Inhalt (12 Abschnitte)
- Was bedeutet es, wenn die BU abgelehnt wurde?
- Was tun in den ersten Tagen nach der Ablehnung?
- Wie finden Sie heraus, warum der Antrag abgelehnt wurde?
- Was bedeutet die Ablehnung für das HIS?
- Kann ich nach einer Ablehnung bei einem anderen Versicherer neu beantragen?
- Wann ist ein Neuanlauf möglich?
- Welche Alternativen gibt es, wenn die BU nicht zustande kommt?
- Warum kann ein Antrag abgelehnt werden – ohne dass es um Gesundheit geht?
- Was gilt, wenn Sie bereits eine BU oder andere Absicherung haben?
- Was sollten Sie vermeiden?
- Wie behalten Sie den Überblick bei mehreren Schritten?
- Wie gehen Sie nach der Ablehnung weiter vor?
- Eine Ablehnung bedeutet, dass bei diesem Versicherer kein Vertrag zustande kommt (LV 1871, 07.08.2026); bei anderen Versicherern kann die Bewertung anders ausfallen.
- Ein späterer Neuanlauf kann möglich sein, wenn die Erkrankung ausgeheilt ist und längere Zeit keine Behandlung stattfand (LV 1871, 18.08.2026); eine feste Wartezeit nennt keine geprüfte Quelle.
- Ein Eintrag im HIS löst keinen Automatismus aus; Betroffene können bei der Besurance HIS GmbH eine Selbstauskunft anfordern und bei unrichtiger Meldung Korrektur oder Löschung verlangen (GDV, 01.10.2025).
- Vor einem neuen Antrag lohnt die anonyme Risikovoranfrage: Ihre Ergebnisse werden nach Versichererangaben nicht in der Wagnisdatei gespeichert.
- Alternativen wie Grundfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung können Lücken teilweise schließen; die gesetzliche Erwerbsminderungsrente liegt bei neuen Renten 2024 im Schnitt bei 1.041 Euro.
Wurde Ihr BU-Antrag abgelehnt, kommt bei diesem Versicherer kein Vertrag zustande; andere Versicherer können dieselbe Vorgeschichte anders bewerten. Sinnvolle Schritte: Unterlagen aufbewahren, nach den Gründen fragen, bestehenden Schutz nicht kündigen, HIS-Selbstauskunft prüfen und vor einem neuen Antrag anonym voranfragen. Ein Neuanlauf kann nach Ausheilung möglich sein (LV 1871). Stand: Oktober 2026.
Was bedeutet es, wenn die BU abgelehnt wurde?
Der Versicherer nimmt Ihren Antrag nicht an: Es kommt kein Vertrag zustande. Das ist eine Entscheidung dieses Versicherers auf Grundlage Ihrer Angaben und seiner Annahmerichtlinien, kein Urteil über Ihre Arbeitsfähigkeit oder Ihre Zukunft. Andere Versicherer prüfen nach eigenen Regeln.
Wichtig ist die Einordnung: Eine Ablehnung ist eine von mehreren möglichen Entscheidungen. Nach dem Leitfaden eines Versicherers (10/2025) kommen in Betracht: normale Annahme, Ausschlussklausel und/oder Risikozuschlag, Zurückstellung, Ablehnung, reduzierte Absicherungshöhe oder geänderte Berufsgruppe. Zur Häufigkeit der Entscheidungen haben wir keine belastbaren Zahlen und nennen deshalb keine. Was wir sagen können: Die Ablehnung betrifft diesen Antrag bei diesem Versicherer, nicht Ihre Möglichkeiten insgesamt.
| Entscheidung | Bedeutung | Weiterer Weg |
|---|---|---|
| Normale Annahme | Vertrag zu Standardbedingungen | Bedingungen vergleichen |
| Ausschlussklausel | Bestimmte Ursachen oder Körperbereiche ausgenommen | Ausschlussklausel verstehen |
| Risikozuschlag | Voller Schutz, höherer Beitrag | Risikozuschlag verstehen |
| Zurückstellung | Entscheidung wird vertagt | Zurückstellung verstehen |
| Ablehnung | Kein Vertrag bei diesem Versicherer | Dieser Ratgeber |
Was tun in den ersten Tagen nach der Ablehnung?
