Alternative

Erwerbsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsfragen: Hinweise

Wer keine BU bekommt, stößt schnell auf die Erwerbsunfähigkeitsversicherung – oft mit dem Versprechen „ohne Gesundheitsfragen“. Diese Seite ordnet nüchtern ein, was die EU-Police leistet, wo sie von der BU abweicht und was wir zur Gesundheitsprüfung sagen können – und was nicht.

Redaktion BU-Vorerkrankung.de Aktualisiert am 25. Oktober 2026 7 Min. Lesezeit
Inhalt (11 Abschnitte)
  1. Was ist eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung – und wie unterscheidet sie sich von der BU?
  2. Gibt es die EU-Versicherung ohne Gesundheitsfragen?
  3. Für wen kann die EU-Versicherung eine Alternative sein?
  4. Wie verhält sich die EU-Versicherung zur gesetzlichen Erwerbsminderungsrente?
  5. Modellrechnung: Wie viel Lücke bleibt mit einer EU-Rente?
  6. Warum nennt Stiftung Warentest Selbstständige als Zielgruppe?
  7. Welche Fehler passieren bei der Wahl der EU-Versicherung?
  8. Welche Fragen stellen Sie vor Abschluss?
  9. Was bedeutet die EU-Versicherung für Ihre Planung nach einer Ablehnung?
  10. Wie gehen Sie nach einer Ablehnung der BU vor?
  11. Wie starten Sie – und wer prüft die Details?
Das Wichtigste in Kürze
  • Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung stellt nicht auf den zuletzt ausgeübten Beruf ab, sondern darauf, ob überhaupt noch gearbeitet werden kann; die Hürden für eine Leistung sind höher als bei der BU (Stiftung Warentest).
  • CosmosDirekt nennt sie als Alternative mit geringeren Leistungen und niedrigeren Beiträgen; Stiftung Warentest sieht die BU als erste Wahl und die EU dahinter.
  • Zur Gesundheitsprüfung der EU-Versicherung im Vergleich zur BU haben wir keine belastbaren Angaben gefunden; ohne Gesundheitsfragen ist sie nicht belegt.
  • Wo gefragt wird, gilt die Anzeigepflicht (§ 19 Abs. 1 VVG); falsche Angaben können zum Rücktritt führen.
  • Für Selbstständige kann die EU-Police sinnvoll sein, weil sie günstiger ist (Stiftung Warentest); ob sie zu Ihnen passt, prüft ein Experte.

Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung zahlt, wenn überhaupt nicht mehr gearbeitet werden kann, nicht schon bei Verlust des zuletzt ausgeübten Berufs; die Hürden sind höher als bei der BU (Stiftung Warentest). CosmosDirekt nennt sie als Alternative mit geringeren Leistungen und niedrigeren Beiträgen. Dass sie ohne Gesundheitsfragen zu haben ist, lässt sich nicht belegen. Stand: Oktober 2026.

Was ist eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung – und wie unterscheidet sie sich von der BU?

Die EU-Versicherung stellt nicht auf den zuletzt ausgeübten Beruf ab, sondern darauf, ob ein Mensch überhaupt noch arbeiten kann. Die BU zahlt dagegen, wenn der zuletzt ausgeübte Beruf zu einem im Vertrag festgelegten Grad nicht mehr ausgeübt werden kann; der Grad liegt als Marktstandard häufig bei 50 Prozent, steht aber in den Bedingungen und nicht im Gesetz (Finanztest, 19.05.2026).

Die Folge: Die Hürden für eine Leistung sind bei der EU höher. Wer seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, aber in einem anderen noch arbeiten könnte, erhält aus der EU-Versicherung möglicherweise nichts. Stiftung Warentest sieht die Berufsunfähigkeitsversicherung deshalb als erste Wahl und die Erwerbsunfähigkeitspolice dahinter. Für Selbstständige kann die EU-Police trotzdem sinnvoll sein, weil sie deutlich günstiger ist und die BU oft ohnehin erst zahlt, wenn gar nicht mehr gearbeitet werden kann, so die Einordnung der Stiftung.

