Inhalt (16 Abschnitte)
- Gibt es BU ohne Gesundheitsfragen wirklich?
- Welche Wege mit weniger Gesundheitsfragen gibt es?
- Was bedeutet „ohne Gesundheitsfragen mit Wartezeit“?
- Wie kann man im Alltag prüfen, welcher Weg zu Ihnen passt?
- Wie weit reichen die Fragen bei vereinfachten Gesundheitsprüfungen?
- Wie funktioniert die Nachversicherungsgarantie?
- Gruppenvertrag oder Einzelvertrag – wann passt was?
- Wie hoch sollte die Rente sein, wenn Fragen vereinfacht werden?
- Welche Fragen sollten Sie jedem Anbieter stellen?
- Beispielrechnung: Was eine begrenzte Rente für die Lücke bedeutet
- Gilt das auch für Selbstständige, Beamte und Studierende?
- Welche Irrtümer sollten Sie vermeiden?
- Wann ist die anonyme Voranfrage besser als eine Sonderlösung?
- Welche Prüfpunkte klärt der Experte mit Ihnen?
- Für wen eignet sich BU mit weniger Fragen?
- Wie geht es weiter?
- Eine vollwertige BU ohne Gesundheitsfragen ist laut Versicherer- und Maklerangaben (2026) praktisch nicht am Markt, weil das Risiko sonst nicht kalkulierbar wäre.
- Wege mit weniger Fragen: vereinfachte oder verkürzte Gesundheitsfragen, befristete Aktionen, Gruppenverträge über den Arbeitgeber und die Nachversicherung ohne neue Prüfung bei bestehender BU.
- Typische Haken: niedrigere Rente, kürzere Laufzeit, weniger Anpassungsmöglichkeiten, Bindung an den Arbeitgeber, bei „Wartezeit-Modellen“ oft nur Beitragsbefreiung statt Rente.
- Vorerkrankungen sollten Sie zuerst über eine anonyme Risikovoranfrage prüfen lassen, bevor Sie eine Sonderlösung wählen.
- Falsche Angaben können auch bei vereinfachten Fragen zum Verlust des Schutzes führen (§§ 19, 21 VVG).
Eine vollwertige Berufsunfähigkeitsversicherung ganz ohne Gesundheitsfragen gibt es nach Angaben von Versicherer und Makler (Stand 2026) praktisch nicht, weil das Risiko sonst nicht kalkulierbar wäre. Es gibt Wege mit weniger Fragen: vereinfachte oder verkürzte Gesundheitsfragen, befristete Aktionen, Gruppenverträge über den Arbeitgeber und die Nachversicherung ohne neue Prüfung – jeweils mit Einschränkungen.
Gibt es BU ohne Gesundheitsfragen wirklich?
Als vollwertige BU-Rente praktisch nicht: Der Versicherer braucht Angaben zum Gesundheitszustand, um Risiko, Beitrag und mögliche Zuschläge oder Ausschlüsse festzulegen. Möglich sind Lösungen mit weniger oder kürzeren Fragen. „Ohne Gesundheitsfragen“ ist deshalb meist ein Suchbegriff, kein Produkt.
CosmosDirekt beschreibt es so: Bei einem seriösen Anbieter sei eine BU ohne Gesundheitsfragen nicht abzuschließen; es gebe zwei Ausnahmen – die Nachversicherungsgarantie und Versicherer mit vereinfachten Gesundheitsfragen. Ohne Gesundheitsfragen wäre das Risiko nicht kalkulierbar und die Beiträge wären im Schnitt deutlich höher. Ein Makler (versicherungenmitkopf.de, 23.10.2026) kommt zum selben Ergebnis: Eine vollwertige BU ohne Gesundheitsprüfung gebe es derzeit praktisch nicht. Beides sind Selbstdarstellungen von Marktteilnehmern; deshalb finden Sie hier keine Aussagen über einzelne Tarife.
Warum das für Sie wichtig istWer „ohne Gesundheitsfragen“ sucht, hat oft eine Vorgeschichte im Kopf. Gerade dann ist es wichtig, dass Angaben vollständig und richtig sind: Falsche Angaben können auch bei vereinfachten Fragen zum Verlust des Schutzes führen (§§ 19, 21 VVG). Dann bleibt nur die gesetzliche Erwerbsminderungsrente – im Schnitt 1.041 € pro Monat bei neuen Renten 2024, ohne Berufsschutz für ab dem 02.01.1961 Geborene.
