Vorerkrankung

BU bei Übergewicht: BMI, Zuschlag und Wege

Bei Übergewicht ist die Berufsunfähigkeitsversicherung vor allem eine Rechenfrage: Versicherer erfragen Größe und Gewicht, bilden daraus den Body-Mass-Index (BMI) und berücksichtigen Abweichungen vom Normalbereich häufig über einen Beitragsaufschlag. Hier lesen Sie, wie das aussehen kann, was eine Überprüfung bedeutet und wie die anonyme Voranfrage hilft – ohne dass Sie hier Größe oder Gewicht eingeben.

Redaktion BU-Vorerkrankung.de Aktualisiert am 25. Oktober 2026 8 Min. Lesezeit
Inhalt (12 Abschnitte)
  1. Wie erfassen Antragsfragen Größe, Gewicht und BMI?
  2. Wie weit zurück gelten die Fragen – und welche Werte zählen?
  3. Was kann ein BMI-Zuschlag kosten? Eine Modellrechnung
  4. Welche Unterlagen helfen bei der Voranfrage zu Übergewicht?
  5. Welche Ergebnisse sind bei Übergewicht möglich?
  6. Wie gehen Sie vor?
  7. Was gilt für die Anzeigepflicht bei Größe und Gewicht?
  8. Welche Alternativen gibt es, wenn der Zuschlag zu hoch ausfällt?
  9. Welche Fehler sind beim BMI typisch?
  10. Checkliste: Messwerte und Nachweise beim BMI
  11. Zuschlag, Rente oder anderer Versicherer: Wie Sie die Optionen vergleichen
  12. Wie geht es weiter?
Das Wichtigste in Kürze
  • Anträge fragen Größe und Gewicht ab („Wie groß und wie schwer sind Sie?“, Beispielfrage laut LV 1871); der BMI wird daraus berechnet.
  • Ein Versicherer nennt in einem Annahmeleitfaden ein Beispiel: Risikozuschlag von 12,00 % wegen BMI oder Rauchverhalten, bei stärkerer Abweichung ein zusätzlicher Zuschlag (Die Bayerische, 10/2025) – kein allgemeiner Wert.
  • Eine Überprüfung ist bei diesem Versicherer jederzeit auf Wunsch möglich, wenn der BMI dauerhaft normal ist: zwei Gewichtsmessungen im Abstand von mindestens sechs Monaten durch eine unabhängige Stelle.
  • Ein Beratungsportal ordnet Übergewicht aus seiner Erfahrung der Gruppe zu, in der ein Vertrag meist möglich ist, aber mit Zuschlag oder Ausschluss – Erfahrungswert, keine Prognose.
  • Diese Website fragt weder Größe noch Gewicht ab; das Zuschlag-Szenario rechnet mit frei gewählten Beispielwerten.

Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung fragen Anträge nach Größe und Gewicht; daraus ergibt sich der BMI, der bei Abweichung vom Normalbereich zu einem Risikozuschlag führen kann. Ein Versicherer nennt als Beispiel einen Aufschlag von 12,00 % wegen BMI oder Rauchverhalten (Die Bayerische, 10/2025). Welche Bedingungen mehrere Versicherer anbieten würden, zeigt die anonyme Risikovoranfrage (Stand Oktober 2026).

Wie erfassen Antragsfragen Größe, Gewicht und BMI?

Für Versicherer ist der BMI eine einfache Kennzahl: Er ergibt sich aus Körpergewicht und Körpergröße (Wikipedia). Anträge fragen deshalb direkt nach beiden Werten. LV 1871 nennt als Beispielfrage, wie groß und wie schwer die versicherte Person ist. Einen BMI-Zuschlag berücksichtigt LV 1871 nach eigenen Angaben zum Beispiel bei ihrem Tarif Golden BU. Neben den Messwerten fragen Anträge auch nach Erkrankungen, die mit Übergewicht zusammenhängen können – diese Fragen stehen aber getrennt.

  • Größe und Gewicht: aktuelle Angaben, aus denen der Versicherer den BMI berechnet.
  • Gewichtsveränderungen: je nach Frage Fragen zur Veränderung, zum Beispiel nach einer Abnahme; den Wortlaut legt jeder Versicherer fest.
  • Stoffwechsel und Herz-Kreislauf: eigene Fragen nach Krankheiten des Stoffwechsels, des Herzens und des Kreislaufs, meist fünf Jahre zurück (Beispielfrage).
  • Behandlungen: ärztliche, ernährungsmedizinische oder operative Behandlungen im abgefragten Zeitraum, soweit der Antrag danach fragt.
  • Operationen und Klinik: etwa eine Magenoperation – stationäre Behandlungen und Operationen werden häufig zehn Jahre zurück erfragt.
  • Medikamente: länger dauernde Einnahme (LV 1871: länger als zwei Wochen innerhalb von fünf Jahren).

