Inhalt (10 Abschnitte)
- Wann löst ein BU-Wechsel wieder Gesundheitsfragen aus?
- Was leistet die Nachversicherungsgarantie?
- Wann lohnt sich ein Wechsel – und was ist vorher zu klären?
- Wie wechseln Sie sicher in sechs Schritten?
- Aufstocken statt wechseln: Welche Wege gibt es?
- Beispiel: Wie eine Nachversicherung im Alltag aussehen kann
- Welche Fehler passieren beim Wechsel am häufigsten?
- Was gilt für Unterlagen und Nachweise beim Wechsel?
- Was bedeutet das für die Fristen im neuen Vertrag?
- Wie helfen Experten beim Wechsel?
- Ein Wechsel zu einem anderen Versicherer ist ein neuer Antrag mit neuer Gesundheitsprüfung; die Anzeigepflicht gilt erneut (§ 19 Abs. 1 VVG).
- Eine Nachversicherungsgarantie erlaubt nach Angaben eines Maklers (23.10.2026) die Erhöhung der Rente ohne erneute Prüfung bei Ereignissen wie Hochzeit, Hausbau oder Gehaltserhöhung, mit Obergrenzen.
- Der Zusatzbetrag wird laut Makler wie ein neuer Vertrag zum aktuellen Alter berechnet.
- Wer wechselt, verliert den bestehenden Schutz erst, wenn er ihn kündigt – kündigen Sie deshalb nie, bevor der neue Schutz verbindlich zugesagt ist.
- Bei einer Verschlechterung der Gesundheit seit dem alten Antrag kann ein Wechsel teuer werden oder scheitern; eine anonyme Voranfrage zeigt das vor der Kündigung.
Wer die BU zu einem anderen Versicherer wechselt, stellt einen neuen Antrag und beantwortet erneut Gesundheitsfragen (§ 19 Abs. 1 VVG). Ohne neue Prüfung lässt sich die Rente nur über eine Nachversicherungsgarantie erhöhen, die nach Maklerangaben (23.10.2026) bei Ereignissen wie Hochzeit, Hausbau oder Gehaltserhöhung bis zu Obergrenzen greift. Stand: Oktober 2026.
Wann löst ein BU-Wechsel wieder Gesundheitsfragen aus?
Immer dann, wenn Sie einen neuen Vertrag bei einem anderen Versicherer abschließen. Der neue Versicherer kennt Ihre Vorgeschichte nicht und fragt nach den Themen, die in seinem Antrag stehen. Sie müssen anzeigen, wonach er in Textform fragt (§ 19 Abs. 1 VVG), auch wenn der bestehende Vertrag lange läuft. Ob sich ein Wechsel überhaupt lohnt, lässt sich mit der Checkliste zum BU-Wechsel prüfen.
Das ist die Kehrseite eines Wechsels: Sie gewinnen vielleicht bessere Bedingungen oder einen günstigeren Tarif, aber Ihre inzwischen gesammelte Gesundheitsgeschichte wird neu bewertet. Was vor Jahren beim Erstantrag unproblematisch war, kann heute anders gesehen werden, und Neues kann hinzugekommen sein. Für Menschen mit Vorerkrankung ist das der kritische Punkt. Die zugehörigen Fragen und Zeiträume erklärt der Ratgeber BU-Gesundheitsfragen; Ihre Stichtage rechnet der Gesundheitsfragen-Zeitraum-Rechner.
| Situation | Neue Gesundheitsprüfung? | Hinweis |
|---|---|---|
| Wechsel zu anderem Versicherer | In der Regel ja | Neuer Antrag, neue Anzeigepflicht |
| Erhöhung über Nachversicherungsgarantie | Nein, bei Ereignis und innerhalb der Grenzen | Zusatzbetrag wie neuer Vertrag zum aktuellen Alter (Makler) |
| Erhöhung außerhalb der Garantie | In der Regel ja | Bedingungen des Vertrags prüfen |
| Vertragsänderung ohne Mehrleistung | Meist nein | Im Einzelfall beim Versicherer erfragen |
| Neuer Vertrag beim selben Versicherer | In der Regel ja | Wie neuer Antrag behandelt |
Was leistet die Nachversicherungsgarantie?
Sie erlaubt die Erhöhung der Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung, aber nur bei vertraglich festgelegten Ereignissen und bis zu Obergrenzen. Ein Makler (23.10.2026) nennt als Beispiele Hochzeit, Hausbau und Gehaltserhöhung. Der Zusatzbetrag wird wie ein neuer Vertrag zum aktuellen Alter berechnet.
