Vorerkrankung

BU und Depression: Gesundheitsfragen, Entscheidungen, Wege

Depressionen gehören zu den Themen, die Versicherer in der Berufsunfähigkeitsversicherung am genauesten prüfen. Das ist kein Urteil über den Einzelfall: Wie ein Versicherer entscheidet, hängt von seinen Annahmerichtlinien und von den belegten Angaben ab. Hier lesen Sie, was gefragt wird, was hilft und wie die anonyme Risikovoranfrage den ersten Antrag absichert.

Redaktion BU-Vorerkrankung.de Aktualisiert am 25. Oktober 2026 9 Min. Lesezeit
Inhalt (12 Abschnitte)
  1. Wie erfassen Antragsfragen eine Depression?
  2. Wie weit zurück reicht die Abfrage bei Depression?
  3. Was sagen Versicherer selbst zu Depression und BU?
  4. Welche Unterlagen helfen bei Depression in der Vorgeschichte?
  5. Welche Entscheidungen können Versicherer bei Depression treffen?
  6. Wie gehen Sie vor?
  7. Was müssen Sie bei der Anzeigepflicht zu Depression wissen?
  8. Welche Wege gibt es, wenn ein Versicherer nicht annimmt?
  9. Welche Fehler sind bei Depression in der Vorgeschichte typisch?
  10. Checkliste: Unterlagen zur Depression in vier Anlaufstellen
  11. Worauf achten Sie beim Vergleich der Voten über die Annahme hinaus?
  12. Wie geht es weiter?
Das Wichtigste in Kürze
  • Depressionen werden in Antragsfragen zu psychischen Erkrankungen, ärztlichen Behandlungen und Medikamenten erfasst; als Beispiel nennen die geprüften Quellen meist fünf Jahre.
  • LV 1871 (07.08.2026): Depressionen können zu Ablehnungen oder individuellen Ausschlüssen führen, machen den Abschluss aber nicht in jedem Fall unmöglich.
  • Mögliche Entscheidungen: normale Annahme, Ausschlussklausel und/oder Risikozuschlag, Zurückstellung, Ablehnung, reduzierte Absicherungshöhe oder geänderte Berufsgruppe.
  • Psychische Erkrankungen sind mit 32,3 % die häufigste Ursache im BU-Leistungsfall (Morgen & Morgen, April 2026).
  • Die anonyme Risikovoranfrage zeigt mehrere Voten, ohne dass ein Antrag existiert; Ergebnisse werden nach Versichererangaben nicht im HIS gespeichert.

Bei der BU erfassen Versicherer Depressionen über Fragen zu psychischen Erkrankungen, Behandlungen und Medikamenten, typischerweise meist fünf Jahre zurück (Stand Oktober 2026). LV 1871 schreibt, eine Depression erschwere den Abschluss, mache ihn aber nicht in jedem Fall unmöglich. Ob ein Versicherer annimmt, mit Ausschluss oder Zuschlag, zurückstellt oder ablehnt, zeigt die anonyme Risikovoranfrage.

Wie erfassen Antragsfragen eine Depression?

Kaum ein Antrag fragt nur nach „Depression“. Die Diagnose taucht in mehreren Fragen auf: bei den Krankheiten „der Psyche“, bei ärztlichen oder psychotherapeutischen Behandlungen, bei Medikamenten, bei stationären Aufenthalten und bei Arbeitsunfähigkeit. Einzelne Versicherer arbeiten mit Zusatzfragebögen zu Nerven- und Gemütserkrankungen (transparent-beraten.de, 08.10.2026). Wie detailliert nachgefragt wird – etwa nach Beginn, Dauer, Verlauf und Behandlung –, legt jeder Versicherer selbst fest.

  • Psyche-Frage: Beispiel: „Bestehen derzeit oder bestanden in den letzten 5 Jahren … Krankheiten … der Psyche?“ (Beispielfrage laut transparent-beraten.de, 08.10.2026).
  • Behandlung: Besuche bei Ärzten, Psychologen oder Psychotherapeuten über einen Mindestzeitraum, bei einer Beispielfrage länger als zwei Wochen innerhalb von fünf Jahren.
  • Medikamente: Arzneimittel mit längerer Einnahmedauer; ein Versicherer nennt länger als zwei Wochen in fünf Jahren (LV 1871).
  • Klinik und Reha: stationäre Aufenthalte und Rehabilitation, bei vielen Versicherern bis zu zehn Jahre zurück.
  • Arbeitsunfähigkeit: Krankschreibungen, wenn der Antrag danach fragt; maßgeblich ist die Formulierung der Frage.
  • Verlauf und Stand: abgeschlossen, laufend oder geplant; Beschwerden, die „derzeit bestehen“, werden ohne Zeitgrenze abgefragt.

