Ratgeber

HIS-Eintrag und Wagnisdatei bei der BU: Was gespeichert wird

Viele fürchten die „schwarze Liste“ der Versicherer. Das Hinweis- und Informationssystem (HIS) ist weniger geheimnisvoll, als sein Ruf – und es gibt klare Regeln dazu, was gespeichert wird, wie lange und wie Sie selbst nachsehen können. Dieser Ratgeber fasst die Angaben des GDV zusammen.

Redaktion BU-Vorerkrankung.de Aktualisiert am 25. Oktober 2026 7 Min. Lesezeit
Inhalt (11 Abschnitte)
  1. Was ist das HIS – und wozu gibt es die Wagnisdatei?
  2. Wann meldet ein BU-Versicherer an das HIS?
  3. Wie lange bleibt ein HIS-Eintrag bestehen?
  4. Wie fordern Sie die HIS-Selbstauskunft an?
  5. Wird die anonyme Risikovoranfrage im HIS gespeichert?
  6. Welche Irrtümer rund um das HIS gibt es?
  7. HIS und anonyme Voranfrage im Vergleich
  8. Welche Rechte haben Betroffene?
  9. Was bedeutet ein HIS-Eintrag für Ihren nächsten Antrag?
  10. Wie planen Sie, wenn Sie einen Eintrag vermuten?
  11. Wie starten Sie jetzt?
Das Wichtigste in Kürze
  • Das HIS wird von der Besurance HIS GmbH (Wiesbaden) betrieben und ist für alle Versicherungssparten außer der privaten Krankenversicherung konzipiert (GDV, Stand 01.10.2025).
  • Gemeldet werden können erhöhte Risiken (Erschwernis) sowie bestimmte Versicherungssummen und Rentenhöhen (Überversicherung); die Krankheit oder der Beruf werden nicht genannt.
  • Die regelmäßige Löschfrist beträgt vier Kalenderjahre, die Höchstspeicherdauer zehn Jahre.
  • Eine Meldung löst keinen Automatismus aus: Ein Vertrag wird nicht allein wegen einer Meldung abgelehnt, der Versicherer prüft genauer.
  • Betroffene können eine Selbstauskunft anfordern und bei unrichtiger Meldung Korrektur oder Löschung verlangen; Ergebnisse einer anonymen Risikovoranfrage werden nach Versichererangaben nicht im HIS gespeichert.

Das HIS (Hinweis- und Informationssystem der Versicherer) wird von der Besurance HIS GmbH in Wiesbaden betrieben und speichert Meldungen bei erhöhtem Risiko, nicht aber Krankheit oder Beruf. Die regelmäßige Löschfrist beträgt vier Kalenderjahre, die Höchstspeicherdauer zehn Jahre (GDV, 01.10.2025). Ergebnisse einer anonymen Risikovoranfrage werden nach Versichererangaben nicht gespeichert.

Was ist das HIS – und wozu gibt es die Wagnisdatei?

Das HIS ist eine gemeinsame Datenbank der deutschen Versicherer, mit der Risiken und Überversicherung erkannt werden sollen. Es ist nach Sparten getrennt und für alle Versicherungssparten außer der privaten Krankenversicherung konzipiert. Betreiberin ist die Besurance HIS GmbH in Wiesbaden (GDV, Stand 01.10.2025).

Umgangssprachlich heißt es oft „Wagnisdatei“. Gemeint ist derselbe Zweck: Versicherer sollen erkennen, wenn ein Wagnis, also ein erhöhtes Risiko, bei einem anderen Versicherer schon aufgefallen ist. Das HIS besteht aus einem A-Pool, in dem Antragsmeldungen stehen, und einem L-Pool für Meldungen im Leistungsfall. In diesem Ratgeber geht es um die Antragsseite, also um das, was beim Abschluss einer BU für Sie relevant ist.

Eckdaten des HIS nach GDV-Broschüre (Stand 01.10.2025); Selbstauskunft kostenlos nach Verbraucherzentrale. Stand: Oktober 2026.
MerkmalAngabe
BetreiberinBesurance HIS GmbH, Wiesbaden
GeltungsbereichAlle Versicherungssparten außer der privaten Krankenversicherung, nach Sparten getrennt
BereicheA-Pool (Antrag), L-Pool (Leistungsfall)
MeldekriterienErhöhte Risiken (Erschwernis); bestimmte Versicherungssummen und Rentenhöhen in BU und Lebensversicherung (Überversicherung)
Was gespeichert wirdDie Person wird vermerkt; die Krankheit oder der Beruf werden nicht genannt
Regelmäßige LöschfristVier Kalenderjahre ab dem auf die erstmalige Speicherung folgenden Kalenderjahr (bis zu 4 Jahre 364 Tage); verlängert sich bei erneuter Meldung
HöchstspeicherdauerZehn Jahre
Wirkung einer MeldungKein Automatismus; der Versicherer prüft genauer
SelbstauskunftSchriftlich oder per Onlineformular; nicht telefonisch

Wann meldet ein BU-Versicherer an das HIS?