Wie weit zurück gelten die Fragen – und welche Werte zählen?

Größe und Gewicht werden als Momentaufnahme erfragt, nicht als Zeitraum. Davon getrennt laufen die Fragen zu Erkrankungen und Behandlungen mit den üblichen Fenstern: drei bis fünf Jahre für ambulante Behandlungen, meist zehn Jahre für stationäre und für Operationen. Es gibt keinen gesetzlichen Zeitraum.

Beispiele aus Versichererangaben: LV 1871 (18.08.2026), transparent-beraten.de (08.10.2026), Die Bayerische (Leitfaden 10/2025). Kein gesetzlicher Abfragezeitraum.
Typische FrageZeitraum (Beispiele)Hinweis
Körpergröße und Körpergewichtaktueller StandBeispielfrage LV 1871
Krankheiten des Stoffwechselsfünf JahreBeispielfrage transparent-beraten.de
Herz und Kreislauffünf JahreBeispielfrage
Operationen und stationäre Behandlungenmeist zehn JahreAlte Leipziger, Signal Iduna

Ihre Stichtage rechnet der Zeitraum-Rechner aus, ohne Gesundheitsangaben. Mehr zu Fenstern: Abfragezeiträume der BU-Gesundheitsfragen.

Was kann ein BMI-Zuschlag kosten? Eine Modellrechnung

Ein Versicherer beschreibt in seinem Annahmeleitfaden, dass der Beitrag bei seinen aktuellen Tarifen „unter Einrechnung eines Risikozuschlags in Höhe von 12,00 %“ ermittelt wird, wenn BMI oder Rauchverhalten vom Wunsch-Normbereich abweichen; bei stärkerer Abweichung sei ein zusätzlicher Zuschlag erforderlich (Die Bayerische, 10/2025). Das ist ein Beispiel eines Versicherers, kein Marktdurchschnitt. Die folgende Modellrechnung zeigt nur die Rechenlogik.

9,60 €
Mehrbeitrag pro Monat bei 12 % auf einen Beispielbeitrag von 80 €
Modellrechnung, kein Angebot
115,20 €
Mehrbeitrag pro Jahr
9,60 € × 12 Monate
2.304 €
Mehrkosten über 20 Jahre bei gleichbleibendem Beitrag
115,20 € × 20 Jahre

Eigene Werte setzen Sie im Zuschlag-Szenario ein; der Rechner rechnet mit Beispielwerten und fragt keine Gesundheitsdaten ab. Die Bayerische beschreibt außerdem, dass bei einem Aufschlag wegen Rauchverhaltens oder BMI eine Überprüfung während der Laufzeit auf Wunsch möglich ist, sobald der Lebensstil sich geändert hat: Dauerhaft normaler BMI, zwei Gewichtsmessungen im Abstand von mindestens sechs Monaten von einer unabhängigen Stelle (zum Beispiel Arzt oder Apotheke), und die Bestätigung, dass die Gewichtsreduktion nicht aus gesundheitlichen Gründen, auf ärztlichen Rat oder durch ärztliche Behandlung erfolgt ist. Andere Versicherer regeln dies anders. Diese Seite empfiehlt keine Gewichtsveränderung.

Welche Unterlagen helfen bei der Voranfrage zu Übergewicht?

Der BMI selbst lässt sich ohne Unterlagen nennen; belegte Angaben helfen trotzdem, weil Versicherer auch nach Erkrankungen und Behandlungen fragen, die mit Übergewicht zusammenhängen können. Fordern Sie die Akte früh an, wenn weitere Themen hinzukommen. Planen Sie rückwärts mit dem Zeitplan-Rechner.

