BU und Vorerkrankungen: Ratgeber von Psyche bis Rücken

Für häufige Themen erklären wir, was Versicherer typischerweise wissen wollen und welche Wege es gibt. Allgemeine Information, keine individuelle Prognose.

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Jede Seite folgt demselben Schema: Was Versicherer typischerweise wissen wollen, welche Abfragezeiträume üblich sind, welche Entscheidungen möglich sind – normale Annahme, Ausschlussklausel, Risikozuschlag, Zurückstellung oder Ablehnung – und welche nächsten Schritte sich anbieten. Es gibt keine Liste von Diagnosen, bei denen eine BU sicher möglich oder sicher unmöglich ist: Jeder Versicherer prüft individuell, und dieselbe Vorgeschichte wird unterschiedlich bewertet. Deshalb ist der Vergleich über eine anonyme Risikovoranfrage der sinnvolle erste Schritt.

Wichtig: Wir fragen Sie online nie nach Ihrer Gesundheit. Den passenden Fahrplan zeigt der Voranfrage-Fahrplan – ganz ohne Gesundheitsangaben.

Häufige Fragen

Bei welchen Krankheiten bekommt man keine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Eine feste Liste gibt es nicht. Versicherer prüfen individuell nach Art, Schwere, Verlauf und Zeitpunkt; ein Versicherer nennt in einem Leitfaden (10/2025) für manche Erkrankungen eine Ablehnung als mögliche Reaktion, für andere Annahme mit Erschwerung oder normale Annahme – ausdrücklich ohne verbindliche Entscheidung. Weil Gesellschaften dieselbe Vorgeschichte unterschiedlich bewerten, zeigt erst die anonyme Risikovoranfrage Ihre Chancen.

Muss ich jede Erkältung angeben?

Angeben müssen Sie, wonach der Antrag in Textform fragt (§ 19 Abs. 1 VVG) – im abgefragten Zeitraum. Ein Versicherer nennt in seinem Leitfaden akute Erkältungskrankheiten als nicht angabepflichtig; das gilt nicht automatisch für alle. Maßgeblich ist immer der genaue Wortlaut der Frage.

Muss ich Erkrankungen nach Vertragsschluss melden?

Nach den Angaben von Versicherern wie LV 1871 sind Erkrankungen, die erst nach Vertragsschluss auftreten, nicht nachzumelden. Maßgeblich bleiben die Versicherungsbedingungen Ihres Vertrags.

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