Inhalt (12 Abschnitte)
- Wie läuft die BU-Risikovoranfrage im Überblick ab?
- Schritt 1: Was passiert im Erstgespräch?
- Schritt 2: Warum braucht es eine gesonderte Einwilligung?
- Schritt 3: Wie beschaffen Sie die Unterlagen?
- Schritt 4: Was bedeutet Aufbereitung und Anonymisierung?
- Schritt 5: Wie geht die Voranfrage an die Versicherer?
- Schritt 6: Wie vergleichen Sie die Voten?
- Schritt 7: Wie stellen Sie den Antrag richtig?
- Schritt 8: Was gehört in die Nachbereitung?
- Was kostet der Ablauf – und was passiert mit meinen Daten?
- Welche Fehler im Ablauf sollten Sie vermeiden?
- Für wen lohnt sich der Ablauf?
- Der Ablauf hat acht Schritte: Erstgespräch, Einwilligung, Unterlagen, Aufbereitung, Voranfrage, Vergleich der Voten, Antrag, Nachbereitung.
- Gesundheitsdaten werden erst nach Ihrer gesonderten, ausdrücklichen Einwilligung besprochen (Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO); online fragt diese Website keine ab.
- Ergebnisse einer anonymen Voranfrage werden nach Versichererangaben nicht in der Wagnisdatei (HIS) gespeichert; das Votum ist unverbindlich und steht unter Vorbehalt.
- Eine verbindliche Gesamtdauer nennt keine geprüfte Quelle; planen Sie rückwärts vom Wunschbeginn und lassen Sie Puffer.
- Im Antrag gelten dieselben, vollständigen Angaben wie in der Voranfrage – neue Umstände kommen hinzu (§ 19 Abs. 1 VVG).
Die BU-Risikovoranfrage läuft in acht Schritten ab: Erstgespräch, Einwilligung, Unterlagen, Aufbereitung, anonyme Anfrage bei mehreren Versicherern, Vergleich der Voten, Antrag und Nachbereitung. Der Antrag kommt erst am Ende; das Votum ist unverbindlich, und seine Ergebnisse werden nach Versichererangaben nicht in der Wagnisdatei (HIS) gespeichert (Stand Oktober 2026).
Wie läuft die BU-Risikovoranfrage im Überblick ab?
Der Ablauf folgt einem einfachen Prinzip: erst Klarheit schaffen, dann anfragen, dann entscheiden, dann beantragen. Jeder Schritt baut auf dem vorherigen auf, und der Antrag mit Ihrer unterschriebenen Gesundheitserklärung steht bewusst am Schluss. So vergleichen Sie Bedingungen, bevor Sie sich festlegen.
Das Verfahren ist kein Geheimnis und kein Trick. Die Grundidee, die ein Versicherer in seinem Leitfaden beschreibt: Eine Voranfrage ist eine erste, unverbindliche Risikoeinschätzung. Sie kann vollständig anonymisiert erfolgen – ohne Name, Adresse und Unterschrift – oder mit einer Einwilligungserklärung. Wer die acht Schritte kennt, kann den Zeitplan realistisch aufstellen und weiß, was von ihm erwartet wird.
| Schritt | Was geschieht | Ihr Beitrag |
|---|---|---|
| 1. Erstgespräch | Ziel, Beruf, Wunschrente, Zeitrahmen | Eckdaten ohne Gesundheitsangaben |
| 2. Einwilligung | Datenschutzrechtliche Grundlage für Gesundheitsdaten | Gesonderte Einwilligung |
| 3. Unterlagen | Akte und Kassenauskunft anfordern | Anträge stellen, Fristen im Blick behalten |
| 4. Aufbereitung | Angaben ordnen, Identität entfernen | Rückfragen beantworten |
| 5. Voranfrage | Anonyme Anfrage an mehrere Versicherer | Abwarten |
| 6. Voten vergleichen | Entscheidungen gegenüberstellen | Prioritäten benennen |
| 7. Antrag | Antrag mit Gesundheitserklärung | Vollständige Angaben, Unterschrift |
| 8. Nachbereitung | Rückfragen vor Annahme, Ablage | Unterlagen aufbewahren |
Schritt 1: Was passiert im Erstgespräch?
Im Erstgespräch klären Sie mit dem Experten, was Sie absichern wollen und bis wann. Es geht um Beruf, gewünschte Rente, Laufzeit und Zeitrahmen. Gesundheitsdetails sind noch kein Thema, und diese Website fragt sie auch online nicht ab.