Zuerst nichts Überstürztes: Ablehnungsschreiben und Antragsunterlagen aufbewahren, einen bestehenden Vertrag nicht kündigen, nichts Neues beantragen und keine Angaben nachträglich ändern. Danach in Ruhe die nächsten Schritte planen.
- Unterlagen sichern: Ablehnungsschreiben, Antragskopie, eingereichte Unterlagen und Schriftverkehr geordnet ablegen.
- Bestehenden Schutz behalten: Kündigen Sie keinen Vertrag, solange kein neuer sicher zugesagt ist.
- Kein Schnellschuss: Nicht sofort bei einem anderen Versicherer neu beantragen; jeder Antrag ist ein weiterer Versuch mit Gesundheitserklärung.
- Gründe erfragen: Beim Versicherer nachfragen, auf welchen Angaben die Entscheidung beruht.
- HIS prüfen: Selbstauskunft anfordern, wenn Sie wissen möchten, was über Sie gespeichert ist.
- Neu planen: Anonym voranfragen, bevor Sie erneut beantragen.
Wie finden Sie heraus, warum der Antrag abgelehnt wurde?
Sie fragen beim Versicherer nach. Ob und in welcher Form er Gründe nennt, kann unterschiedlich sein; oft beziehen sie sich auf bestimmte Angaben im Antrag oder auf Unterlagen. Gründe helfen bei der Entscheidung, ob ein Neuanlauf sinnvoll ist, und bei der Vorbereitung der nächsten Anfrage.
Prüfen Sie dabei auch, ob die Entscheidung auf richtigen Angaben beruht. Fehlerhafte Diagnosen sollte der Arzt vor einer Antragstellung berichtigen, hält transparent-beraten.de fest. Stimmen Akte und Angaben nicht überein, klären Sie das mit der Praxis. Wie Sie Unterlagen beschaffen, steht im Ratgeber Risikovoranfrage: diese Unterlagen brauchen Sie. Rechtliche Fragen zum Einzelfall, etwa zur Wirksamkeit der Entscheidung, klären Sie mit einem Fachanwalt für Versicherungsrecht; eine Anwaltsvermittlung bieten wir nicht an.
Was bedeutet die Ablehnung für das HIS?
Das Hinweis- und Informationssystem (HIS) der Versicherer kennt Meldungen bei erhöhtem Risiko. Wird eine Person gemeldet, werden Krankheit oder Beruf nicht genannt; die Meldung löst keinen Automatismus aus, ein Versicherer prüft dann genauer. Betroffene können eine Selbstauskunft anfordern.
Nach der GDV-Broschüre (Stand 01.10.2025) wird das HIS von der Besurance HIS GmbH in Wiesbaden betrieben und ist für alle Versicherungssparten außer der privaten Krankenversicherung konzipiert. Die regelmäßige Löschfrist beträgt vier Kalenderjahre ab dem auf die Speicherung folgenden Kalenderjahr, die Höchstspeicherdauer zehn Jahre. Eine Auskunft erhalten Sie schriftlich oder über ein Onlineformular, mit Name, Geburtsdatum, Anschrift und den Voranschriften der letzten fünf Jahre; eine telefonische Auskunft gibt es nicht. Bei unrichtiger Meldung besteht ein Anspruch auf Korrektur oder Löschung. Nach Angaben der Verbraucherzentrale ist die Selbstauskunft kostenlos. Mehr im Ratgeber HIS-Eintrag und Wagnisdatei.
Wichtig zu wissenErgebnisse einer anonymen Voranfrage werden nach Angaben von LV 1871 und einem weiteren Versicherer nicht in der Wagnisdatei gespeichert. Ein abgelehnter Antrag dagegen kann Spuren hinterlassen. Das ist ein Grund, vor dem nächsten Antrag anonym zu prüfen.