BU und Erwerbsunfähigkeitsversicherung im Überblick. Eigene Übersicht nach Stiftung Warentest (abgerufen 25.10.2026), CosmosDirekt (2026) und Finanztest (19.05.2026); Bedingungen im Einzelfall prüfen. Stand: Oktober 2026.
MerkmalBerufsunfähigkeitsversicherungErwerbsunfähigkeitsversicherung
MaßstabZuletzt ausgeübter BerufErwerbstätigkeit insgesamt
Hürde für die LeistungNiedriger (Grad häufig 50 %, laut Bedingungen)Höher
BeitragHöherNiedriger (CosmosDirekt, Stiftung Warentest)
GesundheitsprüfungUmfangreichKeine belastbaren Vergleichsangaben gefunden
EinordnungErste Wahl (Stiftung Warentest)Dahinter; für Selbstständige oft sinnvoll

Gibt es die EU-Versicherung ohne Gesundheitsfragen?

Belegen können wir das nicht. Zur Gesundheitsprüfung der Erwerbsunfähigkeitsversicherung im Vergleich zur BU haben wir in den geprüften Quellen keine konkreten Angaben gefunden. Wer „ohne Gesundheitsfragen“ liest, sollte den Antrag genau lesen: Wo gefragt wird, gilt die Anzeigepflicht (§ 19 Abs. 1 VVG).

Zur BU sagen CosmosDirekt (2026) und ein Makler (23.10.2026), dass eine vollwertige Absicherung ohne Gesundheitsprüfung praktisch nicht möglich sei, und CosmosDirekt nennt die EU-Versicherung als Alternative mit geringeren Leistungen. Daraus lässt sich nicht ableiten, dass bei der EU-Police nie gefragt wird. Es kann Unterschiede geben; welche, hängt vom Tarif ab. Deshalb gilt: Fragetext lesen, Zeiträume notieren, Unterlagen bereithalten. Die Folgen unvollständiger oder falscher Angaben, Rücktritt, Kündigung oder Anpassung innerhalb von fünf Jahren, bei Vorsatz oder Arglist zehn Jahren (§ 21 Abs. 3 VVG), erklärt die Fachseite BU-Rücktritt; sie gelten sinngemäß auch hier.

Für wen kann die EU-Versicherung eine Alternative sein?

Für Menschen, die keine BU bekommen oder sie nicht bezahlen können und zumindest den Fall absichern möchten, dass gar nicht mehr gearbeitet werden kann. Sie ist ein Notanker, kein Ersatz. Besonders erwähnt Stiftung Warentest Selbstständige.

Spricht dafür

  • Niedrigerer Beitrag als die BU
  • Für Selbstständige oft sinnvoll (Stiftung Warentest)
  • Absicherung des Falls der vollständigen Erwerbsunfähigkeit

Spricht dagegen

  • Höhere Hürden für die Leistung
  • Kein Schutz bei Berufsaufgabe, solange anderes Arbeiten möglich ist
  • Geringere Leistungen (CosmosDirekt)
  • Gesundheitsprüfung nicht verlässlich einzuschätzen

Wie verhält sich die EU-Versicherung zur gesetzlichen Erwerbsminderungsrente?

Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente ist eine Rente der Rentenversicherung: Voll erwerbsgemindert ist, wer unter drei Stunden täglich arbeiten kann, teilweise erwerbsgemindert, wer nicht mindestens sechs Stunden täglich arbeiten kann (§ 43 SGB VI). Dazu müssen Wartezeiten erfüllt sein, nämlich drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren und fünf Jahre allgemeine Wartezeit; Ausnahmen gelten bei vorzeitiger Wartezeiterfüllung, etwa nach einem Arbeitsunfall (§ 53 SGB VI).