  • Aktuelle Messwerte von Größe und Gewicht durch eine unabhängige Stelle (Praxis oder Apotheke), falls eine Überprüfung später ein Ziel ist; Messdaten in zeitlichem Abstand dokumentieren.
  • Behandlungsakte der Hausarztpraxis als Abschrift (§ 630g BGB; erste Abschrift unentgeltlich).
  • Leistungsauskunft der Krankenkasse (§ 305 SGB V) bei weiteren Behandlungen.
  • Befunde zu begleitenden Erkrankungen, falls vorhanden (zum Beispiel Blutdruck oder Stoffwechsel).
  • Nachweise über Operationen oder Reha mit Zeitraum und Ergebnis.
  • Ärztliche Bestätigungen, falls der Versicherer Angaben zu Gewichtsveränderungen verlangt.

Der Experte sagt Ihnen, welche Dokumente in die Voranfrage gehen; später müssen sie mit dem Antrag übereinstimmen (Die Bayerische, 10/2025). Details: Unterlagen der Voranfrage.

Welche Ergebnisse sind bei Übergewicht möglich?

Nach dem Leitfaden eines Versicherers sind normale Annahme, Ausschlussklausel und/oder Risikozuschlag, Zurückstellung, Ablehnung, reduzierte Absicherungshöhe oder geänderte Berufsgruppe möglich. Beim BMI steht in der Praxis der Risikozuschlag im Vordergrund, weil er sich über Größe und Gewicht berechnen lässt; ob er greift, entscheidet der Versicherer. Diese Seite gibt keine Prognose. Wie ein Versicherer urteilt, richtet sich nach seinen eigenen Richtlinien und den vorgelegten Belegen. Vorhersagen sind seriös nicht möglich.

Quellen: Die Bayerische (10/2025), LV 1871 (07.08.2026). Möglichkeiten, keine Häufigkeiten.
EntscheidungBedeutungBezug zum Thema Übergewicht und BMI
Normale AnnahmeAnnahme zu den StandardbedingungenMöglich, wenn BMI und weitere Angaben im Rahmen der Annahmerichtlinien des Versicherers liegen.
AusschlussklauselAnnahme, aber bestimmte Erkrankungen oder Körperbereiche sind vom Schutz ausgenommenKann bei Folgeerkrankungen in Betracht kommen; für den BMI selbst steht nach den zitierten Beispielen der Zuschlag im Vordergrund. Mehr zur Ausschlussklausel.
Risikozuschlagvoller Schutz bei höherem BeitragDer häufigere Weg beim BMI: voller Schutz gegen höheren Beitrag – LV 1871 nennt als Beispiel einen Zuschlag bei erhöhtem BMI. Mehr zum Risikozuschlag.
ZurückstellungEntscheidung wird vertagt und später neu geprüftKann relevant werden, wenn eine Abklärung oder Behandlung noch nicht abgeschlossen ist. Mehr dazu.
Ablehnungkein Vertrag bei diesem VersichererBei einem Versicherer möglich; ein späterer Neuanlauf ist denkbar (LV 1871). BU abgelehnt: Wege.
Weitere Anpassungenreduzierte Absicherungshöhe oder geänderte BerufsgruppeKann an die Stelle einer Ablehnung treten.

Ein Beratungsportal schreibt, bei Übergewicht, Bluthochdruck oder chronischer Bronchitis sei ein Vertrag meist möglich, aber mit Zuschlag oder Ausschluss (transparent-beraten.de, 08.10.2026); das ist die Erfahrung eines Anbieters, keine Marktstatistik. Weil Zuschläge je Versicherer abweichen, lohnt der Vergleich mehrerer Voten. Hinweise zum Lesen: Votum verstehen.

Wie gehen Sie vor?

So gehen Sie vor, bevor ein Antrag existiert (ausführlich: anonyme Risikovoranfrage):

  1. Unterlagen sammeln: Behandlungsakte (§ 630g BGB, erste Abschrift unentgeltlich) und Leistungsauskunft der Krankenkasse (§ 305 SGB V) für die abgefragten Zeiträume.
  2. Erstgespräch: Ziel, Beruf, Rente und Zeitrahmen mit dem Partner-Experten klären – Gesundheitsdaten erst nach Ihrer ausdrücklichen Einwilligung.
  3. Anonym voranfragen: Die aufbereiteten Angaben gehen ohne Namen an mehrere passende Versicherer.
  4. Voten vergleichen: Annahme, Ausschluss, Zuschlag, Zurückstellung oder Ablehnung mit allen Vor- und Nachteilen gegenüberstellen.
  5. Beantragen: mit denselben, vollständigen Angaben wie in der Voranfrage; Rückfragen bis zur Annahme beantworten (§ 19 Abs. 1 VVG).