Kann ich nach einer Ablehnung bei einem anderen Versicherer neu beantragen?
Ja, aber nicht blind. Versicherer bewerten Vorgeschichten unterschiedlich, und eine Ablehnung bei einem heißt nicht, dass alle ablehnen. Der sichere Weg: erst anonym bei mehreren Versicherern voranfragen, dann beantragen, wo das Votum passt.
Warum nicht einfach den nächsten Antrag stellen? Weil jeder Antrag eine unterschriebene Gesundheitserklärung enthält und jede weitere Ablehnung die Ausgangslage nicht verbessert. Die Voranfrage dreht die Reihenfolge um und zeigt mehrere Voten im Vergleich. Wie sie abläuft, beschreibt der Ratgeber Ablauf der BU-Risikovoranfrage; wie Sie die Ergebnisse lesen, zeigt Risikovoranfrage-Ergebnis verstehen. Zu Neuanlauf und Wartezeit siehe Neu beantragen nach Ablehnung.
Wann ist ein Neuanlauf möglich?
LV 1871 (18.08.2026) beschreibt einen Neuanlauf als möglich, wenn die Erkrankung ausgeheilt ist und längere Zeit keine Behandlung stattfand. Eine feste Wartezeit nennen die geprüften Quellen nicht. Wie lange „längere Zeit“ ist, entscheidet der einzelne Versicherer.
Das ist eine Chance, aber keine Zusage. Wenn sich Ihre Lage verändert hat, kann ein erneuter Versuch nach anonymer Voranfrage sinnvoll sein. Planen Sie dafür Zeit ein: Unterlagen aktualisieren, Voranfrage, Vergleich, Antrag. Der Zeitplan-Rechner hilft beim Rückwärtsrechnen, die Stichtage rechnet der Gesundheitsfragen-Zeitraum-Rechner.
Welche Alternativen gibt es, wenn die BU nicht zustande kommt?
Es gibt mehrere Wege, die Arbeitskraft teilweise abzusichern, jeder mit eigenen Annahmeregeln und Einschränkungen. Eine Alternative ist kein gleichwertiger Ersatz, kann aber eine tragfähige Lösung sein.
Grundfähigkeitsversicherung
Leistet, wenn bestimmte Fähigkeiten verloren gehen, unabhängig vom Beruf. Eigene Annahmeregeln. Mehr dazu
Erwerbsunfähigkeitsversicherung
CosmosDirekt nennt sie als Alternative mit geringeren Leistungen und niedrigeren Beiträgen. Mehr dazu
Gruppenvertrag
Über den Arbeitgeber teils mit vereinfachten Fragen, aber weniger flexibel. Mehr dazu
Vereinfachte Fragen
Angebote mit verkürzten Fragen oder Aktionen, mit Einschränkungen. Mehr dazu
Als Mindestabsicherung bleibt die gesetzliche Erwerbsminderungsrente, die bei neuen Renten 2024 im Schnitt 1.041 Euro im Monat betrug (Rentenversicherungsbericht 2025), ohne Berufsschutz für ab dem 2. Januar 1961 Geborene. Sie reicht für viele nicht aus, um die Lebenshaltung zu sichern.
Gesetzliche Erwerbsminderungsrente und Rentenwunsch
Durchschnittliche neu bewilligte EM-Rente 2024 im Vergleich mit einer Beispiel-BU-Rente, € pro Monat
Rentenversicherungsbericht 2025 (BT-Drs. 21/3080), Bundestag hib 723/2025: Ø Zahlbetrag Neuzugang 2024 = 1.041 €. 1.500 € = Standardprofil dieses Netzwerks (Modellannahme, kein Angebot).
Warum kann ein Antrag abgelehnt werden – ohne dass es um Gesundheit geht?