Wie weit zurück reicht die Abfrage bei Depression?

Einen gesetzlichen Abfragezeitraum gibt es nicht (§ 19 Abs. 1 VVG verpflichtet nur, nach Textform-Fragen vollständig zu antworten). Als Beispiel nennen die geprüften Quellen für psychische Erkrankungen meist fünf Jahre; die Alte Leipziger fragt psychische Erkrankungen ausdrücklich fünf Jahre ab, Signal Iduna Krankheiten der letzten fünf Jahre insgesamt. Medikamentenfragen und Klinikfragen können eigene, längere oder kürzere Fenster haben.

Beispiele aus Versichererangaben: transparent-beraten.de (08.10.2026), LV 1871 (18.08.2026). Marktbreite nicht erhoben; es gibt keinen gesetzlichen Zeitraum.
Typische FrageZeitraum (Beispiele)Hinweis
Krankheiten der Psyche, ambulant behandeltmeist fünf JahreAlte Leipziger, Signal Iduna, LV 1871 (Beispiele)
Medikamente über längere Zeitlänger als zwei Wochen, meist fünf JahreBeispielfrage LV 1871
Ärzte, Psychologen, Psychotherapeutenlänger als zwei Wochen, fünf JahreBeispielfrage transparent-beraten.de
Stationäre Behandlungenmeist zehn JahreAlte Leipziger, Signal Iduna

Ihren konkreten Stichtag liefert der Zeitraum-Rechner; Hintergründe zu allen Zeiträumen stehen im Ratgeber Abfragezeiträume der BU-Gesundheitsfragen. Ein Therapieende außerhalb des Fensters entlastet nur bei der Frage, die dieses Fenster nennt.

Was sagen Versicherer selbst zu Depression und BU?

LV 1871 schreibt auf seiner Seite zu Ausschlusskriterien: Psychische Vorerkrankungen wie Depressionen könnten zu Ablehnungen oder individuellen Ausschlüssen führen; eine bestehende Depression erhöhe das Risiko einer Berufsunfähigkeit und erschwere den Abschluss, mache ihn aber nicht in jedem Fall unmöglich (Stand 07.08.2026). Das ist die Aussage eines einzelnen Versicherers über seine Praxis, keine Marktstatistik.

Der Hintergrund: Psychische Erkrankungen sind laut Morgen & Morgen mit 32,3 % die häufigste Ursache im BU-Leistungsfall (Stand April 2026, via LV 1871). Finanztest bestätigt Psyche als Hauptursache unabhängig vom Beruf (Stiftung Warentest, 19.05.2026). Beide Zahlen beschreiben Leistungsfälle, nicht Ihr persönliches Risiko – sie erklären aber, warum Versicherer hier ausführlicher fragen als bei manchem anderen Thema.

Welche Unterlagen helfen bei Depression in der Vorgeschichte?

Für die anonyme Risikovoranfrage brauchen Versicherer belegte Angaben. Bei Depression sind das vor allem Dokumente, aus denen Diagnose, Zeitraum, Behandlung und Verlauf hervorgehen. Fordern Sie die Unterlagen früh an – sie sind der langsamste Teil des Verfahrens, und die Planung rechnet der Zeitplan-Rechner rückwärts vom gewünschten Beginn.

  • Behandlungsakte von Hausarzt, Fachärztin oder Therapeut, jeweils als Abschrift (§ 630g BGB; erste Abschrift unentgeltlich, Einsicht kann bei erheblichen therapeutischen Gründen verweigert werden, dann mit Begründung).
  • Leistungsauskunft der Krankenkasse (§ 305 SGB V) – zeigt abgerechnete Leistungen und hilft, die Akte gegenzuprüfen.
  • Arztbriefe und Entlassungsberichte von Klinik- oder Reha-Aufenthalten.
  • Medikationsnachweis: Präparate mit Zeiträumen, soweit verordnet.
  • Abschluss- oder Verlaufsbericht mit Angaben zu Dauer und Ende der Behandlung.
  • Arbeitsunfähigkeitszeiten: Bescheinigungen oder Kassenauskunft, wenn der Antrag danach fragt.