Diese Seite gibt keinen medizinischen Rat und keine Empfehlung zur Gewichtsveränderung.

Was gilt für die Anzeigepflicht bei Größe und Gewicht?

Größe und Gewicht müssen im Antrag zutreffend angegeben werden, wenn danach gefragt wird (§ 19 Abs. 1 VVG). Das ist eine einfache, aber folgenreiche Angabe, weil der BMI unmittelbar in die Beitragsberechnung einfließen kann. Ungenaue Angaben „nach Gefühl“ sollten Sie vermeiden; messen Sie vor der Antragstellung aktuell nach.

Rechte des Versicherers wegen falscher Angaben erlöschen nach fünf Jahre nach Vertragsschluss, bei Vorsatz oder Arglist zehn Jahre (§ 21 Abs. 3 VVG); Hintergründe im Ratgeber vorvertragliche Anzeigepflicht. Rechtsberatung leistet diese Seite nicht.

Welche Alternativen gibt es, wenn der Zuschlag zu hoch ausfällt?

Ein Aufschlag lässt sich auf mehreren Wegen einordnen: durch den Vergleich mehrerer Voten, durch die Frage nach der Überprüfung und durch die Abwägung zwischen Rentenhöhe und Beitrag. Als grobe Modellannahme gilt, dass der Beitrag proportional zur Rente ist; bei gleichem Budget entspräche ein Zuschlag von 12 % dann einer um etwa 11 % geringeren Rente (1 ÷ 1,12). Das ist eine Rechenhilfe, keine Zusage.

Weitere Wege: Aktionen und Erwerbsunfähigkeitsversicherung.

Welche Fehler sind beim BMI typisch?

Vermeidbare Stolpersteine:

  • Größe oder Gewicht schätzen statt messen.
  • Den Zuschlag nur in Prozent lesen und nicht in Euro über die Laufzeit.
  • Die Überprüfungsmöglichkeit nicht erfragen.
  • Folgeerkrankungen nicht vollständig angeben, weil sie separat gefragt werden.
  • Nach nur einem Angebot entscheiden.

Checkliste: Messwerte und Nachweise beim BMI

Beim BMI zählt weniger die Aktenlage als die Nachvollziehbarkeit der Messwerte.

Anlaufstellen und Hinweise zu Ihrer Unterlagenmappe; Rechtsgrundlagen § 630g BGB, § 305 SGB V (abgerufen 24.10.2026).
StelleWas Sie anfordernWorauf Sie achten
HausarztpraxisDokumentierte Gewichtswerte mit DatumGröße nur aus ärztlicher Messung übernehmen
Apotheke oder PraxisUnabhängige GewichtsmessungZwei Messungen im Abstand von mindestens sechs Monaten verlangt der zitierte Versicherer für eine Überprüfung
Weitere FachpraxenBefunde zu BegleiterkrankungenNur falls der Antrag danach fragt
KrankenkasseLeistungsauskunftFalls Behandlungen zur Gewichtsreduktion stattfanden

Notieren Sie Messwerte nie „nach Gefühl“. Ein Versicherer verlangt bei der Überprüfung außerdem die Bestätigung, dass eine Gewichtsabnahme nicht gesundheitlich bedingt oder ärztlich angeraten war (Die Bayerische, 10/2025).

Zuschlag, Rente oder anderer Versicherer: Wie Sie die Optionen vergleichen

Wenn ein Zuschlag im Raum steht, gibt es drei Stellschrauben: den Versicherer, die Rentenhöhe und die Laufzeit. Finanztest-Modellfall 2024: Für einen 30-jährigen Controller mit 2.000 € Rente bis 67 lagen die Jahresbeiträge der getesteten Tarife zwischen 643 € und 3.071 € (Stiftung Warentest, 15.05.2024) – ein Faktor von etwa 4,8 zwischen günstigstem und teuerstem Tarif. Die Spanne zeigt, wie stark der Tarifvergleich ins Gewicht fällt – unabhängig von einem Zuschlag.

Beachten Sie auch den Unterschied zwischen Zahlbeitrag (netto) und Tarifbeitrag (brutto): Der Bruttobeitrag ist die Obergrenze, bis zu der der Versicherer den Zahlbeitrag anheben darf (Finanztip, 27.05.2026). Fragen Sie deshalb im Votum nach beiden Werten. Wer die Rente senkt, senkt den Beitrag; Finanztip rät, möglichst 80 % des aktuellen Nettogehalts abzusichern, Versicherer begrenzen die Rente oft auf 60 bis 70 % des Bruttogehalts. Hintergrund zu Beträgen: Zuschlag-Szenario.