Welche Wege mit weniger Gesundheitsfragen gibt es?
Vier: vereinfachte oder verkürzte Gesundheitsfragen, befristete Aktionen, Gruppenverträge über den Arbeitgeber und die Nachversicherungsgarantie bei bestehender BU. Dazu kommen „Wartezeit-Modelle“, die meist keine BU-Rente bieten. Jeder Weg hat andere Voraussetzungen und Grenzen.
1 · Vereinfachte Gesundheitsfragen
Nur wenige Fragen, etwa zur aktuellen Arbeitsunfähigkeit, schweren Erkrankungen oder Klinikaufenthalten, oder kürzere Abfragezeiträume (Beispiel: drei statt fünf Jahre). Häufig für Berufseinsteiger, Ärzte und Rechtsanwälte; Nachteile sind laut Makler oft eine niedrigere Rente, eine kürzere Laufzeit und weniger Anpassungsmöglichkeiten. Mehr dazu →
2 · Befristete Aktionen
Versicherer bieten regelmäßig Sonderaktionen mit verkürzten Fragen an. Sie sind zeitlich befristet und ändern sich; eine Liste würde schnell veralten. Mehr dazu →
3 · Gruppenvertrag über den Arbeitgeber
Der Arbeitgeber ist Versicherungsnehmer, die Beschäftigten sind versichert. Vereinfachte Fragen oder teils Verzicht auf die Prüfung; dafür gelten das Angebot nur für Beschäftigte, begrenzte Anpassungsmöglichkeiten und Probleme beim Jobwechsel. Mehr dazu →
4 · Nachversicherung ohne neue Prüfung
Bei bestehender BU lässt sich die Rente oft ohne neue Gesundheitsprüfung erhöhen – bei bestimmten Ereignissen wie Hochzeit, Hausbau oder Gehaltserhöhung und bis zu Obergrenzen (Makler, 23.10.2026). Das setzt eine entsprechende Klausel im Vertrag voraus. Wechseln oder aufstocken →
Zusätzlich gibt es Angebote, die „ohne Gesundheitsfragen, aber mit Wartezeit“ beworben werden. Was dahintersteckt, erklärt ein eigener Abschnitt weiter unten und die Seite BU ohne Gesundheitsfragen mit Wartezeit.
Was bedeutet „ohne Gesundheitsfragen mit Wartezeit“?
Meist handelt es sich laut Makler (23.10.2026) um keine BU-Rente, sondern um eine Beitragsbefreiung: Wird der Versicherte nach der Wartezeit berufsunfähig, übernimmt der Versicherer die Beiträge einer Altersvorsorge. Die Wartezeit beträgt oft drei Jahre. Eine monatliche Rente zur Einkommenssicherung entfällt.
Das ist ein anderes Produkt mit anderem Zweck. Wer eine Altersvorsorge – etwa eine fondsgebundene Rentenversicherung oder Basisrente – abschließt, kann damit absichern, dass der Sparprozess bei Berufsunfähigkeit weiterläuft. Das ersetzt aber nicht den Verdienstausfall. Wer „ohne Gesundheitsfragen“ liest, sollte deshalb immer fragen: Zahlt dieses Produkt eine Rente, die meine Lebenshaltung sichert, oder nur meine Beiträge?
Wie kann man im Alltag prüfen, welcher Weg zu Ihnen passt?
Mit drei Fragen an die Bedingungen: Was genau wird gefragt, welche Leistung gibt es und wie flexibel ist der Vertrag? Dazu kommt der Vergleich mit einer klassischen BU samt anonymer Voranfrage. Erst die Gegenüberstellung zeigt, ob die Einschränkung den Verzicht auf Fragen wert ist.