CosmosDirekt führt die Nachversicherungsgarantie ausdrücklich als eine der beiden Ausnahmen an, bei denen eine spätere Anpassung ohne neue Gesundheitsprüfung möglich ist. Entscheidend sind die Details: Welche Ereignisse zählen? Wie hoch darf die Erhöhung sein? Bis zu welchem Alter gilt das Recht? Binnen welcher Frist nach dem Ereignis muss der Antrag gestellt werden? Wer diese Punkte kennt, kann seinen Vertrag gezielt nutzen und planen, wie die Rente mit dem Leben wächst.
Ereignisse
Welche Anlässe zählen: Hochzeit, Geburt, Hausbau, Gehaltserhöhung? Jede Liste ist anders.
Obergrenzen
Bis zu welcher Höhe darf erhöht werden: je Ereignis, insgesamt, bis zu welchem Alter?
Fristen
Wie schnell nach dem Ereignis müssen Sie handeln? Wer die Frist verpasst, verliert das Recht.
Beitrag
Der Zusatzbetrag wird zum aktuellen Alter berechnet; die Erhöhung wird also teurer, je später sie erfolgt.
Wann lohnt sich ein Wechsel – und was ist vorher zu klären?
Ein Wechsel lohnt sich, wenn der neue Vertrag deutlich bessere Bedingungen bietet und der alte Vertrag erkennbare Schwächen hat. Ob der neue Versicherer Sie zu guten Bedingungen annimmt, zeigt vorab die anonyme Voranfrage – ohne dass Ihr bestehender Schutz in Gefahr gerät. Erst wenn das Votum vorliegt, entscheiden Sie. Ein guter, bestehender Vertrag ist dabei ein wertvoller Besitz: Er bleibt, bis der neue Schutz sicher zugesagt ist.
Wechsel kann sinnvoll sein, wenn …
- die Bedingungen des neuen Vertrags klar besser sind
- der alte Vertrag zentrale Lücken hat
- die Vorgeschichte seit dem alten Antrag unauffällig blieb
- eine Voranfrage ein gutes Votum liefert
Erst mit dem Experten klären, wenn …
- der bestehende Vertrag bereits gute Bedingungen bietet – dann lässt sich oft über die Nachversicherungsgarantie aufstocken
- das Votum des neuen Versicherers noch aussteht – die Voranfrage schafft Klarheit
- der Beitragsvorteil klein ist – dann zählen die Bedingungen mehr
- sich das Eintrittsalter ändert – ein Beitragsvergleich zeigt, was sich lohnt
Die Entscheidung gelingt am besten mit Zahlen: Vergleichen Sie Beitrag, Leistung und Bedingungen, und lassen Sie das Votum des neuen Versicherers per anonymer Voranfrage prüfen, bevor Sie handeln. Der Ablauf steht im Ratgeber Ablauf der BU-Risikovoranfrage.
Wie wechseln Sie sicher in sechs Schritten?
Der sichere Weg lautet: erst vergleichen, dann voranfragen, dann beantragen, dann kündigen. Die Reihenfolge schützt davor, ohne Schutz dazustehen.
1. Alten Vertrag prüfen
Bedingungen, Nachversicherungsgarantie, Berufsgruppe, Beitrag und Laufzeit festhalten. Was ist gut daran, was nicht?
2. Ziele klären
Warum wechseln: Beitrag, Bedingungen, Rente? Nur wenn der Gewinn klar ist, lohnt sich der Aufwand.
3. Voranfrage stellen
Anonym bei mehreren Versicherern anfragen, mit vollständigen, belegten Angaben. Die Unterlagen: Diese Unterlagen brauchen Sie.
4. Voten vergleichen
Neue Bedingungen mit dem alten Vertrag vergleichen. Ergebnis verstehen.
5. Neuen Antrag stellen
Mit denselben Angaben wie in der Voranfrage; neue Umstände sind zu ergänzen.
6. Erst nach Zusage kündigen
Alten Vertrag erst beenden, wenn der neue Schutz verbindlich zugesagt und der Vertrag zustande gekommen ist.
Aufstocken statt wechseln: Welche Wege gibt es?
Wenn die Rente nicht mehr reicht, ist ein Wechsel nicht die einzige Möglichkeit. Sie können versuchen, den bestehenden Vertrag zu erhöhen, entweder über die Nachversicherungsgarantie, wenn ein Ereignis vorliegt, oder durch einen zusätzlichen Vertrag. Beides hat Folgen für Prüfung und Beitrag.
- Über die Garantie: keine neue Prüfung, aber nur bei Ereignis, Frist und innerhalb der Obergrenzen. Der Zusatzbetrag wird zum aktuellen Alter berechnet.
