Inhalt (11 Abschnitte)
- Geht die Risikovoranfrage ohne Makler?
- Was spricht für die Eigen-Voranfrage – was dagegen?
- Welche Schritte sind bei der Eigen-Voranfrage nötig?
- Wo liegen die Fallstricke bei der Anonymisierung?
- Wie bekommen Sie den Marktüberblick ohne Makler?
- Was kostet die Eigen-Voranfrage – und was die Voranfrage über einen Experten?
- Welche Angaben gehören in eine anonymisierte Voranfrage – und welche nicht?
- Eigen-Voranfrage oder Experte: Was passt zu Ihnen?
- Woran erkennen Sie, dass Unterstützung sinnvoll ist?
- Was gilt nach der Eigen-Voranfrage für den Antrag?
- Wie starten Sie – allein oder mit Experte?
- Ein Versicherer beschreibt in seinem Leitfaden (10/2025), dass er Voranfragen vollständig anonymisiert oder mit Einwilligungserklärung annimmt.
- Die Praxis ist je Versicherer unterschiedlich; eine marktweite Aussage zur Eigen-Voranfrage ist nicht belegt.
- Allein fehlt meist der Marktüberblick: Welche Versicherer zu Ihrem Beruf und Ihrer Vorgeschichte passen, ist schwer einzuschätzen.
- Das Votum ist unverbindlich und steht unter dem Vorbehalt eines vollständigen Antrags mit ungeschwärzten Unterlagen.
- Für Sie ist der Weg über einen Experten aus dem Partnernetzwerk kostenlos; die Entscheidung bleibt Ihre.
Eine BU-Risikovoranfrage selbst zu stellen ist teilweise möglich: Ein Versicherer beschreibt in seinem Leitfaden (10/2025), dass er Voranfragen vollständig anonymisiert oder mit Einwilligungserklärung annimmt. Die Praxis ist je Versicherer unterschiedlich. Wer allein anfragt, braucht Marktüberblick, vollständige Unterlagen und Disziplin bei den Angaben (Stand Oktober 2026).
Geht die Risikovoranfrage ohne Makler?
Im Prinzip ja, in der Praxis nur mit Einschränkungen. Einzelne Versicherer nehmen Voranfragen direkt an, andere arbeiten ausschließlich mit Vermittlern. Eine marktweite Übersicht, wer was zulässt, haben wir nicht gefunden; sie wäre schnell veraltet. Prüfen Sie deshalb bei jedem Versicherer die aktuelle Praxis.
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen „darf ich?“ und „lohnt es sich?“. Dass eine Eigen-Voranfrage möglich sein kann, heißt nicht, dass sie ohne Unterstützung gelingt. Die eigentliche Herausforderung liegt weniger im Absenden als im Vorher und Nachher: welche Versicherer Sie fragen, wie Sie Ihre Angaben aufbereiten und wie Sie die Antworten lesen. Einen Überblick über den gesamten Prozess finden Sie im Ratgeber Ablauf der BU-Risikovoranfrage.
Was spricht für die Eigen-Voranfrage – was dagegen?
Für sie sprechen Kontrolle und Eigeninitiative: Sie bestimmen, wer was erfährt, und müssen niemandem Rechenschaft geben. Gegen sie sprechen der fehlende Marktüberblick, der Aufwand und das Risiko, Angaben unklar oder missverständlich aufzubereiten – was ein erfahrener Experte eher vermeidet.
Das spricht dafür
- Volle Kontrolle über Angaben und Unterlagen
- Kein Gespräch mit Dritten nötig
- Sie lernen die Fragen der Versicherer kennen
- Kein Zeitdruck durch Terminabstimmung
Das spricht dagegen
- Kein Überblick, welche Versicherer passen
- Eine Anfrage bei einem Versicherer zeigt wenig vom Markt
- Aufbereitung und Anonymisierung sind fehleranfällig
- Voten sind schwer zu vergleichen und einzuordnen
Welche Schritte sind bei der Eigen-Voranfrage nötig?
Die Schritte entsprechen dem normalen Ablauf, nur dass Sie sie selbst übernehmen: Zeitplan, Unterlagen, Aufbereitung, Anfrage, Vergleich und Antrag. Jeder Schritt hat Fallstricke, die Sie kennen sollten.
Zeitplan aufstellen
Rückwärts vom Wunschbeginn rechnen und Puffer einplanen. Der Zeitplan-Rechner zeigt, wann Sie spätestens starten.
