Inhalt (11 Abschnitte)
- Wer bezahlt die Risikovoranfrage?
- Welche Kosten können trotzdem anfallen?
- Wie wirkt sich das Votum auf die späteren Kosten aus?
- Was kostet die BU insgesamt – und wo finden Sie Zahlen dazu?
- Welche Rolle spielt der Beitrag nach der Voranfrage?
- Lohnt sich die Voranfrage, wenn ich ohnehin abschließen will?
- Kostenlos heißt nicht ergebnisoffen ohne Folgen: Was bedeutet das?
- Was kostet es, nichts zu tun oder zu spät zu handeln?
- Worauf sollten Sie bei Angeboten für kostenpflichtige Voranfragen achten?
- Was kostet Sie die Zeit – und wie planen Sie sie?
- Wie starten Sie kostenlos?
- Für Sie ist der Service der Risikovoranfrage über einen spezialisierten Experten aus unserem Partnernetzwerk kostenlos.
- Die erste Abschrift der Behandlungsakte ist unentgeltlich (§ 630g Abs. 1 BGB); weitere Kosten für Unterlagen sind im Einzelfall möglich.
- Die Experten sind Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO; wir selbst sind ein Informations- und Rechnerportal ohne Vermittlung.
- Die eigentlichen Kosten der BU sind der spätere Beitrag – ein Risikozuschlag kann ihn erhöhen; das Zuschlag-Szenario zeigt die Wirkung ohne Gesundheitsdaten.
- Zu Provisionen und Vergütungsdetails machen wir hier keine Angaben; fragen Sie den Experten im Gespräch danach.
Für Sie ist die anonyme Risikovoranfrage zur BU über einen spezialisierten Experten aus unserem Partnernetzwerk kostenlos. Die erste Abschrift der Behandlungsakte ist ebenfalls unentgeltlich (§ 630g BGB). Zu zahlen ist erst der spätere Beitrag der BU, falls Sie einen Vertrag abschließen – nicht für die Voranfrage selbst (Stand Oktober 2026).
Wer bezahlt die Risikovoranfrage?
Für Sie entstehen für den Service der Voranfrage keine Kosten. Der Experte aus dem Partnernetzwerk ist ein Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO und wird nach den Regeln seines Berufs vergütet. Wir selbst sind ein Informations- und Rechnerportal, vermitteln keine Verträge und berechnen Ihnen für Check, Rechner und Fahrplan nichts.
Wie der Experte vergütet wird, sollten Sie im Gespräch ansprechen. Das ist Ihr gutes Recht und ein Zeichen für Seriosität: Ein Experte erklärt, wie er verdient und ob für Sie Kosten entstehen, bevor Gesundheitsdaten fließen. Details zu Provisionen nennen wir hier nicht, weil sie sich je Versicherer und Vertrag unterscheiden und wir sie nicht belegen können. Unabhängig davon gilt: Kein Votum verpflichtet Sie zu einem Abschluss.
Welche Kosten können trotzdem anfallen?
Die Voranfrage selbst bleibt kostenlos, doch rund um die Unterlagen können Nebenkosten entstehen: für weitere Abschriften, Porto oder Beglaubigungen. Sie sind meist gering, aber nicht null. Wer es genau wissen will, fragt vorher bei Praxis und Kasse nach.
| Posten | Wer verlangt es | Hinweis |
|---|---|---|
| Voranfrage über den Experten | Partnernetzwerk | Für Sie kostenlos |
| Erste Abschrift der Behandlungsakte | Praxis, Klinik | Unentgeltlich (§ 630g Abs. 1 BGB) |
| Weitere Abschriften | Praxis, Klinik | Kosten möglich; vorab erfragen |
| Auskunft der Krankenkasse | Krankenkasse | Gesetz sieht Unterrichtung vor (§ 305 SGB V); Gebühr dort nicht genannt |
| Porto, Kopien | – | Gering; selbst tragen |
| Späterer BU-Beitrag | Versicherer | Erst bei Abschluss; richtet sich nach Tarif und Votum |
Wie wirkt sich das Votum auf die späteren Kosten aus?
Das Votum entscheidet darüber, ob Sie zu Standardbedingungen, mit Zuschlag oder mit Ausschluss versichert werden. Ein Risikozuschlag erhöht den Beitrag, eine Ausschlussklausel nimmt bestimmte Ursachen vom Schutz aus. Beides hat finanzielle Folgen, die sich vor dem Antrag abschätzen lassen.