Bei bestimmten Anlässen: wenn der Versicherer feststellt, dass ein Grund für einen erheblich höheren Beitrag vorliegt, etwa ein besonders risikoträchtiger Beruf oder eine risikoerhebliche Vorerkrankung, oder wenn bestimmte Versicherungssummen und Rentenhöhen erreicht werden. Die Meldekriterien nennt der GDV ausdrücklich: erhöhte Risiken (Erschwernis) und Überversicherung in der Berufsunfähigkeits- und Lebensversicherung.

Was dabei im HIS landet, ist begrenzt: Die Person wird vermerkt, aber die Krankheit oder der Beruf werden nicht genannt. Das Ziel ist, dass ein anderer Versicherer weiß, dass er genauer hinschauen sollte, nicht, dass er die Details kennt. Näheres zu Einzelheiten und Rechten steht in der GDV-Broschüre. Für die Praxis wichtig: Wer eine BU beantragt und mit Erschwernis angenommen oder abgelehnt wird, kann gemeldet werden.

Erschwernis

Erhöhtes Risiko, etwa durch einen gefahrträchtigen Beruf oder eine risikoerhebliche Vorerkrankung. Krankheit und Beruf bleiben ungenannt.

Überversicherung

Bestimmte Versicherungssummen und Rentenhöhen in der BU und Lebensversicherung können ebenfalls Meldegrund sein.

Prüfpflicht, kein Automatismus

Eine Meldung führt nicht automatisch zur Ablehnung; der Versicherer prüft genauer.

Befristet

Regelmäßig nach vier Kalenderjahren gelöscht; spätestens nach zehn Jahren.

Wie lange bleibt ein HIS-Eintrag bestehen?

Regelmäßig vier Kalenderjahre. Die Frist beginnt mit dem Kalenderjahr, das auf die erstmalige Speicherung folgt; faktisch kann die Speicherung also bis zu 4 Jahre und 364 Tage dauern. Bei erneuter Meldung verlängert sich die Frist, die Höchstspeicherdauer beträgt jedoch zehn Jahre.

Die genaue Berechnung nimmt die Betreiberin vor; der GDV beschreibt die Frist als „bis zu 4 Jahre 364 Tage“ und weist auf die Verlängerung bei erneuter Meldung hin. Wer wissen möchte, wann ein konkreter Eintrag gelöscht wird, fordert die Selbstauskunft an und erfragt den Löschzeitpunkt.

Wie fordern Sie die HIS-Selbstauskunft an?

Bei der Besurance HIS GmbH, schriftlich oder über ein Onlineformular. Sie brauchen Name, Geburtsdatum, Anschrift und die Voranschriften der letzten fünf Jahre; eine telefonische Auskunft gibt es nicht. Nach der Verbraucherzentrale ist die Auskunft kostenlos; die GDV-Broschüre nennt die Selbstauskunft, ohne „kostenlos“ zu betonen.

1. Angaben bereitlegen

Name, Geburtsdatum, aktuelle Anschrift und Voranschriften der letzten fünf Jahre.

2. Anfrage stellen

Schriftlich oder über das Onlineformular der Betreiberin; telefonisch ist keine Auskunft möglich.

3. Auskunft prüfen

Stimmen die Angaben? Auf Meldungen, Zeitpunkte und beteiligte Versicherer achten.

4. Fehler korrigieren lassen

Bei unrichtiger Meldung besteht ein Anspruch auf Korrektur oder Löschung.

Ob das Ergebnis auch Konsequenzen für Ihre Planung hat, besprechen Sie mit einem Experten. Wir sehen keine Daten und fragen keine Gesundheitsdaten ab. Das Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO besteht daneben; wir vertiefen es hier nicht, es ist als allgemeiner Hinweis zu verstehen.

Wird die anonyme Risikovoranfrage im HIS gespeichert?

Nein, nach den Angaben von LV 1871 (18.08.2026): Ergebnisse einer anonymen Voranfrage werden nicht in der zentralen Wagnisdatei gespeichert. Ein weiterer Versicherer hält im Leitfaden (10/2025) fest, dass bei Voranfragen keine Eintragung in die HIS-Datei erfolgt. Das ist der Grund, warum Fachleute vor dem Antrag zur anonymen Voranfrage raten.

