Inhalt (11 Abschnitte)
- Was steckt hinter „ohne Gesundheitsfragen mit Wartezeit“?
- Was ist eine Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit?
- Warum klingt das Angebot attraktiver, als es ist?
- Für wen kann so ein Angebot sinnvoll sein?
- Modellbeispiel: Was eine Beitragsbefreiung leistet und was nicht
- Worauf sollten Sie bei der Wartezeit achten?
- Gelten die Anzeigepflichten auch hier?
- Wie vergleichen Sie mit der klassischen BU?
- Wie kombinieren Sie Beitragsbefreiung und andere Bausteine sinnvoll?
- Welche Alternativen gibt es?
- Wie gehen Sie jetzt vor?
- Nach Angaben eines Maklers (23.10.2026) ist „ohne Gesundheitsfragen mit Wartezeit“ meist nur eine Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit, keine BU-Rente; die Wartezeit liegt oft bei drei Jahren.
- Eine Beitragsbefreiung übernimmt Beiträge eines Vertrags (zum Beispiel Altersvorsorge), sie zahlt aber keine monatliche Rente zur Lebenshaltung.
- Eine vollwertige BU ohne Gesundheitsprüfung gibt es nach Angaben von Versicherer und Makler (2026) praktisch nicht.
- Die Angaben zur Wartezeit stammen von Marktteilnehmern; maßgeblich sind die Bedingungen des einzelnen Angebots.
- Wer eine Rente braucht, vergleicht mit einer klassischen BU nach anonymer Risikovoranfrage oder mit Alternativen.
„BU ohne Gesundheitsfragen mit Wartezeit“ ist nach Angaben eines Maklers (23.10.2026) meist keine BU-Rente, sondern eine Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit nach einer Wartezeit von oft drei Jahren. Eine vollwertige BU ohne Gesundheitsprüfung gibt es nach Versicherer- und Maklerangaben (2026) praktisch nicht. Prüfen Sie die Leistung im Leistungsfall. Stand: Oktober 2026.
Was steckt hinter „ohne Gesundheitsfragen mit Wartezeit“?
Der Versicherer verzichtet auf die Gesundheitsprüfung und sichert sich stattdessen über eine Wartezeit ab: Tritt die Berufsunfähigkeit innerhalb dieser Zeit ein, besteht kein Anspruch. Nach Angaben eines Maklers wird dabei meist nur eine Beitragsbefreiung geboten, keine BU-Rente. Die Wartezeit liege oft bei drei Jahren.
Das Prinzip ist nachvollziehbar. Ohne Fragen kann der Versicherer das Risiko nicht einschätzen; die Wartezeit schützt ihn vor Fällen, in denen eine bestehende Erkrankung kurz nach Abschluss zur Berufsunfähigkeit führt. Für Sie bedeutet das: Der Schutz beginnt nicht sofort, und er ist inhaltlich eng. Vor allem darf man den Namen nicht mit dem Leistungsumfang einer klassischen BU verwechseln. Der Überblick über alle Wege mit weniger Fragen steht auf der Seite BU ohne Gesundheitsfragen.
| Merkmal | Klassische BU | „Ohne Gesundheitsfragen mit Wartezeit“ |
|---|---|---|
| Gesundheitsfragen | Umfangreicher Katalog | Keine oder kaum |
| Beginn des Schutzes | Mit Annahme | Nach der Wartezeit (oft drei Jahre laut Makler) |
| Leistung | Monatliche BU-Rente | Meist Beitragsbefreiung, keine Rente |
| Zweck | Einkommen sichern | Beiträge eines Vertrags übernehmen |
| Beitrag | Nach Alter, Beruf, Gesundheit | Nach Angebot; im Schnitt höher, wenn ohne Fragen (Versicherer) |
Was ist eine Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit?
Bei der Beitragsbefreiung übernimmt der Versicherer die Beiträge eines Vertrags, wenn Sie berufsunfähig werden. Der Vertrag, zum Beispiel eine Altersvorsorge, läuft ohne eigene Zahlung weiter. Sie erhalten dadurch keine monatliche Rente für Ihre Lebenshaltung.