Nicht jede Ablehnung hat gesundheitliche Gründe. Nach dem Leitfaden eines Versicherers kommen als Entscheidungen auch eine reduzierte Absicherungshöhe und eine geänderte Berufsgruppe vor. Das deutet darauf hin, dass Beruf, gewünschte Rente und Einkommen in die Prüfung einfließen. Ob die gewünschte Rente zum Einkommen passt, prüfen Versicherer häufig erst beim Antrag.
Fragen Sie deshalb nach den Gründen, bevor Sie Schlüsse ziehen. Liegt es an Beruf oder Rentenhöhe, kann ein angepasster Antrag oder ein anderer Versicherer die Lösung sein. Liegt es an Angaben aus der Gesundheitserklärung, hilft die anonyme Voranfrage bei der Auswahl. In beiden Fällen gilt: Wir fragen online keine Gesundheitsdaten ab und können Ihre Ablehnung nicht bewerten; ein Experte kann es mit Ihrer Einwilligung.
Was gilt, wenn Sie bereits eine BU oder andere Absicherung haben?
Dann behalten Sie sie. Eine abgelehnte Aufstockung oder ein abgelehnter Wechsel ändert nichts am bestehenden Vertrag, solange Sie ihn nicht kündigen. Prüfen Sie, ob Ihr Vertrag eine Nachversicherungsgarantie enthält, mit der Sie die Rente bei bestimmten Ereignissen ohne neue Gesundheitsprüfung erhöhen können.
Gerade wenn ein Wechsel abgelehnt wurde, ist der Altvertrag oft mehr wert, als man in der Enttäuschung denkt. Mehr dazu auf der Seite BU wechseln oder aufstocken. Wer noch gar keine BU hat, findet auf der Seite BU ohne Gesundheitsfragen eine ehrliche Einordnung der Wege mit weniger Fragen.
Was sollten Sie vermeiden?
Vermeiden Sie vor allem alles, was die Lage verschlechtert: Angaben ändern, Unterlagen vernichten, Verträge vorschnell kündigen oder bei mehreren Versicherern kurz hintereinander Anträge stellen. Jeder dieser Schritte kann später Fragen aufwerfen.
- Keine Angaben im nächsten Antrag „anpassen“, damit es klappt; die Anzeigepflicht verlangt wahrheitsgemäße, vollständige Antworten (§ 19 Abs. 1 VVG).
- Keine Unterlagen schwärzen oder vernichten.
- Nicht kündigen, bevor der neue Schutz steht.
- Nicht in Panik mehrere Anträge stellen.
- Nicht auf Angebote mit „garantierter Annahme“ hereinfallen; eine vollwertige BU ohne Gesundheitsprüfung gibt es nach den geprüften Angaben praktisch nicht.
Wie behalten Sie den Überblick bei mehreren Schritten?
Führen Sie eine einfache Liste mit Datum, Versicherer, Schritt und Ergebnis. Notieren Sie, was Sie wann angefordert, eingereicht oder angefragt haben, und legen Sie Belege dazu. Diese Übersicht beruhigt, weil sie zeigt, was schon erledigt ist, und sie schützt, falls später jemand fragt, was Sie wem gesagt haben.
- Zeitleiste: Antragsdatum, Ablehnung, Anforderung von Unterlagen, Voranfrage, Voten.
- Unterlagen: ein Ordner je Versicherer, ein Ordner für Gesundheitsunterlagen.
- Fristen: Löschfristen bei Kassen, Fristen von Aktionen, Wunschbeginn der Absicherung.
Wie gehen Sie nach der Ablehnung weiter vor?
Machen Sie einen Plan: Unterlagen aktualisieren, anonym voranfragen, Voten vergleichen, dann entscheiden. Parallel prüfen Sie Alternativen, damit Sie nicht ohne Absicherung bleiben. Das klingt nach viel, lässt sich aber Schritt für Schritt bewältigen.