Die durchschnittliche neu bewilligte Rente betrug 2024 rund 1.041 Euro im Monat (Rentenversicherungsbericht 2025), und einen Berufsschutz gibt es nur für vor dem 2. Januar 1961 Geborene. Die private EU-Versicherung hat eigene Definitionen und zahlt unabhängig von der gesetzlichen Rente; sie kann sie ergänzen. Wie viel Ergänzung nötig ist, hängt von Ihrem Bedarf ab. Details zu EM-Renten gehören nicht in diese Seite; hier geht es um die Einordnung als Alternative.

Gesetzliche Erwerbsminderungsrente und Rentenwunsch

Durchschnittliche neu bewilligte EM-Rente 2024 im Vergleich mit einer Beispiel-BU-Rente, € pro Monat

0 €500 €1.000 €1.500 €2.000 €1.041Ø neue EM-Rente 20241.500Beispiel-BU-Rente 1.500 €

Rentenversicherungsbericht 2025 (BT-Drs. 21/3080), Bundestag hib 723/2025: Ø Zahlbetrag Neuzugang 2024 = 1.041 €. 1.500 € = Standardprofil dieses Netzwerks (Modellannahme, kein Angebot).

Modellrechnung: Wie viel Lücke bleibt mit einer EU-Rente?

Ein Rechenbeispiel zeigt, warum der Bedarf am Anfang steht. Die Zahlen sind angenommen und ersetzen kein Angebot: Angenommen, Ihr Nettogehalt beträgt 2.500 Euro im Monat. Nach der Faustregel von Finanztip (möglichst 80 Prozent, 27.05.2026) wären das 2.000 Euro Bedarf. Eine EU-Rente von 1.000 Euro, kombiniert mit der durchschnittlichen neuen gesetzlichen EM-Rente von 1.041 Euro, ergäbe rechnerisch 2.041 Euro. Das setzt voraus, dass beide Leistungen tatsächlich fließen.

Modellrechnung, keine Prognose und kein Angebot; Beträge angenommen. EM-Rente: Durchschnitt neuer Renten 2024 (Rentenversicherungsbericht 2025); Faustregel 80 % (Finanztip, 27.05.2026). Stand: Oktober 2026.
PostenEuro pro Monat
Bedarf nach Faustregel (80 % von 2.500 Euro)2.000
Beispielhafte EU-Rente (Annahme)1.000
Gesetzliche EM-Rente, Durchschnitt neue Renten 20241.041
Summe, wenn beide Leistungen gezahlt werden2.041

Der Haken: Die EU-Rente zahlt nur bei Erwerbsunfähigkeit im Sinne des Vertrags, die gesetzliche Rente nur bei voller oder teilweiser Erwerbsminderung und erfüllten Wartezeiten. Tritt einer der beiden Fälle nicht ein, sieht die Rechnung anders aus. Das Beispiel soll deshalb nicht beruhigen, sondern zeigen, dass jede Rechnung mit Bedingungen steht.

Warum nennt Stiftung Warentest Selbstständige als Zielgruppe?

Weil für sie nach der Einordnung der Stiftung die EU-Police günstiger ist und die BU ohnehin oft erst zahlt, wenn gar nicht mehr gearbeitet werden kann. Selbstständige können ihren Beruf oft umgestalten und weiterarbeiten, solange es irgendwie geht; deshalb unterscheiden sich die Leistungsfälle von BU und EU bei ihnen weniger als bei Angestellten.

Das gilt nicht für alle: Je nach Tätigkeit und Vertragsbedingungen kann die BU auch für Selbstständige die bessere Wahl sein. Die Zielgruppe ist deshalb ein Hinweis, keine Regel. Wer selbstständig ist und eine Absicherung sucht, bespricht das mit einem Experten, der Beruf, Einkommen und Verpflichtungen kennt.

Welche Fehler passieren bei der Wahl der EU-Versicherung?