- Zusätzlicher Vertrag: neuer Antrag mit Gesundheitsfragen; Vorteil: Sie können die Bedingungen frei wählen. Nachteil: Ihre Vorgeschichte wird neu bewertet.
- Ergänzung durch Alternativen: etwa Grundfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung, um die Lücke teilweise zu schließen.
Je früher eine Aufstockung erfolgt, desto günstiger ist sie in der Regel, weil das Eintrittsalter den Beitrag mitbestimmt. Wer ein Ereignis wie Heirat oder Hausbau absehen kann, sollte die Frist der Garantie im Kalender notieren. Ein verpasstes Zeitfenster kann bedeuten, später den normalen Weg mit Gesundheitsprüfung gehen zu müssen.
Beispiel: Wie eine Nachversicherung im Alltag aussehen kann
Ein Gedankenbeispiel, ausdrücklich ohne konkrete Zahlen, die auf Ihren Vertrag zutreffen müssten: Eine Person schließt mit Mitte zwanzig eine BU mit Nachversicherungsgarantie ab. Einige Jahre später heiratet sie und kauft ein Haus. Nach den Bedingungen darf sie binnen einer bestimmten Frist die Rente bis zu einer Obergrenze erhöhen, ohne dass der Versicherer erneut nach der Gesundheit fragt. Der Zusatzbetrag richtet sich nach dem dann erreichten Alter.
Was daraus folgt: Die Garantie ist ein Recht, das genutzt werden muss. Wer die Frist verstreichen lässt, verliert die Möglichkeit für dieses Ereignis. Und wer die Obergrenze erreicht hat, braucht für weitere Erhöhungen eine neue Prüfung. Deshalb gehört die Garantie in jede Vertragsübersicht, die Sie führen, zusammen mit den relevanten Fristen.
Welche Fehler passieren beim Wechsel am häufigsten?
Der folgenschwerste Fehler ist die voreilige Kündigung. Wer kündigt, bevor der neue Vertrag steht, riskiert eine Lücke. Fast so häufig: abweichende oder unvollständige Angaben im neuen Antrag, weil man sich auf den alten verlässt, und der Vergleich nur über den Beitrag.
- Kündigung vor Zusage des neuen Schutzes.
- Angaben aus dem Gedächtnis statt aus Unterlagen.
- Nur den Beitrag vergleichen, nicht die Bedingungen.
- Gesundheitliche Veränderungen seit dem alten Antrag übersehen.
- Fristen und Garantien des alten Vertrags nicht prüfen.
Was gilt für Unterlagen und Nachweise beim Wechsel?
Bewahren Sie Versicherungsschein, Bedingungen und alle Schreiben zum alten Vertrag auf, auch nach einem Wechsel. Sie belegen, was vereinbart war, falls später Fragen auftauchen. Für den neuen Antrag sollten Sie außerdem die Unterlagen zu Ihrer Gesundheit für die abgefragten Zeiträume bereithalten: Behandlungsakten (erste Abschrift unentgeltlich, § 630g BGB) und die Auskunft der Krankenkasse (§ 305 SGB V).
Gerade weil seit dem letzten Antrag Jahre vergangen sind, lohnt ein frischer Blick in die eigenen Unterlagen. Was Sie vor Jahren korrekt angegeben haben, ist für den neuen Antrag nur eine Orientierung; maßgeblich sind die Fragen und Zeiträume des neuen Versicherers. Die Hinweise unter Risikovoranfrage: diese Unterlagen brauchen Sie gelten sinngemäß auch für den Wechsel.
Was bedeutet das für die Fristen im neuen Vertrag?
Beim neuen Vertrag beginnen die Fristen neu. Die Rechte des Versicherers wegen Verletzung der Anzeigepflicht erlöschen fünf Jahre nach Vertragsschluss, bei Vorsatz oder Arglist nach zehn Jahren (§ 21 Abs. 3 VVG). Die Zeit, die der alte Vertrag gelaufen ist, zählt für den neuen nicht. Wer also im neuen Antrag etwas falsch angibt, trägt das Risiko wieder von vorn.
Das macht Sorgfalt im neuen Antrag doppelt wichtig. Eine saubere Voranfrage und ein vollständig belegter Antrag schützen vor späteren Auseinandersetzungen. Was bei Verstößen passieren kann, erklärt die Fachseite BU-Rücktritt; die Grundlagen der Anzeigepflicht finden Sie unter Vorvertragliche Anzeigepflicht.
Wie helfen Experten beim Wechsel?
