Inhalt (8 Abschnitte)
- Verbindliche Bearbeitungszeiten für Behandlungsakte, Kassenauskunft oder Risikovoranfrage gibt es nicht – sie hängen von Praxis, Krankenkasse und Versicherer ab.
- Der Rechner arbeitet deshalb mit Planungsannahmen, die Sie ändern können (Voreinstellung: Unterlagen 3, Voranfrage 2, Antrag bis Entscheidung 4, Puffer 1 Woche).
- Ein Antrag kann nach der Vertragserklärung noch weitere Fragen des Versicherers auslösen, die Sie ebenfalls beantworten müssen (§ 19 Abs. 1 VVG) – ein Puffer lohnt sich.
- Krankenkassen löschen Abrechnungsdaten nach Angaben von transparent-beraten.de spätestens nach zehn Jahren; weit zurückliegende Unterlagen früh anfordern.
Wie lange eine anonyme Risikovoranfrage zur BU dauert, ist nicht verbindlich festgelegt – es hängt von Praxis, Krankenkasse und Versicherer ab. Deshalb plant dieser Rechner rückwärts vom gewünschten Versicherungsbeginn mit Wochen, die Sie selbst einstellen (Voreinstellung: Unterlagen 3, Voranfrage 2, Antrag bis Entscheidung 4, Puffer 1 Woche; Stand Oktober 2026).
Die Wochen sind Ihre Planungsannahmen, keine Zusagen von Arzt, Krankenkasse oder Versicherer. Keine Gesundheitsangaben; die Berechnung läuft in Ihrem Browser, nichts wird gespeichert oder übertragen.
Rechenregel: Beginn minus (Puffer + Antragsphase) = Antrag einreichen; minus Voranfrage-Wochen = Voranfrage senden; minus Unterlagen-Wochen = Unterlagen anfordern. Wochen zählen als 7 Tage. „Heute“ ist das Datum Ihres Geräts. Die Voreinstellungen sind eine Planungshilfe, keine Marktdurchschnitte (Stand Oktober 2026). Keine Rechtsberatung.
Zeitplan sichern & Voranfrage vorbereiten
Wir senden Ihnen den Voranfrage-Fahrplan mit Checkliste der Unterlagen. Ihre Planungsannahmen übertragen wir bewusst nicht.
- Ablauf der anonymen Risikovoranfrage in acht Schritten
- Checkliste: Diese Unterlagen sollten Sie vorbereiten
- Musterbriefe für Behandlungsakte und Krankenkasse
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Voranfrage-Fahrplan (PDF)Warum rückwärts planen?
Ein Zeitplan beginnt am Ende: Der Schutz soll an einem bestimmten Tag starten – etwa zum Berufsstart, zur Verbeamtung auf Probe, zum Ende des Studiums oder bevor ein Kredit läuft. Davor liegen drei Phasen, die sich nicht beliebig verdichten lassen. Erst werden Unterlagen gesammelt, dann klärt die anonyme Risikovoranfrage die Bedingungen, und schließlich folgen Antrag, Prüfung und Annahme. Wer vom Wunschtermin zurückrechnet, sieht sofort, ob der Start schon überfällig ist oder ob noch Luft bleibt.
Wichtig ist die Reihenfolge: Die Voranfrage steht vor dem Antrag. Das ergibt Sinn, weil ein Antrag Ihre Gesundheitserklärung enthält – die Grundlage Ihres Vertrags. Zur Voranfrage sagt ein Versicherer in seinem Leitfaden (10/2025): Sie dient der ersten unverbindlichen Risikoeinschätzung; bei neuen Informationen im Rahmen der Antragsprüfung erfolgt eine Neubewertung. Bei solchen Voranfragen erfolgt dort keine Eintragung in die HIS-Datei. Mehr dazu auf der Seite Anonyme Risikovoranfrage zur BU.
Die drei Phasen im Detail
1. Unterlagen beschaffen
Behandlungsakten anfordern (die erste Abschrift ist unentgeltlich, § 630g Abs. 1 BGB) und die Auskunft der Krankenkasse über abgerechnete Leistungen beantragen (§ 305 Abs. 1 SGB V). Wie schnell Praxen und Kassen antworten, steuern Sie nicht – deshalb ist diese Phase die unsicherste und gehört an den Anfang.