Am häufigsten: den Namen mit der BU zu verwechseln, nur den Beitrag zu vergleichen und die Leistungsdefinition nicht zu lesen. Wer „Erwerbsunfähigkeit“ liest und „Berufsunfähigkeit“ versteht, wird im Leistungsfall überrascht.

  • Verwechslung: EU leistet erst, wenn überhaupt nicht mehr gearbeitet werden kann.
  • Nur Preis: Der niedrigere Beitrag spiegelt die höhere Hürde wider.
  • Gesundheitsprüfung unterschätzt: Auch hier können Fragen gestellt werden; sie sind wahrheitsgemäß zu beantworten.
  • BU-Ziel aus dem Blick verloren: Die BU bleibt der Goldstandard; wer später doch eine BU bekommen könnte, prüft mit dem Experten, wie sich die Verträge ergänzen.

Planen Sie die Zeit mit dem Zeitplan-Rechner und rechnen Sie Stichtage mit dem Gesundheitsfragen-Zeitraum-Rechner; beide arbeiten nur mit Daten, nicht mit Gesundheitsangaben.

Welche Fragen stellen Sie vor Abschluss?

Fragen Sie nach Definition, Dauer, Ausschlüssen und Gesundheitsfragen. Lassen Sie sich die Antworten schriftlich geben und vergleichen Sie mehrere Angebote.

  • Wie ist Erwerbsunfähigkeit im Vertrag definiert?
  • Wie lange wird geleistet, und bis zu welchem Alter?
  • Welche Ursachen sind ausgeschlossen?
  • Welche Gesundheitsfragen stellt der Antrag, für welche Zeiträume?
  • Gibt es eine Nachversicherungsgarantie oder Dynamik?
  • Wie hoch ist die Rente, und reicht sie für meine Fixkosten?

Was bedeutet die EU-Versicherung für Ihre Planung nach einer Ablehnung?

Sie verschafft Ihnen unter Umständen einen Grundschutz, während Sie weitere Schritte prüfen. Wichtig ist, dass Sie sie nicht als endgültige Lösung missverstehen: Wenn sich Ihre Lage verbessert, etwa nach Ausheilung und behandlungsfreier Zeit, kann später ein Neuanlauf zur BU möglich sein (LV 1871, 18.08.2026). Prüfen Sie daher, ob die EU-Police dann kündbar ist oder sich mit einer BU ergänzt.

Halten Sie außerdem fest, wann welche Frist abläuft, welche Unterlagen Sie für den nächsten Antrag brauchen und wann eine erneute Voranfrage sinnvoll ist. Der Ratgeber Neu beantragen nach Ablehnung beschreibt, wie der zweite Anlauf aussehen kann.

Wie gehen Sie nach einer Ablehnung der BU vor?

Zuerst die Lage ordnen: Unterlagen sichern, bestehenden Schutz behalten, anonym voranfragen und Alternativen prüfen. Die EU-Versicherung ist eine davon, die Grundfähigkeitsversicherung eine weitere. Mehr zum Vorgehen steht im Ratgeber BU abgelehnt – was tun?.

Zur Reihenfolge: Erst die anonyme Risikovoranfrage zur BU, damit Sie wissen, was erreichbar ist; danach die Alternativen mit Votum und Bedingungen im Vergleich. Der Ablauf steht in Ablauf der BU-Risikovoranfrage. Zu den Alternativen im Überblick: Grundfähigkeitsversicherung trotz Vorerkrankung und die Übersicht Alternativen zur BU. Zu Wegen mit weniger Fragen: BU ohne Gesundheitsfragen.

Wie starten Sie – und wer prüft die Details?

Mit dem kostenlosen Voranfrage-Fahrplan: Er fragt Beruf, Alter in Spannen, Stand des Vorhabens, Wunschrente und Zeitrahmen, nichts zur Gesundheit. Ein Experte aus unserem Partnernetzwerk, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, prüft mit Ihnen, ob eine EU-Versicherung zu Ihrer Lage passt. Für Sie ist der Service kostenlos.