| Weg | Leistung | Typische Einschränkung | Prüfen |
|---|---|---|---|
| Vereinfachte Gesundheitsfragen | BU-Rente | niedrigere Rente, kürzere Laufzeit, weniger Anpassung | Rentenhöhe, Laufzeit, Nachversicherungsgarantie |
| Aktion | BU-Rente | befristet; Konditionen je Aktion | Frist, Fragen, Bedingungen |
| Gruppenvertrag Arbeitgeber | BU-Rente | an das Arbeitsverhältnis gebunden, begrenzte Anpassung, Besteuerung | Mitnahme bei Jobwechsel, Besteuerung |
| Nachversicherung | höhere Rente | nur bei Ereignissen und bis zu Obergrenzen | Klausel im bestehenden Vertrag |
| „Ohne Fragen mit Wartezeit“ | Beitragsbefreiung | meist keine Rente; Wartezeit oft 3 Jahre | Was wird tatsächlich gezahlt? |
| Klassische BU mit Voranfrage | BU-Rente | Gesundheitsfragen mit Zeiträumen | Voten mehrerer Versicherer |
Die Tabelle ist eine Orientierungshilfe, keine Empfehlung. Welche Lösung für Ihren Beruf und Ihr Alter infrage kommt, hängt vom Einzelfall ab.
Wie weit reichen die Fragen bei vereinfachten Gesundheitsprüfungen?
Meist kürzer oder weniger zahlreich, aber nicht unbegrenzt: CosmosDirekt nennt für seine vereinfachten Fragen meist die letzten fünf bis zehn Jahre; ein Makler nennt als Beispiel einen auf drei statt fünf Jahre verkürzten Zeitraum. Maßgeblich ist der Wortlaut des jeweiligen Angebots.
| Frage | Typisches Fenster bei vereinfachten Fragen |
|---|---|
| Ambulant behandelte Krankheiten, Depressionen | 5 Jahre (CosmosDirekt) |
| Operationen und stationäre Aufenthalte | 5 bis 10 Jahre (CosmosDirekt) |
| Geplante Operationen | bis 12 Monate im Voraus (CosmosDirekt) |
| Rauchen oder Dampfen | mindestens 12 Monate vor dem Antrag (CosmosDirekt) |
| Verkürzter Zeitraum als Aktionsmerkmal | zum Beispiel 3 statt 5 Jahre (Makler) |
| Wenige Fragen statt Fragenkatalog | aktuelle Arbeitsunfähigkeit, schwere Erkrankungen, Klinikaufenthalte (Makler) |
Ob ein Ereignis im Fenster liegt, rechnet der Gesundheitsfragen-Zeitraum-Rechner aus Ihrem Antragsdatum. Auch bei vereinfachten Fragen gilt: Was gefragt wird, ist vollständig anzugeben.
Wie funktioniert die Nachversicherungsgarantie?
Sie erlaubt, die BU-Rente bei bestimmten Ereignissen ohne neue Gesundheitsprüfung zu erhöhen. Typische Anlässe sind laut Makler Hochzeit, Hausbau oder Gehaltserhöhung, teils auch feste Termine; die Erhöhung unterliegt Obergrenzen, und der Zusatzbetrag wird wie ein neuer Vertrag mit aktuellem Alter und Beruf berechnet.
Das ist besonders wertvoll für alle, die heute eine Vorgeschichte haben: Eine einmal erreichte Annahme lässt sich später in der Höhe anpassen, ohne dass die Gesundheitsfragen erneut gestellt werden. Ob und wie Ihr Vertrag diese Option bietet, steht in den Bedingungen – prüfen Sie sie vor dem Abschluss. Einzelheiten zu Klauseln und Bestandsverträgen klärt der Experte im Gespräch. Hier zählt nur: Eine Nachversicherungsgarantie ersetzt keine ausreichende Startrente, sie ergänzt sie.
Gruppenvertrag oder Einzelvertrag – wann passt was?
Ein Gruppenvertrag passt, wenn Sie lange beim Arbeitgeber bleiben und einfache Fragen suchen; ein Einzelvertrag passt, wenn Sie Flexibilität, hohe Rente und Mitnahme bei Jobwechsel brauchen. Beide lassen sich vergleichen – am besten mit anonymer Voranfrage für den Einzelvertrag.
Für den Gruppenvertrag spricht
- Vereinfachte Fragen oder teils Verzicht auf die Gesundheitsprüfung (Makler, 23.10.2026).
- Mögliche Einsparungen bei Steuern und Sozialabgaben, je nach Konstruktion.
- Wenig Aufwand beim Abschluss: der Arbeitgeber ist Versicherungsnehmer.
Das spricht dagegen
- Das Angebot gilt nur für Beschäftigte des Unternehmens; bei Jobwechsel kann der Schutz enden oder sich ändern.
- Anpassungsmöglichkeiten sind begrenzt, die Besteuerung der Rente kann ungünstiger sein (Makler).
