „derzeit bestehenden“ Beschwerden haben dagegen keine Zeitgrenze, und andere Fragen können längere Fenster haben.

Was kostet die anonyme Risikovoranfrage?

Der Service ist für Sie kostenlos; die Voranfrage stellt ein Partner-Experte mit Erlaubnis nach § 34d GewO. Diese Website selbst ist ein Informations- und Rechnerportal und kein Versicherungsmakler.

Zahlt die BU bei psychischen Erkrankungen?

Ob ein Versicherer im Leistungsfall zahlt, hängt von Bedingungen und Einzelfall ab und ist nicht Thema dieser Website. Für Rechtsfragen zum Leistungsfall hilft ein Fachanwalt für Versicherungsrecht.

Quellen

  1. LV 1871: Gesundheitsfragen der Berufsunfähigkeitsversicherung (Beispielfragen, anonyme Risikovoranfrage, Wagnisdatei) – Stand 18.08.2026
  2. LV 1871: Ausschlusskriterien bei der Berufsunfähigkeitsversicherung (Ausschluss, Zuschlag, Ablehnung) – Stand 07.08.2026
  3. transparent-beraten.de: Typische Gesundheitsfragen der BU (Abfragezeiträume, Beispiele aus Fragebögen) – Stand 08.10.2026, Beratungsportal, Sekundärquelle
  4. Die Bayerische: Leitfaden Berufsunfähigkeitsversicherung (Risikovoranfragen, Entscheidungen, Tendenzliste) – Stand 10/2025
  5. § 630g BGB – Einsichtnahme in die Patientenakte – abgerufen 24.10.2026
  6. § 305 SGB V – Auskünfte an Versicherte – abgerufen 24.10.2026
  7. § 19 VVG – Vorvertragliche Anzeigepflicht – abgerufen 24.10.2026
  8. § 21 VVG – Ausübung der Rechte des Versicherers – abgerufen 24.10.2026
  9. LV 1871: BU-Statistik (Ursachen der Leistungsfälle nach Morgen & Morgen) – Stand April 2026, Sekundärquelle
  10. Stiftung Warentest (Finanztest): Berufsunfähigkeitsversicherung im Test – 19.05.2026
  11. GDV: Hinweis- und Informationssystem der deutschen Versicherer (HIS) – Was es ist und was es leistet – Stand 01.10.2025
Redaktion BU-Vorerkrankung.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Berufsunfähigkeitsversicherung mit Vorerkrankungen (Stand: 25. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Gesundheitliche Angaben auf dieser Seite sind allgemeine Erfahrungswerte aus genannten Quellen, keine Prognose und keine ärztliche Beratung; über Annahme, Zuschlag oder Ausschluss entscheidet allein der Versicherer. Herausgeber: BU-Vorerkrankung.de. BU-Vorerkrankung.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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