2. Anonyme Voranfrage
Ein Experte aus dem Partnernetzwerk legt die Angaben ohne Namen mehreren Versicherern vor. Nach Versichererangaben werden Ergebnisse einer anonymen Voranfrage nicht in der zentralen Wagnisdatei (HIS) gespeichert (LV 1871, 18.08.2026). Rückfragen der Versicherer können die Phase verlängern.
3. Antrag bis Entscheidung
Der Antrag mit denselben, vollständigen Angaben; Fragen, die der Versicherer nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor der Annahme stellt, sind ebenfalls zu beantworten (§ 19 Abs. 1 VVG). Danach folgen Prüfung und Entscheidung – im Leitfaden eines Versicherers von normaler Annahme bis Ablehnung.
Warum ein Puffer sinnvoll ist
Ein Puffer fängt Unvorhergesehenes auf: verspätete Arztbriefe, eine Rückfrage des Versicherers, ein Feiertag. Außerdem beginnt ein Vertrag oft erst am Monatsersten nach der Annahme. Der Rechner lässt Ihnen deshalb ein Feld „Puffer bis Beginn“. Wer zum Stichtag unbedingt versichert sein muss, plant lieber großzügig – und hält die Alternative im Blick, die Ihnen der Partner-Experte im Gespräch erklärt.
Beispiele mit den Voreinstellungen
| Gewünschter Beginn | Unterlagen anfordern bis | Voranfrage senden bis | Antrag einreichen bis |
|---|---|---|---|
| 01.01.2027 | 23.10.2026 | 13.11.2026 | 27.11.2026 |
| 01.03.2027 | 21.12.2026 | 11.01.2027 | 25.01.2027 |
| 01.07.2027 | 22.04.2027 | 13.05.2027 | 27.05.2027 |
Das Beispiel für den 1. Januar 2027 zeigt: Mit diesen Annahmen ist der Start Ende Oktober 2026 bereits fällig. Wer später als diese Termine beginnt, muss Schritte verkürzen oder den Beginn verschieben. Der Rechner zeigt Ihnen den Unterschied zu „heute“ ausdrücklich an.
Welche Voraussetzungen sollten erfüllt sein, bevor Sie die Voranfrage stellen?
Ein klares Ziel (Rentenhöhe, Laufzeit, Beginn), vollständige Unterlagen und Ihre Einwilligung für den Experten. Dann kann die Anfrage ohne Rückfragen-Schleifen laufen. Ohne diese Basis verlängert sich die Voranfrage-Phase erfahrungsgemäß am meisten.
- Ziel klären: Wie hoch soll die Rente sein? Finanztip rät, möglichst 80 % des Nettogehalts abzusichern (Stand 27.05.2026); Versicherer begrenzen die Rente oft auf 60 bis 70 % des Bruttogehalts. Der Voranfrage-Fahrplan vergleicht Ihren Wunsch mit der gesetzlichen EM-Rente (Ø 1.041 € bei neuen Renten 2024).
- Unterlagen sammeln: Behandlungsakten, Krankenkassen-Auskunft, Arztbriefe – für die Zeiträume, die der Antrag abfragt (Zeitraum-Rechner).
- Einwilligung vorbereiten: Gesundheitsdaten bespricht der Experte nur mit Ihrer gesonderten, ausdrücklichen Einwilligung (Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO).
- Termin festlegen: Der Wunschbeginn bestimmt alles andere – der Rechner zeigt, ob er realistisch ist.
Was tun, wenn die Zeit knapp wird?
Schritte parallel starten, wo es geht, und den Wunschbeginn verschieben, wenn nötig. Unterlagen anfordern und Experten kontaktieren lassen sich gleichzeitig; die Voranfrage selbst und der Antrag folgen nacheinander. Ein Antrag ohne Voranfrage ist selten die bessere Abkürzung.
Wenn der Rechner zeigt, dass Sie eigentlich schon hätten starten müssen, hilft meist eine Kombination: Unterlagen sofort anfordern, mit dem Partner-Experten den Fahrplan besprechen und parallel prüfen, ob eine Übergangsabsicherung sinnvoll ist. Welche Alternativen für Ihren Fall infrage kommen, erklärt die Seite Alternativen zur BU. Ein später Start verschlechtert die Chancen nicht automatisch – das Eintrittsalter beeinflusst aber den Beitrag, und je länger Sie warten, desto länger bleibt Ihr Einkommen ohne private Absicherung. Deshalb gilt: lieber heute die Unterlagen anfordern als nächsten Monat.