Wichtig zu wissenWir empfehlen keinen Tarif und keinen Versicherer und versprechen keine Annahme. Die Produktdetails zur Erwerbsunfähigkeitsversicherung prüft der Experte mit Ihnen anhand der Tarifbedingungen; hier ordnen wir sie als Hinweis ein. Wir fragen online keine Gesundheitsdaten ab.

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  • Fristen: Abfragezeiträume und Rücktrittsrechte auf einen Blick

Häufige Fragen

Gibt es eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsfragen?

Belegen können wir das nicht. Zur Gesundheitsprüfung der EU-Versicherung haben wir keine belastbaren Angaben gefunden. Sicher ist: Wo der Antrag fragt, müssen Sie wahrheitsgemäß und vollständig antworten (§ 19 Abs. 1 VVG).

Was ist der Unterschied zwischen EU und BU?

Die BU leistet, wenn der zuletzt ausgeübte Beruf zu einem im Vertrag festgelegten Grad (häufig 50 Prozent) nicht mehr ausgeübt werden kann. Die EU leistet, wenn überhaupt keine oder kaum noch Erwerbstätigkeit möglich ist; die Hürden sind höher (Stiftung Warentest).

Ist die EU günstiger als die BU?

Laut CosmosDirekt (2026) und Stiftung Warentest ist sie meist günstiger, aber mit geringeren Leistungen. Konkrete Beiträge hängen von Alter, Beruf, Tarif und Gesundheit ab; wir nennen keine.

Für wen eignet sich die EU-Versicherung?

Stiftung Warentest nennt Selbstständige als Gruppe, für die sie sinnvoll sein kann. Allgemein kommt sie für Menschen in Frage, die keine BU bekommen oder bezahlen können.

Ersetzt die EU-Police die gesetzliche Erwerbsminderungsrente?

Nein, sie ergänzt sie. Die gesetzliche Rente liegt bei neuen Renten 2024 im Schnitt bei 1.041 Euro im Monat (Rentenversicherungsbericht 2025) und gilt unabhängig von privaten Verträgen.

Was sollte ich vor Abschluss prüfen?

Definition der Erwerbsunfähigkeit, Leistungsdauer, Ausschlüsse, Gesundheitsfragen im Antrag und die Möglichkeit, später aufzustocken.

Quellen

  1. Stiftung Warentest: Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung – Diese Versicherungen helfen bei Invalidität – abgerufen 25.10.2026
  2. Stiftung Warentest (Finanztest): Berufsunfähigkeitsversicherung im Test 2026 – Stand 19.05.2026
  3. Finanztip: Was kostet eine Berufsunfähigkeitsversicherung? (Rentenhöhe-Faustregel) – Stand 27.05.2026
  4. CosmosDirekt: BU ohne Gesundheitsfragen – geht das? – Seite 2026, ohne Datum; Selbstdarstellung eines Versicherers
  5. Deutscher Bundestag (hib 723/2025): Rentenversicherungsbericht 2025, Zahlbetrag neue EM-Renten 2024 – Stand 22.12.2025
  6. LV 1871: Gesundheitsfragen der Berufsunfähigkeitsversicherung – Stand 18.08.2026
  7. § 43 SGB VI – Rente wegen Erwerbsminderung – abgerufen 24.10.2026
  8. § 19 VVG – Vorvertragliche Anzeigepflicht – abgerufen 24.10.2026
  9. § 21 VVG – Ausübung der Rechte des Versicherers – abgerufen 24.10.2026
Redaktion BU-Vorerkrankung.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Berufsunfähigkeitsversicherung mit Vorerkrankungen (Stand: 25. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Gesundheitliche Angaben auf dieser Seite sind allgemeine Erfahrungswerte aus genannten Quellen, keine Prognose und keine ärztliche Beratung; über Annahme, Zuschlag oder Ausschluss entscheidet allein der Versicherer. Herausgeber: BU-Vorerkrankung.de. BU-Vorerkrankung.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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