Genau dafür ist der kostenlose Voranfrage-Fahrplan gedacht: Er fragt nur Beruf, Alter in Spannen, Stand des Vorhabens, Wunschrente und Zeitrahmen und zeigt Ihnen die Schritte in der passenden Reihenfolge. Danach kann ein spezialisierter Experte aus unserem Partnernetzwerk das Gespräch führen; das sind Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO. Für Sie ist der Service kostenlos. Wir selbst sind ein Informations- und Rechnerportal und vermitteln keine Verträge.
Schritt 2: Warum braucht es eine gesonderte Einwilligung?
Gesundheitsdaten gehören zu den besonderen Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO). Ihre Verarbeitung setzt in diesem Zusammenhang eine ausdrückliche Einwilligung voraus, die Sie jederzeit widerrufen können. Ohne sie werden keine Gesundheitsdetails besprochen.
Praktisch heißt das: Sie lesen die Datenschutzhinweise des Experten, entscheiden freiwillig und erteilen die Einwilligung gesondert – nicht versteckt in einem anderen Formular. Beim späteren Antrag kommt eine weitere Ebene hinzu: Der Versicherer darf Gesundheitsdaten bei Ärzten oder Krankenkassen nur erheben, wenn sie für die Risikobeurteilung erforderlich sind und Sie zugestimmt haben; Sie können verlangen, dass jede einzelne Erhebung nur mit gesonderter Zustimmung erfolgt (§ 213 VVG).
Schritt 3: Wie beschaffen Sie die Unterlagen?
Belegte Angaben sind das Fundament der Voranfrage. Sie fordern bei den Praxen die Behandlungsakte an – die erste Abschrift ist unentgeltlich (§ 630g BGB) – und bei der Krankenkasse die Auskunft über in Anspruch genommene Leistungen (§ 305 SGB V). Das Gesetz nennt dafür keine Frist; planen Sie Wochen ein.
Welche Zeiträume Sie abdecken müssen, hängt von den Fragen der Versicherer ab. Nach Versichererangaben sind ambulante Behandlungen oft drei bis fünf Jahre, Psychotherapie meist fünf Jahre und stationäre Behandlungen sowie Operationen meist zehn Jahre abgefragt. Die konkreten Stichtage für Ihr Antragsdatum rechnet der Gesundheitsfragen-Zeitraum-Rechner. Welche Dokumente im Einzelnen sinnvoll sind, steht im Ratgeber Risikovoranfrage: diese Unterlagen brauchen Sie.
- Früh anfragen: Praxen und Kassen arbeiten in eigenem Tempo.
- Vollständig anfordern, nicht auswählen: Ungeschwärzte Unterlagen sind später die Grundlage.
- Falsche Eintragungen vor dem Antrag klären lassen; der Arzt kann Diagnosen berichtigen.
- Alles datiert ablegen, damit Sie später belegen können, was Sie wann angegeben haben.
Schritt 4: Was bedeutet Aufbereitung und Anonymisierung?
Der Experte ordnet Ihre Angaben nach den Fragen, die Versicherer typischerweise stellen, und entfernt alles, was Sie identifiziert. Anonym heißt: Name, Adresse und Unterschrift sind nicht Teil der Anfrage. Die Angaben selbst bleiben vollständig und wahrheitsgemäß.
Diese Arbeit ist weniger trivial, als sie klingt. Zu knappe Angaben führen zu Rückfragen, zu ausführliche können unnötig verunsichern, und widersprüchliche Angaben fallen später im Antrag auf. Erfahrene Experten wissen, wie Versicherer Angaben lesen und welche Unterlagen ein Votum tragen. Wer das selbst versuchen möchte, findet Hinweise im Ratgeber BU-Risikovoranfrage selbst stellen – geht das?.
Schritt 5: Wie geht die Voranfrage an die Versicherer?
Die anonymisierte Anfrage geht an mehrere Versicherer, die zu Ihrem Beruf und Ihrer Vorgeschichte passen können. Welche das sind, entscheidet der Experte mit Ihnen; er kennt die unterschiedlichen Annahmepraxen. Dann heißt es warten, denn die Prüfung braucht Zeit.
Wie lange, lässt sich seriös nicht allgemein sagen. Wir haben keine verifizierte Quelle zur Dauer gefunden, und Zahlen aus Foren oder Werbetexten übernehmen wir nicht. Planen Sie deshalb mit Puffern. Der Zeitplan-Rechner lässt Sie die Dauer jeder Phase selbst einstellen und rechnet rückwärts vom gewünschten Versicherungsbeginn; die Voreinstellung ist eine Planungsannahme, kein Marktdurchschnitt.
Schritt 6: Wie vergleichen Sie die Voten?