Wie hoch ein Zuschlag ausfällt, hängt vom Einzelfall ab. Allgemeine Spannen sind nicht belegt; ein Versicherer-Leitfaden nennt als Beispiel einen Zuschlag von 12 Prozent wegen Größe und Gewicht oder Rauchverhalten, ausdrücklich nicht als Regel. Rechnen Sie deshalb in Szenarien: Das Zuschlag-Szenario zeigt Ihnen, was ein frei gewählter Aufschlag über die Jahre bedeutet – ohne dass Sie Gesundheitsangaben machen. Die Einordnung finden Sie im Ratgeber Risikozuschlag in der BU.
Was kostet die BU insgesamt – und wo finden Sie Zahlen dazu?
Die BU selbst kostet je nach Alter, Beruf, Rente und Gesundheit sehr unterschiedlich. Finanztest nennt für einen Modellfall (30-jähriger Controller, 2.000 Euro Rente bis 67) im Jahr 2024 Jahresbeiträge von 643 bis 3.071 Euro. Finanztip nennt für junge Berufstätige oft Beiträge ab etwa 50 Euro im Monat, je nach Alter, Beruf und Gesundheit auch 100 bis 150 Euro oder mehr (Stand 27.05.2026).
Diese Werte sind Orientierungen, keine Angebote, und sie sagen nichts über Ihren persönlichen Fall. Wichtig ist die Größenordnung: Der Abstand zwischen günstigstem und teuerstem Tarif im Modellfall beträgt etwa das 4,8-Fache. Wer vergleicht, spart; wer mit Vorgeschichte vergleicht, profitiert besonders, weil die Bewertung zwischen Versicherern stärker auseinanderliegen kann. Die Voranfrage ist genau dafür das Werkzeug.
Wichtig zu wissenWir nennen hier keine Beitragszahlen für Menschen mit Vorerkrankung, weil dafür keine belastbare Quelle vorliegt. Konkrete Beiträge erfahren Sie erst durch Voranfrage und Angebot.
Welche Rolle spielt der Beitrag nach der Voranfrage?
Die Voranfrage ist kostenlos, aber sie bereitet eine Entscheidung vor, die über Jahrzehnte Geld kostet: den Abschluss der BU. Deshalb lohnt es sich, schon vor der Voranfrage zu klären, wie viel Beitrag Sie dauerhaft tragen können und welche Rente Sie brauchen. Eine zu hohe Rente macht jede Konstellation teurer; eine zu niedrige lässt eine Lücke.
Als Faustregel nennt Finanztip eine Rente von möglichst 80 Prozent des aktuellen Nettogehalts (Stand 27.05.2026); Stiftung Warentest nennt keine Prozentzahl, rät aber, die Rente so zu wählen, dass auch die Altersvorsorge weiter bezahlt werden kann, und eine Laufzeit bis zur Regelaltersgrenze anzustreben. Beides sind Orientierungen. Entscheidend ist, was zu Ihrem Einkommen, Ihren Verpflichtungen und Ihrem Budget passt. Ein Experte kann das mit Ihnen durchrechnen, ohne dass dafür Gesundheitsdaten nötig sind.
- Rentenhöhe: nicht höher als nötig, aber so hoch, dass Fixkosten und Vorsorge gedeckt sind.
- Laufzeit: möglichst bis zum Ende der Erwerbsphase, derzeit meist bis 67.
- Beitragsbudget: realistisch ansetzen; ein Zuschlag erhöht den Beitrag bei gleicher Rente.
- Alternativen: für den Fall, dass der Beitrag nicht passt, mitdenken.
Lohnt sich die Voranfrage, wenn ich ohnehin abschließen will?
In den meisten Fällen ja, wenn Sie wegen Ihrer Vorgeschichte unsicher sind, wie Versicherer reagieren. Sie kostet nichts, schützt vor einem ungewollten Eintrag durch einen abgelehnten Antrag und liefert mehrere Voten im Vergleich. Der Aufwand besteht in Zeit und Unterlagen.
Ehrlich bleiben sollten wir bei der Grenze: Wer eine völlig unauffällige Vorgeschichte hat, braucht keine Voranfrage; ein normaler Antrag mit Vergleich genügt. Für alle anderen gilt, dass die Reihenfolge Voranfrage, Vergleich, Antrag sicherer ist als der direkte Antrag. Denn ein Antrag enthält Ihre unterschriebene Gesundheitserklärung, und diese bleibt Grundlage Ihres Vertrags. Mit der Voranfrage klären Sie vorher, welche Bedingungen Sie erwarten dürfen, und können notfalls auf eine andere Absicherung ausweichen.
Kostenlos heißt nicht ergebnisoffen ohne Folgen: Was bedeutet das?