Starten Sie mit dem kostenlosen Voranfrage-Fahrplan, der ohne Gesundheitsfragen Ihre nächsten Schritte zeigt. Ein Experte aus unserem Partnernetzwerk, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, übernimmt auf Wunsch die anonyme Voranfrage und bespricht die Ergebnisse mit Ihnen; für Sie ist der Service kostenlos. Wir selbst beraten nicht, vermitteln keine Anwälte und geben keine Auskunft zum Leistungsfall.
Voranfrage-Fahrplan kostenlos per E-Mail
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- Fristen: Abfragezeiträume und Rücktrittsrechte auf einen Blick
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Voranfrage-Fahrplan (PDF)Häufige Fragen
BU abgelehnt – was tun?
Ruhe bewahren, den Ablehnungsbrief und die Antragsunterlagen aufbewahren, nach den Gründen fragen, bestehenden Schutz nicht kündigen und vor einem neuen Antrag eine anonyme Risikovoranfrage bei mehreren Versicherern prüfen lassen. Alternativen und Neuanlauf sind weitere Wege.
Kann ich nach einer Ablehnung bei einem anderen Versicherer einen Antrag stellen?
Ja. Andere Versicherer bewerten dieselbe Vorgeschichte teils anders. Sinnvoll ist ein anonymes Vorabvotum, bevor Sie einen neuen Antrag stellen, damit Sie die Bedingungen kennen, bevor ein neuer Antrag existiert.
Wird die Ablehnung im HIS gespeichert?
Das HIS kennt Meldungen bei erhöhtem Risiko; die Krankheit oder der Beruf werden nicht genannt, und eine Meldung löst keinen Automatismus aus (GDV, 01.10.2025). Ergebnisse einer anonymen Voranfrage werden nach Versichererangaben nicht gespeichert.
Wie lange muss ich nach einer Ablehnung warten?
Eine feste Frist nennt keine der geprüften Quellen. LV 1871 (18.08.2026) beschreibt einen Neuanlauf als möglich, wenn die Erkrankung ausgeheilt ist und längere Zeit keine Behandlung stattfand.
Habe ich Anspruch auf eine Begründung der Ablehnung?
Sie können beim Versicherer nach den Gründen fragen. Ob und in welcher Form er sie nennt, kann unterschiedlich sein. Rechtliche Fragen zum Einzelfall klären Sie mit einem Fachanwalt für Versicherungsrecht.
Gibt es Alternativen, wenn die BU nicht möglich ist?
Ja, zum Beispiel Grundfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung mit eigenen Annahmeregeln, Gruppenverträge über den Arbeitgeber oder vereinfachte Fragen. Details prüft ein Experte; wir stellen die Grundlagen auf den Alternativen-Seiten vor.
Quellen
- LV 1871: Ausschlusskriterien bei der Berufsunfähigkeitsversicherung – Stand 07.08.2026
- LV 1871: Gesundheitsfragen der Berufsunfähigkeitsversicherung – Stand 18.08.2026
- GDV: Hinweis- und Informationssystem der deutschen Versicherer (HIS) – Stand 01.10.2025
- Die Bayerische: Leitfaden Berufsunfähigkeitsversicherung – Stand 10/2025
- Verbraucherzentrale: HIS-Selbstauskunft – abgerufen 24.10.2026
- CosmosDirekt: BU ohne Gesundheitsfragen – geht das? – Seite 2026, ohne Datum; Selbstdarstellung eines Versicherers
- Deutscher Bundestag (hib 723/2025): Rentenversicherungsbericht 2025, Zahlbetrag neue EM-Renten 2024 – Stand 22.12.2025
- § 19 VVG – Vorvertragliche Anzeigepflicht – abgerufen 24.10.2026
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Berufsunfähigkeitsversicherung mit Vorerkrankungen (Stand: 25. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Gesundheitliche Angaben auf dieser Seite sind allgemeine Erfahrungswerte aus genannten Quellen, keine Prognose und keine ärztliche Beratung; über Annahme, Zuschlag oder Ausschluss entscheidet allein der Versicherer. Herausgeber: BU-Vorerkrankung.de. BU-Vorerkrankung.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.