Unterlagen beschaffen
Behandlungsakte (erste Abschrift unentgeltlich, § 630g BGB) und Kassenauskunft anfordern. Details: Diese Unterlagen brauchen Sie.
Versicherer auswählen
Prüfen, wer Voranfragen direkt annimmt und zu Beruf und Vorgeschichte passen kann. Genau hier fehlt oft der Überblick.
Anonymisiert anfragen
Name, Anschrift und Unterschrift aus allen Unterlagen entfernen, soweit der Versicherer das so vorsieht; Angaben vollständig halten.
Voten vergleichen und antragen
Entscheidungen gegenüberstellen und erst dann beantragen. Mehr: Ergebnis verstehen.
Wo liegen die Fallstricke bei der Anonymisierung?
Anonymisieren heißt nicht schwärzen, was unbequem ist. Es heißt, die Identität zu entfernen und die Angaben vollständig zu lassen. Wer Inhalte weglässt, um bessere Voten zu bekommen, erreicht das Gegenteil: Das Votum gilt später nur bei vollständigen Unterlagen, und im Antrag müssen Sie ohnehin alles angeben, wonach der Versicherer fragt (§ 19 Abs. 1 VVG).
Ein Versicherer hält in seinem Leitfaden fest: Bei neuen Informationen im Antrag erfolgt eine Neubewertung. Dann nützt Ihnen ein günstiges Votum nichts. Typische Fallstricke sind daher Angaben aus dem Gedächtnis statt aus Belegen, uneinheitliche Zeiträume bei verschiedenen Versicherern und Details, die Ihre Identität verraten können, etwa ein sehr seltener Beruf in einer kleinen Stadt. Gehen Sie mit solchen Angaben bewusst um.
Wie bekommen Sie den Marktüberblick ohne Makler?
Ein vollständiger Überblick ist allein kaum erreichbar. Sie können die Seiten einzelner Versicherer lesen und deren Leitfäden vergleichen, aber ob und wie ein Versicherer Ihre Vorgeschichte bewertet, steht dort nicht. Genau dieses Wissen bringen spezialisierte Experten mit.
Hinzu kommt: Die Fragenkataloge unterscheiden sich. Finanztest bewertet Antragsfragen mit 25 Prozent und Versicherungsbedingungen mit 75 Prozent (Stiftung Warentest, 19.05.2026) – was zeigt, dass beides zählt, aber nur im Zusammenspiel. Ein günstiges Votum bei ungünstigen Bedingungen ist kein Gewinn. Für einen Vergleich über mehrere Versicherer brauchen Sie also Zeit, Fachkenntnis und Geduld. Wer sie hat, kann es versuchen; wer nicht, spart mit einem Experten Aufwand und Fehler.
Ein praktischer Mittelweg: Lassen Sie sich vom Experten beraten, bereiten Sie die Unterlagen aber selbst vor. So behalten Sie die Hoheit über Ihre Daten, und der Experte kann sich auf Auswahl, Anfrage und Bewertung konzentrieren.
Was kostet die Eigen-Voranfrage – und was die Voranfrage über einen Experten?
Ob und welche Kosten bei einer direkten Voranfrage beim Versicherer anfallen, haben wir nicht belegen können; fragen Sie vorab danach, denn Praxis und Bedingungen sind je Versicherer verschieden. Über einen Experten aus unserem Partnernetzwerk ist der Service für Sie kostenlos.
Wie das Ganze zu verstehen ist, erklärt die Seite Was kostet die Risikovoranfrage?. Wichtig: Wir sind ein Informations- und Rechnerportal und kein Versicherungsmakler. Die Experten sind Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO.
Welche Angaben gehören in eine anonymisierte Voranfrage – und welche nicht?
Hinein gehören Beruf und Tätigkeit, Alter oder Geburtsjahr, gewünschte Rente, Laufzeit und die belegten Angaben zu den Themen, nach denen der Versicherer fragt. Nicht hinein gehören Name, Anschrift, Unterschrift und alles, was Sie ohne Not identifizierbar macht, zum Beispiel Praxis- oder Klinikname mit Ort, wenn der Versicherer das nicht verlangt.