- Die Höhe der Rente ist oft begrenzt – prüfen Sie, ob sie Ihren Bedarf deckt.
Selbstständige und Freiberufler haben meist keinen Gruppenvertrag zur Verfügung; für sie ist der Einzelvertrag mit Voranfrage der übliche Weg.
Wie hoch sollte die Rente sein, wenn Fragen vereinfacht werden?
So hoch, dass Ihr Lebensunterhalt gesichert ist. Finanztip rät, möglichst 80 % des aktuellen Nettogehalts abzusichern, und weist darauf hin, dass Versicherer die Rente oft auf 60 bis 70 % des Bruttogehalts begrenzen (Stand 27.05.2026); Stiftung Warentest nennt keine Prozentzahl, rät aber, die Altersvorsorge weiterzahlen zu können.
Wichtig ist der Vergleich mit der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente: Sie betrug bei neuen Renten 2024 im Schnitt 1.041 € monatlich (Rentenversicherungsbericht 2025), ohne Berufsschutz für ab dem 02.01.1961 Geborene (§ 240 SGB VI). Wenn eine vereinfachte Lösung die Rente oder Laufzeit stark begrenzt, kann sie eine Lücke lassen – dann sind eine Aufstockung über die Nachversicherungsgarantie oder eine Ergänzung durch eine andere Absicherung zu prüfen. Wie groß die Lücke ist, zeigt der Voranfrage-Fahrplan im Vergleich mit Ihrem Rentenwunsch. Laufzeit: ideal bis zur Regelaltersgrenze, derzeit 67 (Stiftung Warentest, 19.05.2026).
Welche Fragen sollten Sie jedem Anbieter stellen?
Vier Fragen genügen als Start: Was genau wird gefragt, was zahlt das Produkt, wie flexibel ist es – und was passiert bei Jobwechsel oder Änderungen? Wer sie schriftlich beantwortet bekommt, kann Angebote sauber vergleichen.
- Fragen und Zeiträume: Wie viele Fragen, welche Zeiträume, welche Themen? Gibt es Zusatzfragebögen?
- Leistung: BU-Rente oder nur Beitragsbefreiung? Welche Rentenhöhe, welche Laufzeit?
- Flexibilität: Nachversicherungsgarantie? Verlängerung, Anpassung, Mitnahme bei Jobwechsel?
- Bedingungen: Wartezeit? Ausschlüsse? Verzicht auf abstrakte Verweisung? (Einzelheiten zu Klauseln im Bedingungswerk prüft der Experte.)
- Besteuerung und Kosten: Wie wird die Rente besteuert? Was kostet es im Vergleich zur klassischen BU?
Beispielrechnung: Was eine begrenzte Rente für die Lücke bedeutet
Ein Rechenbeispiel zeigt, wie groß die Lücke zur gesetzlichen Rente sein kann: Bei 2.500 € Netto entsprechen 80 % einem Orientierungswert von 2.000 €. Die durchschnittliche neue Erwerbsminderungsrente liegt bei 1.041 €; es bleibt eine Lücke von rund 959 € im Monat. Eine auf 500 € begrenzte Sonderlösung würde sie nur etwa zur Hälfte schließen – und auch die gesetzliche Rente ist an strenge Voraussetzungen geknüpft: Rechnerisch standen 2024 181.738 Bewilligungen 161.876 Ablehnungen von EM-Anträgen gegenüber (Drs. 21/1792, eigene Quote 47 %, inklusive formaler Ablehnungen).
| Größe | Betrag pro Monat |
|---|---|
| Beispiel-Netto | 2.500 € |
| Orientierungswert 80 % vom Netto | 2.000 € |
| Ø neue EM-Rente 2024 | 1.041 € |
| Rechnerische Lücke | 959 € |
| Beispiel: auf 500 € begrenzte Sonderlösung | deckt rund die Hälfte der Lücke |
Das ist eine Rechenhilfe für Ihre Fragen an einen Anbieter, kein Bedarfsgutachten: Ihr individueller Bedarf hängt von Fixkosten, Familie, Krediten und Vorsorge ab. Der Orientierungswert ist ausdrücklich eine Faustregel – Stiftung Warentest nennt keine Prozentzahl.
Gilt das auch für Selbstständige, Beamte und Studierende?