Welche Dokumente Sie in welcher Form einreichen, klären Sie vorab mit dem Experten; ungeschwärzte Unterlagen aus der Voranfrage sind später auch dem Antrag beizufügen (Die Bayerische, 10/2025). Siehe Patientenakte anfordern.

Welche Entscheidungen können Versicherer bei Depression treffen?

Die Risikoprüfung kennt nach dem Leitfaden eines Versicherers normale Annahme, Ausschlussklausel und/oder Risikozuschlag, Zurückstellung, Ablehnung, reduzierte Absicherungshöhe oder geänderte Berufsgruppe. Welche davon im Einzelfall greift, ist eine Entscheidung des jeweiligen Versicherers auf Basis seiner Annahmerichtlinien. Die folgende Tabelle beschreibt Möglichkeiten und ist ausdrücklich keine Prognose. Ausschlaggebend sind Richtlinien des Versicherers und Ihre dokumentierten Angaben – keine Seite kann das im Voraus sagen.

Quellen: Die Bayerische (10/2025), LV 1871 (07.08.2026). Möglichkeiten, keine Häufigkeiten.
EntscheidungBedeutungBezug zum Thema Depression
Normale AnnahmeAnnahme zu den StandardbedingungenNach Prüfung der Unterlagen kann ein Versicherer das Risiko als nicht erhöht einstufen.
AusschlussklauselAnnahme, aber bestimmte Erkrankungen oder Körperbereiche sind vom Schutz ausgenommenKann psychische Erkrankungen als Ursache einer Berufsunfähigkeit ausnehmen; andere Ursachen bleiben versichert (LV 1871). Mehr zur Ausschlussklausel.
Risikozuschlagvoller Schutz bei höherem BeitragVoller Schutz gegen höheren Beitrag. Wie sich ein Aufschlag über die Jahre auswirkt, rechnet das Zuschlag-Szenario mit frei wählbaren Beispielwerten.
ZurückstellungEntscheidung wird vertagt und später neu geprüftKann bei laufender Behandlung in Betracht kommen: Entscheidung später, etwa nach Abschluss der Behandlung (transparent-beraten.de). Mehr dazu.
Ablehnungkein Vertrag bei diesem VersichererLV 1871 nennt Depressionen als möglichen Grund für Ablehnungen. Nach einer Ablehnung kann ein späterer Neuanlauf möglich sein, wenn die Erkrankung ausgeheilt ist und längere Zeit keine Behandlung stattfand.
Weitere Anpassungenreduzierte Absicherungshöhe oder geänderte BerufsgruppeAlternativ zur Ablehnung kann die Rente begrenzt oder die Berufsgruppe angepasst werden.

Wichtig ist der Unterschied zwischen dem Ergebnis bei einem Versicherer und dem Ergebnis des Marktes: Ein Beratungsportal berichtet, eine Absage sei kein Urteil des ganzen Marktes (transparent-beraten.de, 08.10.2026). Mehr zur Einordnung eines Votums: Votum verstehen; bei Absage: BU abgelehnt – Wege.

Wie gehen Sie vor?

Die anonyme Risikovoranfrage trennt Prüfung und Antrag. So läuft sie in Kurzform ab (ausführlich: Ablauf der Risikovoranfrage):

  1. Unterlagen sammeln: Behandlungsakte (§ 630g BGB, erste Abschrift unentgeltlich) und Leistungsauskunft der Krankenkasse (§ 305 SGB V) für die abgefragten Zeiträume.
  2. Erstgespräch: Ziel, Beruf, Rente und Zeitrahmen mit dem Partner-Experten klären – Gesundheitsdaten erst nach Ihrer ausdrücklichen Einwilligung.
  3. Anonym voranfragen: Die aufbereiteten Angaben gehen ohne Namen an mehrere passende Versicherer.
  4. Voten vergleichen: Annahme, Ausschluss, Zuschlag, Zurückstellung oder Ablehnung mit allen Vor- und Nachteilen gegenüberstellen.
  5. Beantragen: mit denselben, vollständigen Angaben wie in der Voranfrage; Rückfragen bis zur Annahme beantworten (§ 19 Abs. 1 VVG).

Ob und wie eine Behandlung fortgesetzt wird, entscheiden allein Sie mit Ihren Behandelnden – nicht der Zeitplan eines Antrags.

Was müssen Sie bei der Anzeigepflicht zu Depression wissen?