Sie stellen die Entscheidungen der Versicherer nebeneinander: normale Annahme, Ausschlussklausel, Risikozuschlag, Zurückstellung, Ablehnung, reduzierte Absicherungshöhe oder geänderte Berufsgruppe. Wichtig ist, was jede Variante für Beitrag, Schutz und spätere Änderungen bedeutet – nicht nur der niedrigste Preis.
Schutz und Preis zusammen sehen
Ein Zuschlag kostet Geld, ein Ausschluss kostet Schutz. Was schwerer wiegt, hängt von Ihrer Lage ab. Das Zuschlag-Szenario zeigt die Kosten über die Jahre.
Bedingungen lesen
Das Votum gilt nur zusammen mit den Bedingungen des Versicherers. Der Experte erläutert Klauseln und Fristen.
Zurückstellung einordnen
Wird ein Antrag zurückgestellt, kann er später neu geprüft werden. Mehr dazu unter Zurückstellung des BU-Antrags.
Alternativen mitdenken
Bei Ablehnung gibt es Wege weiter: BU abgelehnt – was tun?
Die Einzelheiten jeder Entscheidung erklärt der Ratgeber Risikovoranfrage-Ergebnis verstehen. Kein Votum verpflichtet Sie zum Antrag.
Schritt 7: Wie stellen Sie den Antrag richtig?
Sie beantragen beim gewählten Versicherer mit denselben, vollständigen Angaben wie in der Voranfrage. Nach dem Gesetz müssen Sie alle Gefahrumstände anzeigen, nach denen der Versicherer in Textform fragt – auch solche, die zwischen Voranfrage und Antrag neu entstanden sind (§ 19 Abs. 1 VVG).
Die Voranfrage ersetzt die Gesundheitserklärung nicht. Ein Versicherer weist in seinem Leitfaden darauf hin, dass das Votum nur vorbehaltlich eines vollständigen Antrags mit Gesundheitserklärung, aller – ungeschwärzten – Unterlagen und der Annahmerichtlinien gilt. Bei neuen Informationen erfolgt eine Neubewertung. Das Wichtigste deshalb: im Antrag nichts anders darstellen als in der Voranfrage und Zweifelsfragen vorher klären. Wie die Rechtsfolgen bei falschen Angaben aussehen (Rücktritt, Kündigung, Anpassung innerhalb von fünf beziehungsweise zehn Jahren), erklärt die Fachseite BU-Rücktritt.
Schritt 8: Was gehört in die Nachbereitung?
Bewahren Sie Antragskopie, Voranfrage-Unterlagen und alle Schreiben an einem sicheren Ort auf. Beantworten Sie Rückfragen des Versicherers vor der Annahme vollständig. Kündigen Sie einen bestehenden Vertrag erst, wenn der neue Schutz verbindlich zugesagt ist.
Gut zu wissen: Nach Angaben von LV 1871 müssen Erkrankungen, die erst nach Vertragsschluss auftreten, nicht nachgemeldet werden. Zwischen Antrag und Annahme dagegen gilt die Anzeigepflicht weiter, weil Fragen bis zur Annahme zu beantworten sind. Ein sauberer Papierweg schützt Sie, falls später jemand fragt, was Sie wann angegeben haben.
Was kostet der Ablauf – und was passiert mit meinen Daten?
Für Sie ist der Service kostenlos; die Einzelheiten stehen im Ratgeber Was kostet die Risikovoranfrage?. Gesundheitsdaten werden nur mit Ihrer Einwilligung verarbeitet. Diese Website selbst fragt keine ab und überträgt weder Seitenpfad noch Rechnerwerte mit Ihrer Anfrage.
Zum HIS gilt: Es wird von der Besurance HIS GmbH in Wiesbaden betrieben, ist für alle Sparten außer der privaten Krankenversicherung konzipiert und kennt Meldungen bei erhöhtem Risiko; die Krankheit oder der Beruf werden dabei nicht genannt. Die regelmäßige Löschfrist beträgt vier Kalenderjahre, die Höchstspeicherdauer zehn Jahre. Eine Meldung löst keinen Automatismus aus. Ergebnisse einer anonymen Voranfrage werden nach Versichererangaben nicht gespeichert. Mehr im Ratgeber HIS-Eintrag und Wagnisdatei.
Welche Fehler im Ablauf sollten Sie vermeiden?
- Zu spät starten: Unterlagen brauchen Zeit; rechnen Sie rückwärts und lassen Sie Puffer.
- Nur einen Versicherer anfragen: Ein einzelnes Votum sagt wenig über den Markt.
- Unterlagen schwärzen oder weglassen: Das Votum gilt nur bei vollständigen, ungeschwärzten Unterlagen.