Teilweise, aber mit Besonderheiten: Selbstständige haben meist keinen Gruppenvertrag, Beamte sichern sich über die Dienstunfähigkeitsklausel ab, und Studierende profitieren oft von einem frühen Einstieg. Die Gesundheitsfragen sind im Kern ähnlich; die Details hängen von Beruf und Zielgruppe ab.
Gemeinsam gilt überall: Fragen vollständig beantworten, Unterlagen vorbereiten, erst anonym prüfen, dann beantragen. Und wenn die BU nicht in der gewünschten Form zustande kommt, sind die Alternativen zur BU eine Ergänzung der Optionen, kein Ersatz.
Welche Irrtümer sollten Sie vermeiden?
„Ohne Gesundheitsfragen“ heißt nicht „ohne Risiko“, „vereinfacht“ nicht „unbegrenzt“ und „Aktion“ nicht „immer günstig“. Prüfen Sie jedes Angebot an den Bedingungen, nicht an der Überschrift.
- Irrtum 1: „Ohne Fragen kann ich nichts falsch machen.“ Auch bei wenigen Fragen müssen Antworten wahr und vollständig sein (§ 19 Abs. 1 VVG); falsche Angaben können den Schutz kosten.
- Irrtum 2: „Das Angebot ist gleichwertig mit einer klassischen BU.“ Oft sind Rente, Laufzeit oder Anpassungsmöglichkeiten eingeschränkt.
- Irrtum 3: „Beitragsbefreiung ist eine BU-Rente.“ Nein: Sie übernimmt nur die Beiträge einer Altersvorsorge, nicht Ihr Einkommen.
- Irrtum 4: „Der Arbeitgebervertrag gehört mir.“ Der Arbeitgeber ist Versicherungsnehmer; bei Jobwechsel kann der Schutz entfallen.
Wann ist die anonyme Voranfrage besser als eine Sonderlösung?
Immer dann, wenn eine klassische BU zu Bedingungen infrage kommt, die zu Ihnen passen. Die Voranfrage kostet Sie nichts, ist unverbindlich und zeigt Voten mehrerer Versicherer – ohne Antrag. Eine Sonderlösung mit weniger Fragen kann sinnvoll sein, wenn die Voranfrage zeigt, dass eine klassische BU nur eingeschränkt möglich ist.
So gehen Sie vor: Erst die Unterlagen sammeln (Krankenkassen-Auskunft, Behandlungsakte), dann die anonyme Risikovoranfrage stellen lassen, dann Voten und Sonderlösungen vergleichen. Dabei hilft der Voranfrage-Fahrplan. Wer das Wort „Vorerkrankung“ nicht in ein Formular tippen will: Gesundheitsangaben fragen wir online nie ab.
Welche Prüfpunkte klärt der Experte mit Ihnen?
- Rente und Laufzeit: Vereinfachte Lösungen begrenzen oft Rentenhöhe oder Laufzeit. Eine zu niedrige Rente deckt den Bedarf nicht; prüfen Sie den Bedarf nach Ihrem Netto – der Orientierungswert liegt laut Finanztip bei möglichst 80 % des Nettogehalts (Stand 27.05.2026, Stiftung Warentest nennt keine Prozentzahl).
- Bindung an den Arbeitgeber: Gruppenverträge enden oder ändern sich oft beim Jobwechsel; die Besteuerung der Rente kann ungünstiger sein (Makler, 23.10.2026).
- Weniger Anpassung: Nachversicherungsoptionen können fehlen oder begrenzt sein.
- Befristung: Aktionen laufen aus; wer zu spät kommt, muss die normale Prüfung durchlaufen.
- Anzeigepflicht bleibt: Auch bei wenigen Fragen müssen Sie diese wahrheitsgemäß und vollständig beantworten (§ 19 Abs. 1 VVG).
- Kündigen Sie nicht zu früh: Einen bestehenden Vertrag erst beenden, wenn der neue Schutz zugesagt ist.
Für wen eignet sich BU mit weniger Fragen?
Sie eignet sich für Berufseinsteiger, Beschäftigte in Betrieben mit Gruppenvertrag und für alle, die bei bestehender BU eine Nachversicherungsoption nutzen können. Wer eine hohe, flexible Rente braucht, prüft zusätzlich den klassischen Weg über die Voranfrage; Selbstständige ohne Gruppenvertrag prüfen mit dem Experten ebenfalls passende Lösungen.