Anzeigepflichtig ist, wonach der Versicherer fragt – nicht mehr, aber auch nicht weniger. LV 1871 formuliert es so: wahrheitsgemäß und vollständig antworten, aber nicht mehr angeben, als gefragt wird; wenn nur die letzten fünf Jahre abgefragt werden, nur Diagnosen aus diesem Zeitraum. Wer sich bei der Einordnung einer Diagnose oder eines Verlaufs unsicher ist, klärt das vor der Unterschrift mit dem Experten.

Zur Verjährung und zu den Folgen falscher Angaben: Rücktritt des Versicherers und falsch beantwortete Gesundheitsfragen. Bei Streit hilft ein Fachanwalt für Versicherungsrecht.

Welche Wege gibt es, wenn ein Versicherer nicht annimmt?

Ein Nein ist kein Endpunkt. Die Bedingungen der Versicherer unterscheiden sich, und eine Vorgeschichte, die bei einem Versicherer zur Ablehnung führt, kann bei einem anderen anders bewertet werden – das ist der Grund, warum die Voranfrage mehrere Gesellschaften einbezieht.

Weitere Wege: Gruppenvertrag und Grundfähigkeitsversicherung.

Welche Fehler sind bei Depression in der Vorgeschichte typisch?

Vermeidbar sind vor allem diese Punkte:

  • Antworten aus dem Gedächtnis, ohne Akte: Diagnosen und Zeiträume weichen oft von der Erinnerung ab.
  • Eine einzige Absage als endgültig werten, statt mehrere Voten einzuholen.
  • Medikation oder Behandlung wegen des Antrags verändern.
  • Antragsfragen überfliegen: „Behandlung“, „Beschwerden“ und „Diagnose“ sind unterschiedliche Fragen.
  • Auf einen Gruppen- oder Aktionsvertrag hoffen, ohne dessen Bedingungen zu prüfen.
  • Vor Zusage des neuen Schutzes einen bestehenden Vertrag beenden.

Checkliste: Unterlagen zur Depression in vier Anlaufstellen

Eine depressive Episode hinterlässt Dokumente an mehreren Orten. Die Tabelle zeigt, was Sie wo anfordern und worauf Sie achten.

Anlaufstellen und Hinweise zu Ihrer Unterlagenmappe; Rechtsgrundlagen § 630g BGB, § 305 SGB V (abgerufen 24.10.2026).
StelleWas Sie anfordernWorauf Sie achten
HausarztpraxisAbschrift der Akte mit Diagnose, Verlauf und KrankschreibungenDiagnoseschlüssel und Datum der Erstdiagnose notieren
Fachärztliche oder psychotherapeutische PraxisBefund- und VerlaufsberichteBehandlungsende sollte ärztlich bestätigt sein
Klinik oder Reha-EinrichtungEntlassungsberichteStationäre Zeiträume getrennt von ambulanten führen
KrankenkasseLeistungsauskunft und ArbeitsunfähigkeitszeitenZeiten mit der Akte abgleichen

Ein häufiger Stolperstein ist die Medikation: Beginn, Ende und Dauer der Einnahme stehen oft nur in der Akte der verordnenden Praxis. Fragen Sie dort gezielt nach einer Übersicht, statt sich auf Erinnerung zu stützen.

Worauf achten Sie beim Vergleich der Voten über die Annahme hinaus?

Wenn mehrere Voten vorliegen, ist die Frage „angenommen oder nicht“ nur die erste. Stiftung Warentest gewichtet bei der Bewertung von BU-Tarifen die Versicherungsbedingungen mit 75 %, die Antragsfragen nur mit 25 % (Finanztest, 19.05.2026) – Bedingungen zählen also über den Abschluss hinaus. Zum Vergleich gehören deshalb auch Punkte, die mit der Depression nichts zu tun haben: Laufzeit bis zum Endalter, Nachversicherungsgarantie, Regeln zur Nachprüfung im Leistungsfall.

  • Reichweite einer Klausel: Ein enger Ausschluss lässt den Großteil des Schutzes bestehen, ein weiter nimmt größere Teile heraus (transparent-beraten.de, 08.10.2026).
  • Überprüfungsoption: ob der Ausschluss oder Zuschlag später erneut geprüft werden kann; die Fristen regelt jeder Tarif selbst (ein Praxisbeispiel nennt drei Jahre).
  • Höhe des Zuschlags: im Verhältnis zum Beitrag ohne Aufschlag und zur Laufzeit – das Zuschlag-Szenario rechnet Beispielwerte.
  • Absicherungshöhe: eine reduzierte Rente kann mehr Schutz sein als gar keiner, aber weniger als geplant (Votum verstehen).
  • Nachversicherung: ob der Schutz später ohne neue Gesundheitsfragen aufgestockt werden darf (LV 1871).