Kostenlos ist der Service, nicht das Ergebnis. Die Voranfrage kostet Sie nichts, aber sie kann Ihnen zeigen, dass die gewünschte BU teurer wird oder bestimmte Ursachen ausgeschlossen werden. Das ist ihr Zweck: Sie erfahren es, bevor Sie sich binden – und sehen, ob eine BU mit Ausschluss oder Zuschlag möglich ist, wo Sie vielleicht eine Ablehnung befürchtet hatten.
Das gilt auch für den umgekehrten Fall. Die BU bleibt der Goldstandard der Arbeitskraftabsicherung; kommt sie in der gewünschten Form nicht zustande, erfahren Sie das früh und können ergänzend eine zweitbeste Absicherung prüfen. Mehr dazu steht auf den Seiten zur Grundfähigkeitsversicherung trotz Vorerkrankung und zur Erwerbsunfähigkeitsversicherung.
Was kostet es, nichts zu tun oder zu spät zu handeln?
Auch das Nichtstun hat einen Preis, nur wird er nicht in Rechnungen sichtbar. Wer die BU aufschiebt, wird älter, und das Eintrittsalter wirkt sich auf den Beitrag aus; zudem können neue Diagnosen die Ausgangslage verändern. Je früher Sie die Absicherung klären, desto mehr Spielraum haben Sie, sowohl bei Preis als auch bei Annahme.
Je früher, desto besser – das ist eine Planungsregel. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente lässt eine deutliche Lücke: Die durchschnittliche neu bewilligte Rente lag 2024 bei 1.041 Euro im Monat (Rentenversicherungsbericht 2025), und einen Berufsschutz gibt es nur für vor dem 2. Januar 1961 Geborene. Wer seine Arbeitskraft absichern möchte, fährt mit einer rechtzeitigen Voranfrage besser als mit einem späten Antrag unter Zeitdruck.
Gesetzliche Erwerbsminderungsrente und Rentenwunsch
Durchschnittliche neu bewilligte EM-Rente 2024 im Vergleich mit einer Beispiel-BU-Rente, € pro Monat
Rentenversicherungsbericht 2025 (BT-Drs. 21/3080), Bundestag hib 723/2025: Ø Zahlbetrag Neuzugang 2024 = 1.041 €. 1.500 € = Standardprofil dieses Netzwerks (Modellannahme, kein Angebot).
Wie viel Lücke zwischen gesetzlicher Rente und Ihrem Bedarf bleibt, hängt von Ihrem Einkommen ab. Der Check zeigt Ihnen ohne Gesundheitsfragen, wie Sie vorgehen sollten.
Worauf sollten Sie bei Angeboten für kostenpflichtige Voranfragen achten?
Seien Sie vorsichtig bei Angeboten, die Gebühren für die bloße Voranfrage verlangen oder ein bestimmtes Ergebnis versprechen. Seriöse Experten versprechen kein Ergebnis, denn Annahme und Bedingungen entscheiden die Versicherer. Auch Druck zu schneller Entscheidung ist ein Warnzeichen.
- Keine Vorkasse für eine reine Voranfrage, ohne dass Sie Leistung und Preis schriftlich kennen.
- Keine Zusage über Annahme, Beitrag oder Ausschluss vor dem Votum.
- Klarer Hinweis, welche Daten an wen gehen und wann sie gelöscht werden.
- Einwilligung für Gesundheitsdaten gesondert und widerruflich (Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO).
- Offene Auskunft zur Vergütung des Experten.
Im Zweifel hilft ein Blick auf den Ablauf: Der Ratgeber Ablauf der BU-Risikovoranfrage zeigt die acht Schritte, die jeder Anbieter transparent machen sollte.
Was kostet Sie die Zeit – und wie planen Sie sie?
Zeit ist der größte versteckte Posten. Unterlagen anzufordern, Rückfragen zu klären und Voten zu vergleichen dauert Wochen; eine verbindliche Dauer nennt keine geprüfte Quelle. Wer unter Zeitdruck steht, etwa vor einem Berufsstart, sollte früher beginnen und mit Puffern planen.
Der Zeitplan-Rechner rechnet rückwärts vom gewünschten Beginn und lässt Sie die Dauer jeder Phase selbst einstellen. Die Voreinstellung ist eine Planungsannahme und kein Marktdurchschnitt. Wer weit zurückliegende Unterlagen braucht, sollte außerdem die Löschfristen beachten: Nach transparent-beraten.de löschen Krankenkassen Abrechnungsdaten spätestens nach zehn Jahren. Welche Zeiträume Versicherer typischerweise abfragen, rechnet der Gesundheitsfragen-Zeitraum-Rechner.