Zielgruppen-Seiten erklären die Besonderheiten für Berufsgruppen; zum Thema Gesundheitsfragen und zur Frage, wie weit sie zurückreichen, hilft der Zeitraum-Rechner. Wenn die BU nicht in der gewünschten Form zustande kommt, prüfen Experten Alternativen wie die Grundfähigkeitsversicherung oder die Erwerbsunfähigkeitsversicherung – als Ergänzung der Optionen, nicht als Ersatz.
Wie geht es weiter?
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Voranfrage-Fahrplan (PDF)Häufige Fragen
Gibt es eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsfragen?
Nach Angaben von CosmosDirekt (2026) und einem Makler (23.10.2026) praktisch nicht als vollwertige BU: Der Versicherer braucht Angaben zum Gesundheitszustand, um Risiko und Beitrag zu bestimmen. Es gibt aber Lösungen mit vereinfachten oder verkürzten Fragen, Aktionen, Gruppenverträge und die Nachversicherungsgarantie.
Welche BU ohne Gesundheitsfragen gibt es?
Eine Liste einzelner Tarife nennen wir bewusst nicht: Aktionen sind befristet und ändern sich, und wir geben keine Tarif- oder Versicherer-Empfehlung. Welche Lösungen aktuell zu Beruf und Alter passen, klärt ein Experte aus unserem Partnernetzwerk.
Was ist eine BU mit vereinfachten Gesundheitsfragen?
Der Versicherer stellt nur wenige Fragen, etwa zur aktuellen Arbeitsunfähigkeit, zu schweren Erkrankungen oder zu kürzlichen Klinikaufenthalten, oder fragt kürzere Zeiträume ab (Beispiel eines Maklers: drei statt fünf Jahre). Häufig sind Rente, Laufzeit oder Anpassungsmöglichkeiten dafür eingeschränkt.
Was bedeutet „ohne Gesundheitsfragen mit Wartezeit“?
Laut einem Makler (23.10.2026) handelt es sich meist nicht um eine BU-Rente, sondern um eine Beitragsbefreiung, bei der der Versicherer Beiträge zu einer Altersvorsorge weiterzahlt; die Wartezeit beträgt oft drei Jahre. Eine monatliche Rente zur Einkommenssicherung entfällt, daher ersetzt das Modell keine vollwertige BU.
Ist die BU über den Arbeitgeber ohne Gesundheitsfragen möglich?
Teilweise: Bei Gruppenverträgen sind vereinfachte Fragen oder in Einzelfällen ein Verzicht auf die Prüfung möglich. Nachteile sind laut Makler unter anderem begrenzte Anpassungsmöglichkeiten, eine ungünstigere Besteuerung der Rente und Probleme bei einem Jobwechsel.
Kann ich bei bestehender BU ohne neue Gesundheitsprüfung erhöhen?
Oft ja, wenn Ihr Vertrag eine Nachversicherungsgarantie enthält, zum Beispiel bei Hochzeit, Hausbau oder Gehaltserhöhung; es gelten Obergrenzen. Die Bedingungen Ihres Vertrags sind maßgeblich.
Quellen
- CosmosDirekt: BU ohne Gesundheitsfragen (Versicherer) – abgerufen 24.10.2026; Seite ohne Datum, © 2026
- versicherungenmitkopf.de: BU ohne Gesundheitsfragen (Makler, Eigenwerbung beachten) – aktualisiert 23.10.2026
- § 19 VVG – Vorvertragliche Anzeigepflicht – abgerufen 24.10.2026
- § 21 VVG – Ausübung der Rechte des Versicherers – abgerufen 24.10.2026
- LV 1871: Gesundheitsfragen der Berufsunfähigkeitsversicherung – Stand 18.08.2026
- Finanztip: Was kostet eine BU? (Rentenhöhe, Stand 27.05.2026) – Stand 27.05.2026
- Stiftung Warentest: Berufsunfähigkeitsversicherung im Test – Stand 19.05.2026
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Berufsunfähigkeitsversicherung mit Vorerkrankungen (Stand: 25. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Gesundheitliche Angaben auf dieser Seite sind allgemeine Erfahrungswerte aus genannten Quellen, keine Prognose und keine ärztliche Beratung; über Annahme, Zuschlag oder Ausschluss entscheidet allein der Versicherer. Herausgeber: BU-Vorerkrankung.de. BU-Vorerkrankung.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.