Wie geht es weiter?

Verwandte Themen: Bluthochdruck, Diabetes, Rücken und Bandscheibe und Schilddrüse. Alle Diagnose-Ratgeber: BU und Vorerkrankungen.

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  • Musterbriefe für Behandlungsakte und Krankenkasse
  • Fristen: Abfragezeiträume und Rücktrittsrechte auf einen Blick

Häufige Fragen

Kann ich mit Übergewicht eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen?

Das hängt vom Versicherer ab. Ein Beratungsportal schreibt, bei Übergewicht sei ein Vertrag meist möglich, aber mit Zuschlag oder Ausschluss (transparent-beraten.de, 08.10.2026); LV 1871 nennt einen Risikozuschlag bei erhöhtem BMI. Welche Bedingungen gelten würden, zeigt die anonyme Risikovoranfrage; eine Prognose gibt diese Seite nicht.

Wie hoch ist der Zuschlag bei Übergewicht in der BU?

Eine allgemeine Höhe gibt es nicht; jeder Versicherer legt sie selbst fest. Ein Annahmeleitfaden nennt als Beispiel 12,00 % wegen BMI oder Rauchverhalten, bei stärkerer Abweichung vom Normalwert einen zusätzlichen Zuschlag (Die Bayerische, 10/2025). Das Zuschlag-Szenario rechnet beliebige Beispielwerte durch.

Kann ein BMI-Zuschlag später entfallen?

Bei dem zitierten Versicherer ist eine Überprüfung bei geändertem Lebensstil jederzeit auf Wunsch möglich: dauerhaft normaler BMI, zwei Gewichtsmessungen im Abstand von mindestens sechs Monaten durch eine unabhängige Stelle wie Arzt oder Apotheke, und die Bestätigung, dass die Gewichtsabnahme nicht gesundheitlich bedingt oder ärztlich angeraten war. Andere Versicherer regeln das anders.

Muss ich Größe und Gewicht im BU-Antrag angeben?

Ja, wenn der Antrag danach fragt – Beispielfragen lauten „Wie groß und wie schwer sind Sie?“ (LV 1871). Die Angaben sollten zutreffend und aktuell sein; auch hier gilt die Anzeigepflicht nach § 19 VVG.

Zählen Folgeerkrankungen von Übergewicht separat?

Fragen zu Herz-Kreislauf, Stoffwechsel oder Gelenken sind getrennte Antragsfragen mit eigenen Zeitfenstern. Wie Bluthochdruck oder Diabetes erfasst werden, steht in eigenen Ratgebern.

Quellen

  1. Die Bayerische: Leitfaden Berufsunfähigkeitsversicherung (Risikovoranfragen, Entscheidungen, Tendenzliste) – Stand 10/2025
  2. LV 1871: Gesundheitsfragen der Berufsunfähigkeitsversicherung (Beispielfragen, anonyme Risikovoranfrage, Wagnisdatei) – Stand 18.08.2026
  3. LV 1871: Ausschlusskriterien bei der Berufsunfähigkeitsversicherung (Ausschluss, Zuschlag, Ablehnung) – Stand 07.08.2026
  4. transparent-beraten.de: Typische Gesundheitsfragen der BU (Abfragezeiträume, Beispiele aus Fragebögen) – Stand 08.10.2026, Beratungsportal, Sekundärquelle
  5. § 19 VVG – Vorvertragliche Anzeigepflicht – abgerufen 24.10.2026
  6. § 630g BGB – Einsichtnahme in die Patientenakte – abgerufen 24.10.2026
  7. § 305 SGB V – Auskünfte an Versicherte – abgerufen 24.10.2026
  8. Stiftung Warentest (Finanztest): Berufsunfähigkeitsversicherung im Test – 19.05.2026
Redaktion BU-Vorerkrankung.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Berufsunfähigkeitsversicherung mit Vorerkrankungen (Stand: 25. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Gesundheitliche Angaben auf dieser Seite sind allgemeine Erfahrungswerte aus genannten Quellen, keine Prognose und keine ärztliche Beratung; über Annahme, Zuschlag oder Ausschluss entscheidet allein der Versicherer. Herausgeber: BU-Vorerkrankung.de. BU-Vorerkrankung.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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