Das ist ein anderes Produkt mit anderem Zweck. Wer eine Altersvorsorge aufbaut, kann damit absichern, dass der Sparprozess bei Berufsunfähigkeit nicht abbricht. Das ersetzt aber nicht den Verdienstausfall: Miete, Lebensmittel und laufende Kosten sind damit nicht gedeckt. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente liegt im Schnitt bei 1.041 Euro für neue Renten 2024 (Rentenversicherungsbericht 2025), und einen Berufsschutz gibt es nur für vor dem 2. Januar 1961 Geborene. Wer also beim Namen „BU“ an eine Einkommenssicherung denkt, sollte die Leistung des Angebots genau lesen.
Gesetzliche Erwerbsminderungsrente und Rentenwunsch
Durchschnittliche neu bewilligte EM-Rente 2024 im Vergleich mit einer Beispiel-BU-Rente, € pro Monat
Rentenversicherungsbericht 2025 (BT-Drs. 21/3080), Bundestag hib 723/2025: Ø Zahlbetrag Neuzugang 2024 = 1.041 €. 1.500 € = Standardprofil dieses Netzwerks (Modellannahme, kein Angebot).
Warum klingt das Angebot attraktiver, als es ist?
Weil der Name zwei starke Versprechen verbindet: keine Gesundheitsfragen und „BU“. Beides stimmt nur eingeschränkt. Es gibt keine unangenehmen Fragen, aber auch keine Rente; und es gibt das Kürzel BU, aber keine Einkommenssicherung. Wer nur die Überschrift liest, kann also glauben, er sei abgesichert, obwohl im Leistungsfall wenig oder nichts ankommt.
Das ist kein Vorwurf an die Anbieter, die ihr Produkt meist korrekt beschreiben, sondern eine Erinnerung an die Pflicht, Produktinformationsblatt und Bedingungen zu lesen. Gerade bei Angeboten mit Wartezeit lohnt es sich, die Leistung im Leistungsfall durchzuspielen: Was passiert im ersten Jahr, im vierten Jahr, bei einem Unfall, bei einer schleichenden Erkrankung? Die Antworten stehen in den Bedingungen und nicht im Werbetext.
- Produktbezeichnung lesen: Heißt es BU-Rente, Beitragsbefreiung, Erwerbsunfähigkeit?
- Leistungsfall durchspielen: Wer zahlt was, ab wann, wie lange?
- Wartezeit notieren: Dauer, Beginn, Ausnahmen.
- Vergleich ziehen: Was leistet eine klassische BU im selben Fall?
Für wen kann so ein Angebot sinnvoll sein?
Für Menschen, die eine Altersvorsorge oder einen anderen langfristigen Vertrag aufbauen und diesen im Fall der Berufsunfähigkeit abgesichert wissen möchten, aber keinen Zugang zu einer klassischen BU haben. Als alleiniger Schutz reicht es in der Regel nicht.
- Als Ergänzung: Der Altersvorsorgevertrag läuft bei Berufsunfähigkeit beitragsfrei weiter.
- Als Übergang: Bis eine klassische BU möglich ist, etwa nach Ausheilung einer Erkrankung.
- Nicht als Ersatz: Wer sein Einkommen absichern muss, braucht eine Rente.
Ob eine Ergänzung in Ihrem Fall überhaupt nötig ist, hängt von Ihrer Gesamtabsicherung ab. Ein Experte aus unserem Partnernetzwerk, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, prüft das mit Ihnen; für Sie ist der Service kostenlos.
Modellbeispiel: Was eine Beitragsbefreiung leistet und was nicht
Ein Gedankenbeispiel macht den Unterschied sichtbar. Die Zahlen sind angenommen und kein Angebot: Angenommen, Sie zahlen monatlich 150 Euro in eine Altersvorsorge ein. Bei Berufsunfähigkeit nach der Wartezeit übernimmt der Versicherer diese 150 Euro, der Vertrag wächst weiter. Ihre laufenden Kosten, etwa Miete und Lebensmittel, bleiben aber ungedeckt, weil keine Rente fließt.
| Posten | Mit Beitragsbefreiung | Mit BU-Rente |
|---|---|---|
| Beitrag zur Altersvorsorge | Wird übernommen | Läuft weiter (Rente deckt ihn ab) |
| Monatliche Rente zur Lebenshaltung | Keine | Ja, in vereinbarter Höhe |
| Lücke zum Einkommen | Voll vorhanden | Je nach Rentenhöhe geschlossen |
Das Beispiel soll Beitragsbefreiung nicht schlechtreden: Sie hat einen eigenen Nutzen, nämlich den, dass Ihre Altersvorsorge nicht abbricht. Nur ist sie eben keine Einkommenssicherung. Wer beides braucht, muss beides absichern.