Wie eng Versicherer anonymisieren, ist nicht einheitlich geregelt. Ein Versicherer nimmt Anfragen vollständig anonymisiert an, ein anderer verlangt eine Einwilligungserklärung. Lesen Sie deshalb die Hinweise des jeweiligen Versicherers und halten Sie Ihre Angaben konsistent: Was Sie bei Versicherer A angeben, sollte bei Versicherer B und später im Antrag identisch sein. Unterschiede fallen auf und führen zu Rückfragen oder zu einer Neubewertung.
- Beruf: möglichst genau, wie er später im Antrag steht; die Berufsgruppe beeinflusst Beitrag und Annahme.
- Zeiträume: bei allen Versicherern dieselben Stichtage anwenden, auch wenn einzelne weniger weit zurückfragen.
- Belege: nur Angaben machen, die Sie durch Akte oder Kassenauskunft stützen können.
- Zusätze: offene Punkte nicht verschweigen, sondern kennzeichnen und mit dem Experten klären.
Eigen-Voranfrage oder Experte: Was passt zu Ihnen?
Sie ist eine gute Idee, wenn Ihre Vorgeschichte überschaubar ist, Sie Zeit haben und bereits wissen, welchen Versicherer oder welche Versicherer Sie ansprechen möchten. Über einen Experten läuft es besonders komfortabel, wenn mehrere Themen zusammenkommen, wenn Sie breit vergleichen wollen oder wenn ein fester Termin drängt – er kennt die Annahmepraxis der Versicherer und übernimmt den Aufwand.
Ehrlich gesagt gibt es dazwischen eine Grauzone. Manche Menschen möchten bewusst nichts mit Vermittlern zu tun haben; das ist ihr gutes Recht, und der Ratgeber soll helfen, dann sauber zu arbeiten. Andere unterschätzen den Aufwand und stehen nach Wochen mit zwei Voten da, die sie nicht vergleichen können. Wer zu Letzteren gehört, hat nichts verloren: Auch ein Teilstand, etwa gesammelte Unterlagen und ein Zeitplan, lässt sich an einen Experten übergeben. Erst die Entscheidung, die Sie auf Grundlage vollständiger Voten treffen, zählt.
| Kriterium | Selbst stellen | Über Experten |
|---|---|---|
| Marktüberblick | Begrenzt auf eigene Recherche | Erfahrung mit mehreren Versicherern |
| Aufwand | Hoch: Auswahl, Aufbereitung, Anfrage, Vergleich | Geringer: Unterlagen beschaffen, Entscheidung treffen |
| Kontrolle über Angaben | Vollständig | Abgestimmt, mit Einwilligung |
| Kosten für Sie | Nicht belegt; vorab beim Versicherer erfragen | Kostenlos über unser Partnernetzwerk |
| Vergleichbarkeit der Voten | Schwierig ohne Fachwissen | Gegenüberstellung durch den Experten |
Woran erkennen Sie, dass Unterstützung sinnvoll ist?
Immer dann, wenn der Aufwand Ihre Zeit übersteigt, wenn mehrere Versicherer infrage kommen oder wenn Sie sich bei der Bewertung der Voten unsicher sind. Auch bei umfangreicheren Vorgeschichten oder knappem Zeitplan zahlt sich Unterstützung aus.
- Mehrere Versicherer sollen verglichen werden, und Sie kennen deren Annahmepraxis nicht.
- Die Vorgeschichte umfasst mehrere Stationen oder Praxen.
- Der Zeitplan ist knapp, etwa wegen Berufsstart oder Statuswechsel.
- Sie möchten die Voten fachlich einordnen lassen, bevor Sie beantragen.
- Sie wünschen Hilfe beim anonymisierten Aufbereiten der Angaben.
Was gilt nach der Eigen-Voranfrage für den Antrag?
Dasselbe wie sonst: Sie beantragen mit denselben, vollständigen Angaben, reichen alle Unterlagen ungeschwärzt ein und beantworten Rückfragen bis zur Annahme. Neu hinzugekommene Umstände sind zusätzlich anzuzeigen (§ 19 Abs. 1 VVG). Das Votum ist weder Zusage noch Ersatz der Gesundheitserklärung.
Was das HIS betrifft, sagt der GDV, dass es Meldungen bei erhöhtem Risiko gibt, bei denen Krankheit und Beruf nicht genannt werden, und dass eine Meldung keinen Automatismus auslöst. Voranfragen werden nach Versichererangaben nicht gemeldet. Mehr dazu im Ratgeber HIS-Eintrag und Wagnisdatei.
Wie starten Sie – allein oder mit Experte?