Ein Experte aus unserem Partnernetzwerk, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, vergleicht die Bedingungen von altem und neuem Vertrag, stellt die anonyme Voranfrage und bespricht die Voten mit Ihnen. Für Sie ist der Service kostenlos. Wir selbst beraten nicht und fragen online keine Gesundheitsdaten ab.
Starten Sie mit dem Voranfrage-Fahrplan: Er fragt Beruf, Alter in Spannen, Stand des Vorhabens, Wunschrente und Zeitrahmen, nichts zur Gesundheit. Den Zeitplan für den Wechsel rechnet der Zeitplan-Rechner. Für den Fall, dass ein Wechsel nicht gelingt, gibt es Alternativen: Grundfähigkeitsversicherung und Erwerbsunfähigkeitsversicherung.
Wichtig zu wissenOb Ihr Vertrag eine Nachversicherungsgarantie hat und wie sie ausgestaltet ist, steht in den Versicherungsbedingungen und im Versicherungsschein. Wir kennen Ihren Vertrag nicht und geben keine Einzelfallberatung. Den Vergleich mit anderen Wegen ohne Gesundheitsfragen finden Sie auf der Seite BU ohne Gesundheitsfragen.
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- Schritt für Schritt zur anonymen Risikovoranfrage
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Voranfrage-Fahrplan (PDF)Häufige Fragen
Muss ich bei einem BU-Wechsel wieder Gesundheitsfragen beantworten?
In der Regel ja. Ein Wechsel zu einem anderen Versicherer ist ein neuer Antrag mit neuer Gesundheitsprüfung; die Anzeigepflicht nach § 19 Abs. 1 VVG gilt erneut.
Kann ich meine BU ohne neue Gesundheitsprüfung erhöhen?
Manchmal. Eine Nachversicherungsgarantie erlaubt nach Angaben eines Maklers (23.10.2026) die Erhöhung bei bestimmten Ereignissen wie Hochzeit, Hausbau oder Gehaltserhöhung, bis zu Obergrenzen. Ob Ihr Vertrag eine solche Klausel enthält, steht in den Bedingungen.
Was kostet die Erhöhung über die Nachversicherungsgarantie?
Der Zusatzbetrag wird nach Angaben eines Maklers wie ein neuer Vertrag zum aktuellen Alter berechnet. Konkrete Beträge hängen vom Tarif ab; wir nennen keine.
Wann sollte ich nicht wechseln?
Wenn sich seit dem alten Antrag Ihre Gesundheit verschlechtert hat oder der alte Vertrag gute Bedingungen hat. Prüfen Sie vorab per anonymer Voranfrage, ob ein neuer Versicherer Sie zu vergleichbaren Bedingungen nähme.
Darf ich kündigen, bevor der neue Vertrag steht?
Das ist riskant. Kündigen Sie den alten Vertrag erst, wenn der neue Schutz verbindlich zugesagt ist, sonst können Sie ohne Absicherung dastehen.
Zählt die frühere Fünf-Jahres-Frist beim neuen Vertrag mit?
Nein, beim neuen Vertrag beginnen die Fristen des Versichererrechts neu: Seine Rechte aus § 19 VVG erlöschen fünf Jahre nach dem neuen Vertragsschluss, bei Vorsatz oder Arglist nach zehn Jahren (§ 21 Abs. 3 VVG).
Quellen
- § 630g BGB – Einsichtnahme in die Behandlungsakte – abgerufen 24.10.2026
- § 305 SGB V – Auskünfte an Versicherte – abgerufen 24.10.2026
- versicherungenmitkopf.de: BU ohne Gesundheitsfragen (Nachversicherung) – Stand 23.10.2026; Selbstdarstellung eines Maklers
- CosmosDirekt: BU ohne Gesundheitsfragen – geht das? – Seite 2026, ohne Datum; Selbstdarstellung eines Versicherers
- LV 1871: Gesundheitsfragen der Berufsunfähigkeitsversicherung – Stand 18.08.2026
- § 19 VVG – Vorvertragliche Anzeigepflicht – abgerufen 24.10.2026
- § 21 VVG – Ausübung der Rechte des Versicherers – abgerufen 24.10.2026
- Stiftung Warentest (Finanztest): Berufsunfähigkeitsversicherung im Test 2026 – Stand 19.05.2026
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Berufsunfähigkeitsversicherung mit Vorerkrankungen (Stand: 25. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Gesundheitliche Angaben auf dieser Seite sind allgemeine Erfahrungswerte aus genannten Quellen, keine Prognose und keine ärztliche Beratung; über Annahme, Zuschlag oder Ausschluss entscheidet allein der Versicherer. Herausgeber: BU-Vorerkrankung.de. BU-Vorerkrankung.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.