Wie starten Sie kostenlos?
Mit dem Voranfrage-Fahrplan: Er fragt Beruf, Alter in Spannen, Stand des Vorhabens, Wunschrente und Zeitrahmen, nichts zur Gesundheit, und zeigt Ihnen die nächsten Schritte. Danach können Sie entscheiden, ob Sie das Gespräch mit einem Experten aus dem Partnernetzwerk führen oder zunächst allein weiterarbeiten.
Wer noch nicht sicher ist, ob die Voranfrage der richtige Weg ist, findet in den Ratgebern Risikovoranfrage selbst stellen und BU-Gesundheitsfragen weiteres Rüstzeug. Und wer bereits ein Votum hat, liest Risikovoranfrage-Ergebnis verstehen.
Voranfrage-Fahrplan kostenlos per E-Mail
Ablauf, Unterlagen, Musterbriefe, Checkliste und Fristen auf 10 Seiten. Sie brauchen dafür keine Gesundheitsangaben.
- Schritt für Schritt zur anonymen Risikovoranfrage
- Musterbriefe für Behandlungsakte und Krankenkasse
- Fristen: Abfragezeiträume und Rücktrittsrechte auf einen Blick
Geschafft! Vielen Dank! Wir senden Ihnen Ihr Ergebnis per E-Mail. Innerhalb der nächsten 24 Stunden (werktags) meldet sich der passende Spezialist aus unserem Partnernetzwerk telefonisch bei Ihnen – 100 % kostenlos und unverbindlich.
Voranfrage-Fahrplan (PDF)Häufige Fragen
Was kostet eine anonyme Risikovoranfrage zur BU?
Für Sie ist der Service über einen spezialisierten Experten aus unserem Partnernetzwerk kostenlos. Einzelne Nebenkosten, etwa für weitere Abschriften von Unterlagen, können im Einzelfall anfallen.
Ist die Risikovoranfrage wirklich kostenlos?
Der Service für Sie ist kostenlos: Check, Rechner, Erstgespräch und Voranfrage über unser Partnernetzwerk. Wir sind ein Informationsportal und vermitteln nicht selbst. Wie die Experten vergütet werden, erklärt der Experte im Gespräch.
Muss ich die Akte vom Arzt bezahlen?
Die erste Abschrift ist unentgeltlich (§ 630g Abs. 1 BGB). Für weitere Abschriften können Kosten entstehen; die Praxis sagt Ihnen vorab, welche.
Kostet die Auskunft der Krankenkasse etwas?
Das Gesetz sieht die Unterrichtung der Versicherten auf Antrag vor (§ 305 Abs. 1 SGB V) und nennt keine Gebühr. Fragen Sie bei Ihrer Kasse nach, falls Sie eine Rechnung erwarten.
Muss ich nach der Voranfrage abschließen?
Nein. Das Votum ist unverbindlich und verpflichtet Sie zu nichts. Ob und wo Sie beantragen, entscheiden Sie nach dem Vergleich der Voten.
Quellen
- § 630g BGB – Einsichtnahme in die Behandlungsakte – abgerufen 24.10.2026
- § 305 SGB V – Auskünfte an Versicherte – abgerufen 24.10.2026
- Die Bayerische: Leitfaden Berufsunfähigkeitsversicherung (Risikoprüfung, Zuschlag) – Stand 10/2025
- Stiftung Warentest (Finanztest): Berufsunfähigkeitsversicherung im Test 2026 – Stand 19.05.2026
- Stiftung Warentest: Pressemitteilung BU-Test 2024 (Modellfall Controller) – Stand 15.05.2024
- Deutscher Bundestag (hib 723/2025): Rentenversicherungsbericht 2025, Zahlbetrag neue EM-Renten 2024 – Stand 22.12.2025
- § 240 SGB VI – Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit – abgerufen 24.10.2026
- Finanztip: Was kostet eine Berufsunfähigkeitsversicherung? – Stand 27.05.2026
- LV 1871: Gesundheitsfragen der Berufsunfähigkeitsversicherung – Stand 18.08.2026
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Berufsunfähigkeitsversicherung mit Vorerkrankungen (Stand: 25. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Gesundheitliche Angaben auf dieser Seite sind allgemeine Erfahrungswerte aus genannten Quellen, keine Prognose und keine ärztliche Beratung; über Annahme, Zuschlag oder Ausschluss entscheidet allein der Versicherer. Herausgeber: BU-Vorerkrankung.de. BU-Vorerkrankung.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.