Beginnen Sie mit der Vorbereitung, die in jedem Fall nötig ist: Zeitplan und Unterlagen. Danach entscheiden Sie, ob Sie allein weitermachen oder einen Experten hinzuziehen. Der kostenlose Voranfrage-Fahrplan fragt Beruf, Alter in Spannen, Stand des Vorhabens, Wunschrente und Zeitrahmen – keine Gesundheitsangaben – und bereitet beide Wege vor.
Wer wissen möchte, was die Gesundheitsfragen im Antrag konkret bedeuten, liest den Ratgeber BU-Gesundheitsfragen. Wer die Stichtage für sein Antragsdatum kennen will, nutzt den Gesundheitsfragen-Zeitraum-Rechner. Und wer unsicher ist, ob die BU überhaupt der richtige Weg ist, findet auf den Seiten zu BU ohne Gesundheitsfragen eine ehrliche Einordnung der vermeintlichen Abkürzungen.
Voranfrage-Fahrplan kostenlos per E-Mail
Ablauf, Unterlagen, Musterbriefe, Checkliste und Fristen auf 10 Seiten. Sie brauchen dafür keine Gesundheitsangaben.
- Schritt für Schritt zur anonymen Risikovoranfrage
- Musterbriefe für Behandlungsakte und Krankenkasse
- Fristen: Abfragezeiträume und Rücktrittsrechte auf einen Blick
Geschafft! Vielen Dank! Wir senden Ihnen Ihr Ergebnis per E-Mail. Innerhalb der nächsten 24 Stunden (werktags) meldet sich der passende Spezialist aus unserem Partnernetzwerk telefonisch bei Ihnen – 100 % kostenlos und unverbindlich.
Voranfrage-Fahrplan (PDF)Häufige Fragen
Kann ich eine anonyme Risikovoranfrage selbst stellen?
Teilweise. Ein Versicherer beschreibt, dass er vollständig anonymisierte Voranfragen annimmt. Die Praxis ist je Versicherer unterschiedlich, und eine marktweite Zusage gibt es nicht. Prüfen Sie die Bedingungen des jeweiligen Versicherers.
Brauche ich für die Voranfrage einen Makler?
Nicht zwingend, aber oft sinnvoll. Ein Experte kennt Annahmepraxen, bereitet die Unterlagen auf und fragt bei mehreren Versicherern an. Allein haben Sie diesen Überblick meist nicht.
Ist eine anonyme Voranfrage ohne Makler wirklich anonym?
Das hängt vom Versicherer ab. Ein Versicherer nennt vollständig anonymisierte Voranfragen ohne Name, Adresse und Unterschrift. Prüfen Sie vorab, welche Angaben verlangt werden und ob eine Einwilligung nötig ist.
Wird die Voranfrage im HIS gespeichert?
Nach Angaben von LV 1871 (18.08.2026) und einem Versicherer-Leitfaden (10/2025) werden Ergebnisse einer anonymen Voranfrage nicht in der zentralen Wagnisdatei gespeichert. Das gilt für die Voranfrage, nicht für einen späteren Antrag.
Was ist der größte Fehler bei der Eigen-Voranfrage?
Unvollständige oder uneinheitliche Angaben und der Verzicht auf Vergleich. Das Votum gilt nur vorbehaltlich eines vollständigen Antrags mit ungeschwärzten Unterlagen; Abweichungen führen zu Neubewertung.
Quellen
- Die Bayerische: Leitfaden Berufsunfähigkeitsversicherung (Voranfragen anonymisiert oder mit Einwilligung) – Stand 10/2025
- LV 1871: Gesundheitsfragen der Berufsunfähigkeitsversicherung – Stand 18.08.2026
- § 19 VVG – Vorvertragliche Anzeigepflicht – abgerufen 24.10.2026
- § 630g BGB – Einsichtnahme in die Behandlungsakte – abgerufen 24.10.2026
- GDV: Hinweis- und Informationssystem der deutschen Versicherer (HIS) – Stand 01.10.2025
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Berufsunfähigkeitsversicherung mit Vorerkrankungen (Stand: 25. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Gesundheitliche Angaben auf dieser Seite sind allgemeine Erfahrungswerte aus genannten Quellen, keine Prognose und keine ärztliche Beratung; über Annahme, Zuschlag oder Ausschluss entscheidet allein der Versicherer. Herausgeber: BU-Vorerkrankung.de. BU-Vorerkrankung.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.