- Im Antrag abweichen: Dieselben Angaben wie in der Voranfrage machen, Neues ergänzen.
- Vorschnell kündigen: Alten Schutz erst beenden, wenn der neue sicher ist.
- Ohne Kopien arbeiten: Alles aufbewahren, was Sie einreichen.
Für wen lohnt sich der Ablauf?
Er lohnt sich für alle, die eine BU abschließen oder aufstocken wollen und bei der Gesundheitserklärung unsicher sind – gerade mit Vorgeschichte ist die Voranfrage der sichere erste Schritt, weil sie Klarheit schafft, bevor ein Antrag existiert. Wo eine Absicherung mit verkürzten Fragen in Betracht kommt, ergänzt sie diese Wege; was solche Angebote leisten, zeigt die Seite BU ohne Gesundheitsfragen.
Wichtig ist eine ehrliche Erwartung: Die Voranfrage kann Klarheit bringen, aber kein Ergebnis zusichern. Sie kann zeigen, dass ein Versicherer mit Ausschlussklausel oder Zuschlag annehmen würde – also eine BU statt einer Ablehnung. Und falls die BU in der gewünschten Form nicht zustande kommt, lassen sich ergänzend eine Grundfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung prüfen. In jedem Fall wissen Sie es vor dem Antrag und nicht danach. Die Gesundheitsfragen selbst erklärt der Ratgeber BU-Gesundheitsfragen.
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Voranfrage-Fahrplan (PDF)Häufige Fragen
Wie läuft eine anonyme Risikovoranfrage bei der BU ab?
In acht Schritten: Erstgespräch, Einwilligung, Unterlagen beschaffen, Angaben aufbereiten, anonyme Anfrage an mehrere Versicherer, Voten vergleichen, Antrag stellen, Nachbereitung. Der Antrag kommt erst, wenn Sie die Voten kennen.
Wie lange dauert die BU-Risikovoranfrage?
Eine verbindliche Dauer nennt keine der geprüften Quellen. Sie hängt vom Beschaffen der Unterlagen, vom Versicherer und von Rückfragen ab. Planen Sie mit mehreren Wochen für Unterlagen, Voranfrage und Antrag und nutzen Sie den Zeitplan-Rechner mit eigenen Annahmen.
Brauche ich für die Voranfrage Unterlagen vom Arzt?
In der Regel ja, denn belegte Angaben sind die Grundlage. Die erste Abschrift der Behandlungsakte ist unentgeltlich (§ 630g BGB), die Krankenkasse informiert auf Antrag über Leistungen (§ 305 SGB V). Welche Zeiträume gebraucht werden, richtet sich nach den Fragen der Versicherer.
Wird die Voranfrage im HIS gespeichert?
Nach Angaben von LV 1871 (18.08.2026) und einem Versicherer-Leitfaden (10/2025) werden Ergebnisse einer anonymen Voranfrage nicht in der zentralen Wagnisdatei gespeichert. Bei einem späteren Antrag gelten andere Regeln.
Was passiert nach dem Votum der Versicherer?
Sie vergleichen die Voten und entscheiden, ob und wo Sie beantragen. Das Votum ist unverbindlich und gilt vorbehaltlich eines vollständigen Antrags mit Gesundheitserklärung und aller Unterlagen; bei neuen Informationen erfolgt eine Neubewertung.
Quellen
- § 213 VVG – Erhebung personenbezogener Gesundheitsdaten bei Dritten – abgerufen 24.10.2026
- § 21 VVG – Ausübung der Rechte des Versicherers – abgerufen 24.10.2026
- Die Bayerische: Leitfaden Berufsunfähigkeitsversicherung (Risikovoranfragen, Votum unter Vorbehalt) – Stand 10/2025
- LV 1871: Gesundheitsfragen der Berufsunfähigkeitsversicherung – Stand 18.08.2026
- GDV: Hinweis- und Informationssystem der deutschen Versicherer (HIS) – Stand 01.10.2025
- § 19 VVG – Vorvertragliche Anzeigepflicht – abgerufen 24.10.2026
- § 630g BGB – Einsichtnahme in die Behandlungsakte – abgerufen 24.10.2026
- § 305 SGB V – Auskünfte an Versicherte – abgerufen 24.10.2026
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Berufsunfähigkeitsversicherung mit Vorerkrankungen (Stand: 25. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Gesundheitliche Angaben auf dieser Seite sind allgemeine Erfahrungswerte aus genannten Quellen, keine Prognose und keine ärztliche Beratung; über Annahme, Zuschlag oder Ausschluss entscheidet allein der Versicherer. Herausgeber: BU-Vorerkrankung.de. BU-Vorerkrankung.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.