Häufige Fragen zum Zeitplan in der Praxis
- Beginnt der Vertrag sofort nach der Annahme? Der Beginn richtet sich nach dem Antrag und den Bedingungen; viele Verträge beginnen zu einem Monatsersten. Prüfen Sie den im Antrag genannten Versicherungsbeginn.
- Kann ich zwischen Voranfrage und Antrag etwas ändern? Neue Umstände sind im Antrag anzugeben (§ 19 Abs. 1 VVG); bei neuen Informationen erfolgt eine Neubewertung des Votums.
- Was, wenn die Antwort eines Versicherers lange dauert? Rückfragen können den Zeitplan verschieben. Planen Sie deshalb den Puffer ein und lassen Sie mehrere Versicherer parallel anfragen.
Grenzen des Zeitplans
- Die Voreinstellungen sind Planungsannahmen, keine Marktdurchschnitte – für die Dauer der Voranfrage haben wir keine verlässliche Quelle gefunden.
- Der Rechner kennt Ihren Versicherer, Ihre Praxen und Ihre Krankenkasse nicht.
- Ein früher Start ist nicht nur eine Frage der Fristen: Das Eintrittsalter beeinflusst den Beitrag.
- Wie weit die Gesundheitsfragen zurückreichen, rechnet der Zeitraum-Rechner; was eine Entscheidung mit Aufschlag über die Jahre kostet, das Zuschlag-Szenario. Ihre persönlichen Schritte zeigt der Voranfrage-Fahrplan.
Häufige Fragen
Wie lange dauert eine anonyme Risikovoranfrage zur BU?
Eine verbindliche Dauer nennt keine der von uns geprüften Quellen. Sie hängt vom Beschaffen der Unterlagen, vom Versicherer und von eventuellen Rückfragen ab. Deshalb rechnet der Zeitplan mit Annahmen, die Sie selbst einstellen, und mit einem Puffer.
Wann sollte ich anfangen, wenn die BU zum 1. April starten soll?
Tragen Sie den Wunschtermin ein: Der Rechner zeigt, bis wann Sie nach Ihren Annahmen Unterlagen anfordern, die Voranfrage senden und den Antrag einreichen sollten. Mit den Voreinstellungen (3 + 2 + 4 + 1 Wochen) sind das gut zehn Wochen vor Beginn.
Muss ich Unterlagen vor der Voranfrage haben?
In der Praxis helfen Unterlagen, die Angaben vollständig und belegt zu machen; ein Versicherer sagt in seinem Leitfaden, dass sein Votum unter dem Vorbehalt vollständiger Unterlagen steht und bei neuen Informationen neu bewertet wird. Welche Unterlagen im Einzelfall nötig sind, klärt der Partner-Experte.
Lohnt es sich, die Voranfrage früher zu stellen als nötig?
Oft ja: Wer früh anfragt, hat Zeit, Voten zu vergleichen, Rückfragen zu klären und gegebenenfalls Alternativen zu prüfen. Ein früher Start ist auch mit Blick auf das Eintrittsalter sinnvoll, das den Beitrag beeinflusst.
Werden meine Planungsdaten gespeichert?
Nein. Die Berechnung läuft in Ihrem Browser; auch beim Anfordern des Fahrplans per E-Mail werden keine Rechnerwerte übertragen.
Quellen
- § 19 VVG – Vorvertragliche Anzeigepflicht (Fragen vor der Annahme) – abgerufen 24.10.2026
- Die Bayerische: Leitfaden Berufsunfähigkeitsversicherung (Risikovoranfragen, Votum unter Vorbehalt) – Stand 10/2025
- transparent-beraten.de: Typische Gesundheitsfragen (Unterlagen, Aufbewahrung der Krankenkassendaten) – Stand 08.10.2026
- § 305 SGB V – Auskünfte an Versicherte – abgerufen 24.10.2026
- § 630g BGB – Einsichtnahme in die Behandlungsakte – abgerufen 24.10.2026
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Berufsunfähigkeitsversicherung mit Vorerkrankungen (Stand: 25. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Gesundheitliche Angaben auf dieser Seite sind allgemeine Erfahrungswerte aus genannten Quellen, keine Prognose und keine ärztliche Beratung; über Annahme, Zuschlag oder Ausschluss entscheidet allein der Versicherer. Herausgeber: BU-Vorerkrankung.de. BU-Vorerkrankung.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.