Die Gewichtung nehmen Sie nicht allein vor: Der Partner-Experte stellt die Voten mit Ihnen gegenüber. Wie sich ein Aufschlag über Jahre auswirkt, ist eine Rechenfrage, kein Urteil über Ihre Gesundheit.

Wie geht es weiter?

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Häufige Fragen

Kann ich mit Depression eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen?

Das hängt vom Versicherer und von den belegten Angaben ab. LV 1871 schreibt, dass eine Depression den Abschluss erschwert, ihn aber nicht in jedem Fall unmöglich macht; sie kann zu Ablehnungen oder individuellen Ausschlüssen führen (Stand 07.08.2026). Eine Prognose für den Einzelfall ist seriös nicht möglich – die anonyme Risikovoranfrage zeigt mehrere Voten.

Wie weit fragen BU-Versicherer nach Depressionen zurück?

Psychische Erkrankungen und Psychotherapie werden nach den geprüften Beispielen meist fünf Jahre zurück abgefragt, stationäre Behandlungen häufig zehn Jahre, „derzeit bestehende“ Beschwerden ohne Zeitgrenze. Einen gesetzlichen Zeitraum gibt es nicht; es zählt der Wortlaut des Antrags.

Müssen Antidepressiva im BU-Antrag angegeben werden?

Wenn der Antrag nach Medikamenten fragt, ja. Ein Versicherer fragt zum Beispiel nach Medikamenten, die länger als zwei Wochen innerhalb der letzten fünf Jahre eingenommen wurden (LV 1871). Medikamente sollten niemals wegen eines Antrags abgesetzt oder geändert werden; das ist eine ärztliche Entscheidung.

Was bedeutet Ausschlussklausel bei Depression?

Bei einer Ausschlussklausel wird der Antrag angenommen, bestimmte Erkrankungen oder Körperbereiche sind aber vom Schutz ausgenommen (LV 1871). Eine Berufsunfähigkeit aus anderen Ursachen bleibt versichert. Wie weit die Klausel formuliert ist, unterscheidet sich je Versicherer.

Hilft eine anonyme Risikovoranfrage bei Depression in der Vorgeschichte?

Sie zeigt vor dem Antrag, wie mehrere Versicherer die belegten Angaben bewerten, ohne dass Ihr Name genannt wird und ohne dass das Ergebnis nach Versichererangaben in der Wagnisdatei landet. Sie ersetzt aber nicht die Gesundheitserklärung im späteren Antrag.

Quellen

  1. LV 1871: Ausschlusskriterien bei der Berufsunfähigkeitsversicherung (Ausschluss, Zuschlag, Ablehnung) – Stand 07.08.2026
  2. LV 1871: Gesundheitsfragen der Berufsunfähigkeitsversicherung (Beispielfragen, anonyme Risikovoranfrage, Wagnisdatei) – Stand 18.08.2026
  3. transparent-beraten.de: Typische Gesundheitsfragen der BU (Abfragezeiträume, Beispiele aus Fragebögen) – Stand 08.10.2026, Beratungsportal, Sekundärquelle
  4. Die Bayerische: Leitfaden Berufsunfähigkeitsversicherung (Risikovoranfragen, Entscheidungen, Tendenzliste) – Stand 10/2025
  5. § 630g BGB – Einsichtnahme in die Patientenakte – abgerufen 24.10.2026
  6. § 305 SGB V – Auskünfte an Versicherte – abgerufen 24.10.2026
  7. § 19 VVG – Vorvertragliche Anzeigepflicht – abgerufen 24.10.2026
  8. LV 1871: BU-Statistik (Ursachen der Leistungsfälle nach Morgen & Morgen) – Stand April 2026, Sekundärquelle
  9. Stiftung Warentest (Finanztest): Berufsunfähigkeitsversicherung im Test – 19.05.2026
Redaktion BU-Vorerkrankung.de

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Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Berufsunfähigkeitsversicherung mit Vorerkrankungen (Stand: 25. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Gesundheitliche Angaben auf dieser Seite sind allgemeine Erfahrungswerte aus genannten Quellen, keine Prognose und keine ärztliche Beratung; über Annahme, Zuschlag oder Ausschluss entscheidet allein der Versicherer. Herausgeber: BU-Vorerkrankung.de. BU-Vorerkrankung.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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