Worauf sollten Sie bei der Wartezeit achten?
Auf Dauer, Beginn und Ausnahmen. Die Wartezeit läuft ab Vertragsbeginn; was während dieser Zeit passiert, bestimmen die Bedingungen. Üblicherweise besteht in der Wartezeit noch kein Anspruch. Wichtig ist, ob Unfälle ausgenommen sind und ob die Wartezeit bei einer späteren Erhöhung neu beginnt.
- Dauer: Oft drei Jahre laut Makler; je Angebot verschieden.
- Unfälle: Gilt die Wartezeit auch bei Unfall, oder besteht dann sofort Schutz?
- Erhöhungen: Beginnt bei Erhöhung der Absicherung eine neue Wartezeit?
- Leistungsfall: Wie wird Berufsunfähigkeit definiert, und ab wann wird befreit?
- Endalter: Wie lange gilt der Schutz?
Gelten die Anzeigepflichten auch hier?
Ja, soweit der Versicherer fragt. Die Anzeigepflicht erfasst alle Gefahrumstände, nach denen der Versicherer in Textform fragt (§ 19 Abs. 1 VVG). Wo keine Gesundheitsfragen gestellt werden, gibt es nichts anzuzeigen; wo doch, muss die Antwort stimmen. Falsche Angaben können zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Anpassung führen.
Die Rechte des Versicherers erlöschen fünf Jahre nach Vertragsschluss, bei Vorsatz oder Arglist nach zehn Jahren (§ 21 Abs. 3 VVG). Bei Wartezeit-Modellen liegt dieser Zeitpunkt oft hinter oder nahe an der Wartezeit; ein Grund mehr, die Antragsfragen genau zu lesen. Was bei falschen Angaben passieren kann, erklärt die Fachseite BU-Rücktritt.
Wie vergleichen Sie mit der klassischen BU?
Stellen Sie Leistung, Beginn und Beitrag gegenüber – und holen Sie das Votum der klassischen BU ein, bevor Sie sich entscheiden. Erst dann sehen Sie, ob der Verzicht auf Fragen den Verzicht auf Rente wert ist.
Spricht dafür
- Kein Fragenkatalog, kaum Antragshürden
- Altersvorsorge läuft bei Berufsunfähigkeit weiter
- Als Ergänzung zu anderem Schutz denkbar
Spricht dagegen
- Meist keine monatliche Rente
- Schutz beginnt erst nach der Wartezeit
- Beitrag im Schnitt höher (Versicherer)
- Kein Ersatz für Einkommenssicherung
Wie die Voranfrage zur klassischen BU abläuft, steht im Ratgeber Ablauf der BU-Risikovoranfrage; wie Sie Voten lesen, zeigt Risikovoranfrage-Ergebnis verstehen.
Wie kombinieren Sie Beitragsbefreiung und andere Bausteine sinnvoll?
Die Beitragsbefreiung ist ein Baustein unter mehreren. Sinnvoll ist sie vor allem als Ergänzung: Die Altersvorsorge läuft weiter, während ein anderer Baustein, etwa eine klassische BU, eine Erwerbsunfähigkeits- oder eine Grundfähigkeitsversicherung, das Einkommen absichert. Dabei sollten Sie darauf achten, dass sich die Leistungen nicht überschneiden und die Beiträge in Summe tragbar bleiben.
Ein praktischer Weg: Zuerst die Frage beantworten, welche Rente Sie im Ernstfall brauchen, dann prüfen, welcher Baustein welchen Teil abdeckt. Die Faustregel von Finanztip (80 Prozent des Nettogehalts, Stand 27.05.2026) ist ein Ausgangspunkt, kein Ziel. Wenn Ihr Budget keinen vollständigen Schutz zulässt, ist ein Teilschutz oft besser als gar keiner, solange Sie die Lücke kennen und bewusst entscheiden. Genau dabei unterstützt Sie ein Experte aus unserem Partnernetzwerk, ohne dass Sie online Gesundheitsangaben machen müssen.
Welche Alternativen gibt es?
Wer eine Rente braucht und die BU nicht erreicht, kann Alternativen prüfen, zum Beispiel die Erwerbsunfähigkeitsversicherung. CosmosDirekt nennt sie als Alternative mit geringeren Leistungen und niedrigeren Beiträgen. Auch eine Grundfähigkeitsversicherung kann in Frage kommen. Beide behandeln wir auf eigenen Seiten.