Der Unterschied zum Antrag: Der Antrag enthält Ihre Gesundheitserklärung und ist ein Vorgang des Versicherers, der unter den Meldekriterien gemeldet werden kann. Die Voranfrage ist eine Anfrage ohne Antrag und, sofern anonymisiert, ohne Namen. Das Votum bleibt unverbindlich und steht unter dem Vorbehalt eines vollständigen Antrags. Wie sie abläuft, zeigt der Ratgeber Ablauf der BU-Risikovoranfrage; wie Sie Voten lesen, steht in Risikovoranfrage-Ergebnis verstehen.

Welche Irrtümer rund um das HIS gibt es?

Vier sind verbreitet: Das HIS sei eine Schwarze Liste, ein Eintrag bedeute Ablehnung, Gesundheitsdaten stünden im HIS, und man könne nichts tun. Alle vier stimmen so nicht. Das ist wichtig, weil falsche Vorstellungen zu falschen Entscheidungen führen: Wer sich vor dem HIS fürchtet, verzichtet womöglich auf eine BU, die er hätte bekommen können.

  • „Das HIS ist eine Schwarze Liste.“ Es ist ein Hinweissystem. Laut GDV löst eine Meldung keinen Automatismus aus.
  • „Ein Eintrag heißt Ablehnung.“ Nein: Ein Vertrag wird nicht allein wegen einer Meldung abgelehnt, der Versicherer prüft genauer.
  • „Dort steht meine Diagnose.“ Nein: Die Person wird vermerkt, Krankheit oder Beruf werden nicht genannt.
  • „Ich kann nichts tun.“ Doch: Selbstauskunft, Korrektur und Löschung bei unrichtiger Meldung.

HIS und anonyme Voranfrage im Vergleich

Das HIS dient dem Austausch von Hinweisen zwischen Versicherern, die anonyme Voranfrage dient Ihnen zur Orientierung vor dem Antrag. Beide sind nicht dasselbe, hängen aber zusammen: Die Voranfrage verhindert, dass ein Vorgang überhaupt als Antrag im Meldesystem erscheint.

HIS und anonyme Risikovoranfrage im Vergleich nach GDV (01.10.2025), LV 1871 (18.08.2026) und Die Bayerische (Leitfaden 10/2025). Stand: Oktober 2026.
MerkmalHIS-MeldungAnonyme Voranfrage
AnlassErhöhtes Risiko oder Überversicherung festgestelltOrientierung vor dem Antrag
Speicherung im HISJa, befristetNach Versichererangaben nein
PersonenbezugPerson vermerkt, Krankheit und Beruf nicht genanntOhne Name, Adresse, Unterschrift
VerbindlichkeitHinweis, kein AutomatismusUnverbindliches Votum unter Vorbehalt

Welche Rechte haben Betroffene?

Sie haben das Recht auf Auskunft über die gespeicherten Daten und, bei unrichtiger Meldung, einen Anspruch auf Korrektur oder Löschung (GDV, 01.10.2025). Die Selbstauskunft fordern Sie bei der Betreiberin an. Auf allgemeine Rechte nach der Datenschutz-Grundverordnung können Sie sich zusätzlich stützen; wir geben dazu keine Rechtsberatung.

Bei Streit um eine Meldung helfen Verbraucherzentralen oder Fachanwälte für Versicherungs- und Datenschutzrecht. Bewahren Sie die Auskunft und den Schriftverkehr auf. Wenn Sie vor einem neuen Antrag stehen, lohnt es sich, die Auskunft vor der Voranfrage einzuholen, damit Sie wissen, was Versicherer sehen könnten.

Was bedeutet ein HIS-Eintrag für Ihren nächsten Antrag?

Wenig Automatik, aber mehr Aufmerksamkeit: Laut GDV löst eine Meldung keinen Automatismus aus, ein Vertrag wird nicht allein deswegen abgelehnt, der Versicherer prüft genauer. Für Sie heißt das, dass Ihre Angaben im Antrag und Ihre Unterlagen besonders sorgfältig sein sollten.

  • Selbstauskunft anfordern, um zu wissen, was gespeichert ist.
  • Unrichtige Meldungen korrigieren lassen.
  • Vor dem Antrag anonym voranfragen, damit Sie die Bedingungen kennen, bevor ein weiterer Antrag existiert.
  • Im Antrag vollständig und wahrheitsgemäß antworten (§ 19 Abs. 1 VVG).
  • Unterlagen und Schriftverkehr aufbewahren.