- Erwerbsunfähigkeitsversicherung: Hinweise
- Grundfähigkeitsversicherung trotz Vorerkrankung
- BU abgelehnt – was tun?
Wichtig zu wissenWir nennen keine Anbieter und Tarife und sprechen keine Empfehlung aus. Die Angaben zu Wartezeit und Beitragsbefreiung stammen von einem Makler; prüfen Sie jedes Angebot anhand seiner Bedingungen.
Wie gehen Sie jetzt vor?
Klären Sie zuerst, was Sie absichern wollen: Einkommen oder Beiträge. Wenn Sie Einkommen sichern müssen, starten Sie mit der Risikovoranfrage zur klassischen BU. Der kostenlose Voranfrage-Fahrplan fragt Beruf, Alter in Spannen, Stand des Vorhabens, Wunschrente und Zeitrahmen, ohne Gesundheitsangaben, und zeigt die nächsten Schritte.
Planen Sie die Zeit mit dem Zeitplan-Rechner und rechnen Sie die Stichtage der Gesundheitsfragen mit dem Zeitraum-Rechner. Für Fragen zum Angebot steht ein Experte aus unserem Partnernetzwerk bereit.
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Voranfrage-Fahrplan (PDF)Häufige Fragen
Was bedeutet BU ohne Gesundheitsfragen mit Wartezeit?
Nach Angaben eines Maklers (23.10.2026) meist eine Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit nach einer Wartezeit, oft drei Jahre, und keine BU-Rente. Ein Versicherer beschreibt eine vollwertige BU ohne Gesundheitsfragen als praktisch nicht möglich.
Wie lange dauert die Wartezeit?
Genannt wird häufig eine Wartezeit von drei Jahren (Makler, 23.10.2026). Das ist eine Marktangabe und keine Regel; die Wartezeit steht in den Bedingungen des Angebots.
Zahlt eine BU mit Wartezeit eine Rente?
Nach Makler-Angaben meist nicht, sondern nur die Beitragsbefreiung. Prüfen Sie, welche Leistung im Leistungsfall tatsächlich gezahlt wird.
Ist das ein Ersatz für eine richtige BU?
Nein, wenn Sie eine monatliche Rente zur Sicherung des Einkommens brauchen. Es kann eine Ergänzung sein, etwa damit eine Altersvorsorge bei Berufsunfähigkeit weiterläuft.
Muss ich trotzdem Angaben zur Gesundheit machen?
Das hängt vom Angebot ab. Wo gefragt wird, gilt die Anzeigepflicht (§ 19 Abs. 1 VVG); wo nicht gefragt wird, gibt es nichts anzuzeigen. Lesen Sie den Antrag genau.
Was passiert bei Berufsunfähigkeit innerhalb der Wartezeit?
Das regeln die Bedingungen. Üblicherweise besteht in dieser Zeit noch kein Anspruch; den genauen Ablauf klären Sie vor Vertragsschluss.
Quellen
- § 21 VVG – Ausübung der Rechte des Versicherers – abgerufen 24.10.2026
- Finanztip: Was kostet eine Berufsunfähigkeitsversicherung? (Rentenhöhe-Faustregel) – Stand 27.05.2026
- versicherungenmitkopf.de: BU ohne Gesundheitsfragen (Wartezeit, Beitragsbefreiung) – Stand 23.10.2026; Selbstdarstellung eines Maklers
- CosmosDirekt: BU ohne Gesundheitsfragen – geht das? – Seite 2026, ohne Datum; Selbstdarstellung eines Versicherers
- § 19 VVG – Vorvertragliche Anzeigepflicht – abgerufen 24.10.2026
- § 172 VVG – Leistung des Versicherers (Berufsunfähigkeitsversicherung) – abgerufen 24.10.2026
- Deutscher Bundestag (hib 723/2025): Rentenversicherungsbericht 2025, Zahlbetrag neue EM-Renten 2024 – Stand 22.12.2025
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Berufsunfähigkeitsversicherung mit Vorerkrankungen (Stand: 25. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Gesundheitliche Angaben auf dieser Seite sind allgemeine Erfahrungswerte aus genannten Quellen, keine Prognose und keine ärztliche Beratung; über Annahme, Zuschlag oder Ausschluss entscheidet allein der Versicherer. Herausgeber: BU-Vorerkrankung.de. BU-Vorerkrankung.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.