Nach einer Ablehnung hilft der Ratgeber BU abgelehnt – was tun?; zum zweiten Anlauf siehe Neu beantragen nach Ablehnung.

Wie planen Sie, wenn Sie einen Eintrag vermuten?

Holen Sie zuerst Klarheit: Selbstauskunft anfordern, Ergebnis prüfen, Unrichtiges korrigieren lassen. Erst danach lohnt es sich, den Zeitplan für die nächste Anfrage festzulegen. Eine Meldung ist kein Hindernis, das sich nicht überwinden lässt, aber sie ist ein Grund, sorgfältiger vorzugehen und anonym vorzufragen.

Gerade wenn die regelmäßige Löschfrist bald endet, kann es sich lohnen, Voranfragen zu stellen und den Antrag danach zu planen, statt übereilt neu zu beantragen. Beachten Sie dabei, dass Fristen im HIS nur ein Aspekt sind; die Entscheidung des Versicherers hängt von Ihren Angaben, Ihrer Vorgeschichte und seinen Annahmerichtlinien ab. Eine Zusage lässt sich daraus nicht ableiten.

Wie starten Sie jetzt?

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Häufige Fragen

Was ist das HIS bei der Berufsunfähigkeitsversicherung?

Das Hinweis- und Informationssystem der deutschen Versicherer, betrieben von der Besurance HIS GmbH in Wiesbaden. Es dient dazu, Risiken und Überversicherung zu erkennen, und ist für alle Sparten außer der privaten Krankenversicherung konzipiert (GDV, 01.10.2025).

Wie lange bleibt ein HIS-Eintrag gespeichert?

Die regelmäßige Löschfrist beträgt vier Kalenderjahre ab dem auf die erstmalige Speicherung folgenden Kalenderjahr, also bis zu 4 Jahre und 364 Tage; sie verlängert sich bei erneuter Meldung. Die Höchstspeicherdauer beträgt zehn Jahre (GDV, 01.10.2025).

Kann ich eine Selbstauskunft aus dem HIS bekommen?

Ja. Sie fordern sie bei der Besurance HIS GmbH schriftlich oder über ein Onlineformular an; nötig sind Name, Geburtsdatum, Anschrift und Voranschriften der letzten fünf Jahre. Eine telefonische Auskunft gibt es nicht. Nach der Verbraucherzentrale ist die Auskunft kostenlos.

Wird die anonyme Risikovoranfrage im HIS gespeichert?

Nach Angaben von LV 1871 (18.08.2026) und einem Versicherer-Leitfaden (10/2025) werden Ergebnisse einer anonymen Voranfrage nicht in der zentralen Wagnisdatei gespeichert.

Führt ein HIS-Eintrag zur Ablehnung?

Nein, nicht automatisch. Laut GDV löst eine Meldung keinen Automatismus aus; ein Vertrag wird nicht allein deshalb abgelehnt, der Versicherer prüft genauer.

Was kann ich bei einem falschen Eintrag tun?

Bei unrichtiger Meldung besteht ein Anspruch auf Korrektur oder Löschung (GDV, 01.10.2025). Wenden Sie sich schriftlich an die Betreiberin; bei Streit hilft die Verbraucherzentrale oder ein Fachanwalt.

Quellen

  1. GDV: Hinweis- und Informationssystem der deutschen Versicherer (HIS) – Was es ist und was es leistet – Stand 01.10.2025
  2. Verbraucherzentrale: HIS-Selbstauskunft – abgerufen 24.10.2026
  3. LV 1871: Gesundheitsfragen der Berufsunfähigkeitsversicherung (Wagnisdatei, anonyme Voranfrage) – Stand 18.08.2026
  4. Die Bayerische: Leitfaden Berufsunfähigkeitsversicherung (Voranfragen, HIS) – Stand 10/2025
  5. Art. 15 DSGVO und Art. 9 DSGVO – Auskunftsrecht, besondere Kategorien personenbezogener Daten – abgerufen 24.10.2026
  6. § 19 VVG – Vorvertragliche Anzeigepflicht – abgerufen 24.10.2026
Redaktion BU-Vorerkrankung.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Berufsunfähigkeitsversicherung mit Vorerkrankungen (Stand: 25. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Gesundheitliche Angaben auf dieser Seite sind allgemeine Erfahrungswerte aus genannten Quellen, keine Prognose und keine ärztliche Beratung; über Annahme, Zuschlag oder Ausschluss entscheidet allein der Versicherer. Herausgeber: BU-Vorerkrankung.de. BU-Vorerkrankung.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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